Mit 240 auf der Autobahn und jemand zieht vor euch, wer ist Schuld?

4 Antworten

Naja, die StVO ist hier eindeutig, §7 Absatz 5:

In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Mir ist nicht ganz klar, wie man an herankommendes Fahrzeug auf der Linken Spur übersehen kann, vielleicht sind deine Spiegel nicht richtig eingestellt oder du guckst halt nicht ordentlich.

Meiner Meinung nach trifft dem der zu schnell ist auch eine Teilschuld.

Unter Umständen sieht das der Gesetzgeber auch so. Wer sein Fahrzeug jenseits der Richtgeschwindigkeit (130 km/h) bewegt geht bewusst ein Risiko ein und muss damit rechnen dass ihm (je nach Situation) eine Teilschuld gegeben wird.

Das entbindet dich aber nicht von deinen Pflichten.

Flausen  02.08.2021, 21:29

Das trifft in normalen Geschwindigkeitsbereichen zu. Niemand muss jedoch damit rechnen, dass jemand mit knapp 300 oder mehr angeschossen kommt

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Das läßt sich nicht verallgemeinernd sagen. Es kommt auf die konkrete Situation an. Wie schnell durfte man fahren? Gab es freie Sicht oder verläuft die Strasse in einer Kurve?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
NickerMan 
Fragesteller
 02.08.2021, 21:15

Daran kann ich mich nicht mehr erinnern aber ich Poste mal einen Link wenn ich sowas sehe

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Ich sehe es ähnlich wie du. Dazu kommt das viele Fahrer die Geschwindigkeit des herannahenden aus dem Spiegel und der eigenen Geschwindigkeit heraus vollkommen unterschätzen. Oder garnicht lang genug reinsehen um es überhaupt zu versuchen und dann rüberziehen. Da gibts viele möglichkeiten.