Mit Kind auf Straße oder Gehweg?
Hallöchen, ich habe eine Frage und zwar.... Ich bin öfter mit meiner Tochter (6) mit dem Fahrrad unterwegs. Oft ist es ja aber so daß es nur die Straße und einen Gehweg gibt. Also ohne ersichtlichen Fahrradweg. Aber wie verhalte ich mich jetzt? Soll meine Tochter auf dem Gehweg fahren und ich auf der Straße? Beide auf dem Gehweg? Beide auf der Straße?
Ich bedanke mich jetzt schonmal für eure antworten. LG 😊
8 Stimmen
5 Antworten
Das Kind (6) muss den Gehweg nutzen, Du als Begleitperson darfst den Gehweg in dieser Zeit auch benutzen.
Siehe StVO §2 Abs.5
(5) Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen
Es ist zulässig, das das Kind auf dem Gehweg fährt und kein vernünftiger Polizist wird dich deswegen anhalten, wenn du als Begleit- und Aufsichtsperson, auch auf dem Gehweg fährst. Unter Einhaltung aller Vorsicht natürlich. Kommt natürlich auch auf die Verkehrssituation und das Straßenbild an. Viele unserer Städte habe die Radfahrer schlichtweg vergessen und andere Länder sind uns da meilenweit voraus.
Grundsätzlich muss man ab 12 jahren auf der straße fahren, ob es in dem fall ne ausnamhe gibt weiß ich jetzt nicht so genau würde es aber richtig finden wenns hier eine sondereglung gäbe
Obwohl Erwachsene grundsätzlich nicht auf dem Gehweg radfahren dürfen, wird es geduldet, wenn eine aufsichtspflichtige Person hinter einem Kind herfährt.
So ist es meines Wissens Vorschrift bei Kindern in dem Alter.