Mit 18 alleine wohnen mädchen?

5 Antworten

Ab deinem 18. Geburtstag kannst du tun und lassen was du willst. Nur musst du dann natürlich deine Wohnung und deinen Lebensunterhalt selber finanzieren und auch erstmal einen Vermieter finden, der dir eine Wohnung überlässt. Wenn du dich in einer Ausbildung oder im Studium befindest kannst du ggf. auch staatliche Zuschüsse bekommen - als Schülerin oder ohne Beschäftigung ist das in deinem Alter aber fast ausgeschlossen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
ich habe schon mit mein Papa gesprochen dass ich ausziehen will „kannst du vergessen“ hat er gesagt.

Wo er Recht hat, hat er Recht.

Ganz einfach: Du hast weder Anspruch auf Taschengeld, noch auf ein eigenes Zimmer. Und Du hast erst recht keinen Anspruch auf eine von Deinen Eltern finanzierte eigene Wohnung, nur weil Du meinst Du seist volljährig.

obwohl ich 17 bin bekomme nicht genug Geld

Sorry - aber hierzu lautet das Zauberwort - arbeiten. Mehr lässt sich bei einem /r 17-jährigen zu diesem Thema nicht sagen.

Mit 18 kannst du tun und lassen was du wills. Niemand hindert dich auszuziehen. Es steht dir frei eine Wohnung anzumieten und alleine zu leben. Das einzige was dir rein rechtlich zusteht ist das Kindergeld bis zum Ende der Erstausbildung. Das müsstest du mit der Kindergeldstelle klären da das sicher an deinen Eltern gezahlt wird. Ansonsten musst du es so machen wie alle: Arbeiten.

Warum hast du Angst vor dem Test??? Da würde ich mir mal Gedanken machen

Wenn du 18 bist, darfst du machen, was du willst. Deine Eltern können dich nicht zwingen zuhause zu bleiben.

Na wenn du nicht genug Geld bekommst, wie willst du dir dann eine eigene Wohnung & Co. leisten können?

Glaubst du wirklich, die anderen Arbeitnehmer sind scharf darauf dich finanziell zu unterstützen?

Sprich mit deinen Eltern, die sind dir zu Unterhalt verpflichtet...aber ich glaube eher, du musst dich von einen Einhorn-Träumen verabschieden!

NadjaCD  10.10.2019, 11:14

Unterhalt ja aber keine eigene Wohnung.

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wilees  10.10.2019, 11:33
@NadjaCD

Unterhalt - ja - aber regelmäßig in Form von Kost und Logis. Nur weil man volljährig wird, entsteht nicht zwingend Anspruch auf Barunterhalt.

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NadjaCD  10.10.2019, 11:43
@wilees

Meine ich doch, ein Dach (die elterliche Wohnung) und was im Kühlschrank.

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GoldenEye2019  10.10.2019, 11:45
@NadjaCD

Ich dachte eher daran, dass auch die Eltern froh sind so etwas los zu sein... ;-)

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