Mit A1 nach Kroatien?

2 Antworten

Hallo,

innerhalb der EU darf man das Fahren, was man im eigenen Land auch "wirklich" fahren darf.

"Wirklich", da man beachten muss, dass es keine Fahrerlaubnis mit einer "Sonderregelung" sein darf, oder das Mindestalter für die Fahrerlaubnis im eigenen Land unter dem für die EU festgelegte Mindestalter liegt.

Auch "Lernfahrausweise" oder "vorläufige Führerscheine" werden nicht anerkannt.

Bei euch in Österreich gibt es ja diese "Ausbildungsphasen". Ich gehe davon aus, dass du diese für die EU komplett abgeschlossen haben musst.

Viele Grüße

Michael

maria38000  10.11.2017, 10:47

Es emphiehlt sich aber, einen EU-Füherschein zu haben. - Das nur für den Fall, dass du noch ein altes Formular hast - das soll's noch geben.

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