Mit den Gedanken zu spielen jemanden etwas anzutun aber die Gedanken nicht in die Tat umsetzt?


30.05.2025, 08:19

Man kann doch eine Person nicht gesetzlich zur Verantwortung ziehen solange er die gedankengänge die er äußert nicht in eine Straftat umsetzt.

Ich habe zu hören bekommen dass es möglich ist wenn einer solche Gedanken äußert lebenslang in eine Psychiatrie eingewiesen werden kann wegen einer Gefahr für die Gesellschaft.

Solange man aber nur äußert mit den Gedanken zu spielen ist noch nicht die Tat umgesetzt in eine strafbare Handlung.

Hatten eine der lebenslang in eine psychiatrische Klinik eingeliefert worden ist keine menschenwürde oder rechte dagegen zu intervenieren was mit ihm da gemacht wird.

Auch ein in die Psychiatrie eingewiesener Mensch hat Rechte die man ihn nicht nehmen darf es kann passieren dabei dass diese Person durchdreht oder psychisch kaputt geht will man sowas anstreben?


30.05.2025, 08:21

Keiner Person entsteht ein Schaden wenn der Täter zur Vernunft kommt und die gedanklichen Äußerungen nicht verwirklicht in eine Straftat

4 Antworten

ist wenn einer solche Gedanken äußert lebenslang in eine Psychiatrie eingewiesen werden kann wegen einer Gefahr für die Gesellschaft.

Naah. So einfach ist das nicht.

Das Problem ist ein anderes:

Wenn man der Person gegenüber solche Gedanken äussert. So Marke: Am liebsten würde ich dich umbringen. etc.

Und das jetzt nicht als Metaphorische Äusserung. Sondern in dem Sinne das man es ernst meint.

Dann kann das ganze durchaus als konkrete Drohung angesehen werden. Und das wiederum ist durchaus Strafbar.

Die Gedanken sind selbstverständlich frei. Aber das was gesagt wird oder ggf. getan wird. (Hierzu zählt auch die Vorbereitung einer solchen tat etc.), kann zu entsprechenden Konsequenzen führen.

Gedanken sind frei. Aber Schlimmes in die Tat umzusetzen, ist immer von Nachteil. Deine Menschenrechte werden eingeschränkt, wenn die Gefahr besteht, dass Du anderen oder Dir selbst etwas antust. Das betrachtest Du zu einseitig, denn es hat immer einen Grund, dass jemand eingewiesen wurde, insbesondere, wenn Unzurechnungsfähigkeit festgestellt wurde.

Hatte das Thema letztens mit meinem Psychologen.

Ich zitiere: „solange du es nicht in die Tat umgesetzt, ist es okay. Wenn es dich besser fühlen lässt mach weiter so, aber wenn du merkst das du wirklich vorhast jemanden zu verletzten solltest du das dringend bei jemanden melden.“

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung