mit cannabis erwischt, in2 Wochen Fahrprüfung?

8 Antworten

Was der Beamte sagt, ist völlig egal.

Bei Drogen wird in der Regel das Straßenverkehrsamt benachrichtigt.

Was dann passiert bleibt abzuwarten.

Solange du keine Gefährdung für den Straßenverkehr oder sonstige Situationen mit Mitmenschen darstellst, sollte es auch keine Probleme geben.
Warum sollte dich der Polizist anlügen?

aXXLJ  17.01.2020, 11:18

Weil es die Situation einfacher macht. Polizisten sind verkehrspsychologisch geschult.

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Kommt darauf an , ob der Polizist dieses auch der Fahrerlaubnisbehörde meldet .

§ 2 Abs.12 STVG besagt :

Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten.

Wenn der Polizist also der Meinung ist , das deine Fahreignung nicht zu überprüfen sei , so wird er dieses auch nicht der FEB melden.

Meldet er dies , so könnte dies zur folge haben das die Fahrerlaubnisbehörde dich auffordert ein Fachärztliches Gutachten ( keine MPU) zu erbringen . § 11 Abs.2 FEV i.V.m.Anlage 4 Nr.9.2

Vereinbar mit der Fahrerlaubnis ist :

der Einmalkonsum ( Probierkonsum)

Der gelegentliche Konsum mit Trennungsvermögen zum Straßenverkehr

Es soll im Rahmen der Ärztlichen Untersuchung dein Konsumverhalten geprüft werden . Dein Gespräch sollte dann mit dem Urinscreening übereinstimmen .

Der Beamte war sich aber ziemlich sicher, und stellte fest, ich sei keine Gefährdung für den Straßenverkehr.

Das kann der Polizist doch überhaupt nicht bewerten.

Fakt ist, dass du im Zusammenhang mit Drogen aufgefallen bist.

Die geringe Menge sagt nichts über dein Konsumverhalten aus.

Du kannst davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt.

Bereits seit 1991 werden daher alle Personen, die in Kontakt mit illegalen Drogen gekommen sind, von der Polizei an die Führerscheinstellen weitergemeldet. Das gilt also auch in den Fällen, in denen die Drogen-Auffälligkeit nicht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen wurde.

https://www.braunschweig.de/vv/produkte/II/32/32_3/32_31/drogenkonsum_und_fuehrerschein.php

Warte einfach mal ab.

Wie kam es überhaupt zu der Kontrolle. Konntest du den Krümel tatsächlich nicht verschwinden lassen?

Dem Polizisten habe ich meine situation deutlich gemacht,

Das hättest du besser nicht getan. In solchen Situationen sagt man am besten gar nichts.

Hallo ich bin in der gleichem Situation, kannst du mir bitte sagen , ob du geschafft hast ?