Mit Kind auf Straße oder Gehweg?

Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen

Kind auf Gehweg, Mutter auf Straße 63%
Kind und Mutter auf Fußweg 38%
Kind und Mutter auf Straße 0%

5 Antworten

Kind und Mutter auf Fußweg

Das Kind (6) muss den Gehweg nutzen, Du als Begleitperson darfst den Gehweg in dieser Zeit auch benutzen.

Siehe StVO §2 Abs.5

(5) Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html

Kind und Mutter auf Fußweg

Es ist zulässig, das das Kind auf dem Gehweg fährt und kein vernünftiger Polizist wird dich deswegen anhalten, wenn du als Begleit- und Aufsichtsperson, auch auf dem Gehweg fährst. Unter Einhaltung aller Vorsicht natürlich. Kommt natürlich auch auf die Verkehrssituation und das Straßenbild an. Viele unserer Städte habe die Radfahrer schlichtweg vergessen und andere Länder sind uns da meilenweit voraus.

Grundsätzlich muss man ab 12 jahren auf der straße fahren, ob es in dem fall ne ausnamhe gibt weiß ich jetzt nicht so genau würde es aber richtig finden wenns hier eine sondereglung gäbe

Kind und Mutter auf Fußweg

Obwohl Erwachsene grundsätzlich nicht auf dem Gehweg radfahren dürfen, wird es geduldet, wenn eine aufsichtspflichtige Person hinter einem Kind herfährt.

Kind auf Gehweg, Mutter auf Straße

So ist es meines Wissens Vorschrift bei Kindern in dem Alter.