Mit b197 125 fahren?

4 Antworten

Das ist leider Quatsch. B197 bezieht sich auf das Führen von Schalt-KFZ falls man bisher lediglich Automatik darf.

Vermutlich meint er den B196. Der B196 berechtigt zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 - sofern man bereits 5 Jahre den B besitzt und mindestens 25 Jahre alt ist.


Nö. Das darfst du nicht. Du darfst nur mit der Schlüsselzahl B196 eine 125er fahren. Dafür musst du eine Erweiterung machen. Oder Klasse A1 besitzen.


Nein, das was er meint ist der B196