Mit 50ccm probzeit??

3 Antworten

Die Probezeit gibt es für jeden Führerschein. Die Probezeit dauert 2 Jahre, und man gilt bis 21 als Fahranfänger und muss die 0,0 Promille Grenze einhalten.

Wenn er jetzt den AM schein macht, dann gilt die Probezeit für AM 2 Jahre. Wenn er mit 18 den Autoführerschein macht, hat er für das Auto 2 Jahre Probezeit, aber dafür ist die Probezeit für AM schon vorbei.

Gandalf89  22.06.2017, 14:44

das ist nicht richtig, hör auf damit

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fuji415  22.06.2017, 14:45

 2 Jahre zunächst nur "auf Probe" erteilt. Das gilt jedoch nicht für die Führerscheinklassen AM, L, T und die Mofaprüfbescheinigung. 

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19Michael69  23.06.2017, 21:10

Die Antwort ist leider total daneben.

Zum einen gibt es bei Klasse AM keine Probezeit und zum anderen gibt es die Probezeit nur einmal.

Wer als Beispiel mit 16 den A1 macht, für den ist die Probezeit mit 18 beendet, sofern er sich nichts zu Schulden kommen lässt.

Für die Klasse B gibt es dann keine neue Probezeit.

Gruß Michael

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Ich habe selber am und ich kann dir sagen es gibt keine Probezeit bei AM nur ab A1

19Michael69  23.06.2017, 21:13

Danke - einzige richtige Antwort ganz ohne Fehler ;-)

Gruß Michael

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Nein, bei Klasse M gibts keine Probezeit

regenbrause19  22.06.2017, 14:34

Doch

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Gandalf89  22.06.2017, 14:43
@regenbrause19

Nein, Probezeit beginnt mit der Erteilung eines Führerscheins mindestens der Klasse A

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Gandalf89  22.06.2017, 14:50
@regenbrause19

Wenn du den B machst, hast du dann ganz normal deine 2 jahre Probe, aber eben nicht wenn man nur M macht.

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fuji415  22.06.2017, 15:01
@Gandalf89

https://www.jungesportal.de/fuehrerschein/fuehrerschein-auf-probe.php

Die Probezeit muss nur einmal durchlaufen werden, d.h. erlangt man z.B. bereits mit 16 die Fahrerlaubnis Klasse A1, wird für später zusätzlich erworbene Führerschein-Klassen (etwa B oder A) keine weitere Probezeit angeordnet.

Jeder, der den Führerschein A1/ B erstmalig erworben hat, ist zwei Jahre lang in der Probezeit. 

Nach Ablauf dieser Zeit ist die deine Fahrerlaubnis automatisch unbegrenzt gültig.

Die Fahrerlaubnis-Klassen L, M , AM und T und die Mofaprüfbescheinigung sind von der Probezeit ausgenommen.

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