Mit Motocross in die Berge?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn die Fläche jedermann zugänglich ist, gehört sie zum öffentlichen Verkehrsraum. Auf einem Feldweg können beispielsweise Wanderer oder Hundehalter verkehren. Der Weg müsste vollständig umzäunt sein. Die Erlaubnis des Besitzers ist belanglos.

jonasderboy007 
Fragesteller
 05.02.2021, 22:52

Ah ok, es ist also alles öffentlicher Verkehrsweg... Naja, machste nix. Danke für die gute Antwort!

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Nein.

Nein. Natürlich nicht.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich klettere und wandere in meiner Freizeit viel

Nein, dass ist verboten und kann mit Geldstrafen bis zu 50.000€ bestraft werden.