mit 17 Schwanger Jugendamt Droht Kind weg zu nehmen wen ich nicht ins mutterkindheim gehe geht das?

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.... jetzt mehr dazu:

Das Jugendamt darf keineswegs "mal eben so einfach" einer Mutter ihr Kind wegnehmen. Auch nicht, wenn die Mutter nicht volljährig ist, denn ...

  1. gibt es noch einen volljährigen Vater und
  2. stellt die Wegnahme eines Kindes immer einen so erheblichen Schritt dar, das diese Wegnahme IMMER von einem Gericht vorgenommen werden muss.

Zu 2.: Vor Gericht müssen alle Beteiligten gehört werden. Eile ist nicht geboten, da Dein Kind ja offensichtlich noch gar nicht da ist.Vor Gericht kannst Du Dich durch einen Anwalt vertreten lassen.Ich arbeite dazu mit Anwälten zusammen, auch eine Expertin für Familienrecht ist darunter. Der Anwalt arbeitet für Dich nebenbei kostenlos, da Du die Erstbertung über einen "Beratungsschein" bezahlt bekommst und dann das Amt den Anwalt zahlen muss, wenn die Sache offenslichtiilch ist.

Das Jugendamt darf nur dann das KInd ohne Gerichtsbeschluss wegnehmen, wenn Gefahr für das Wohl des Kindes besteht.

Diese Gefahr würde man vermuten, wenn z. B.:

• du drogenabhängig bist, • keine Eltern als soziale Stütze und Hilfe vorhanden sind,• der Vater unbekannt ist, sich nie blicken lässt oder als Gefahr wegen Drogen oder Vorstrafen angesehen werden kann,• oder ähnliche Faktoren unstreitig eine Gefahr vermuten lassen.

Alleine Deine Schulpflicht begründet das auch nicht, viele Schulen helfen den jungen Müttern und lassen Abitur und Kind realisierbar. Eine Mutter konnte sogar ihr Kind in die Schule mitnehmen, und sie wurde mit Hilfsangeboten überschüttet.

In einem intaktem sozialem Gefüge gibt es keinen Grund, weshalb das Jugendamt einer minderjährigen Mutter das Kind wegnehmen dürfte. Minderjährig heißt ja nicht "ohne Rechte". Du bist als Mutter immer eine juristisch ganz ganz wichtige Person und selbst dann, wenn das Jugendamt das Kind (auch z. B .nur "vorübergehend") wegnimmt, muss es so handeln, wie es mutmaßlich der Wunsch der Mutter entsprechen würde.

Auch wenn hier alle anderen etwas Gegenteiliges schreiben kann ich Dir 100%ig zuverlässig schreiben, das das so einfach nicht geht und deshalb die antworten vieler "Kollegen" schlicht und einfach falsch sind.

Man muss en Einzelfall betrachten, erst danach ist ein qualifizerites Urteil möglich.

Es kann also durchaus sein, dass in Deinem konkreten Fall das Jugendamt das Kind wegnehmen müsste (nicht dürfte, wenn wenn das Kind in Gefahr ist, dann muss das J.Amt das Kind in Sicherheit bringen). Sind diese Umstände abe rnicht gegeben, dann darf das J. Amt das nicht! Außer, Du erlaubst es freiwillg. da wird man dann ggf. versuchen, Dich zu einer Unterschrift zu drängen.

In meinem bishe rschlimmsten solchen Fall hat die J.Amt-MItarbeiterin sogar die Mutter im Wochenbett "bearbeitet", das die in Tränen ausbrach und fix und fertig war. dabei genießt die Mutter gerade im Wochenbett einen durch den Gesetzgeber ganz klar definierten "besonderen Schutz". Deswegen erstattete ich damals gegen die J.Amts-Mitarbeiterin Strananzeige und die wurde auch daraufhin aus der Behäörde entlassen. Parallel erkämpfte ich in einem wenig aufregendem Fall mit einer Anwältin den Wunsch der Mutter, und die hatte weder Vater, noch Eltern, die helfen konnten.

Damals wurde aber auch vereinbart - und das würde auch in Deinem Fall angezeigt sein - dass eine SPFH (Sozialpädagogische Familienhelferin, §§ 27 ff. SGB VIII = "Super Nanny") beauftragt wurde, regelmäßig die Familie zu besuchen und so sicherzustellen, dass Probleme gelöst werden können und keine Gefahr für das Kind besteht.

Diese Hilfe würde ich anraten.

Ansonsten helfe ich Dir sehr gerne, das Problem zu kösen, auch auf Ferne. Googel mich (Pühringer, DOWAS, Würselen) und ruf an oder maile mir.

Du kannst Dich auch an Bertungszentren in Deiner Nähe wenden, allerdings wird man dort immer geneigt sein, die Sichtweise des Jugendamtes zu vertreten, da viele dieser Stellen von der Behörde die Kunden kriegen und somit wirtschaftlich vom Amt abhängig sind.Ich empfehle da eher eine sozial motivierte junge Rechtsanwältin in kleiner Einzelkanzlei in Deiner Nähe.

Also, Kopf hoch, besprich das mal mit Deinen Eltern und Mann und melde Dich ggf wieder.

Ach ja: Meine Arbeit für Dich wäre natürlich kostenlos, das Telefonat sowieso.

Liebe Grüße und alles Gute,

Werner Pühringer (freiberufl. Sozialmanager)

[Damit Du den text schnell erhältst ohen Fehlerkorrektur - hier bitte ich um Nachsicht!]

17Denise17  08.10.2014, 14:42

Ich bin genau in der gleichen Situation und ich weiß einfach nicht weiter....bin ziemlich am verzweifeln und habe auch Angst das mir das Kind weggenommen wird. Ich weiß nicht was ich machen soll

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Ma3kulin  31.01.2015, 01:17

Hallo, Ich habe Ihren Beitrag gelesen, wo sie einer 17 jährigen geholfen haben die ins Mutter - Kind - heim soll. Meine Freundin hat fast das gleiche Schema, was sie gepostet hat & habe gesehen das sie helfen können..

Wäre es möglich, sie zu erreichen? Wochenende oder nur in der Woche?

Es wäre dringend, da wir nicht weiter wissen, wenn sie nicht geht will sich das jugendamt einen Gerichtsbeschluss besorgen und uns das Baby weg nehmen.

PS: bin 19 (Vater) und sie 17 (Mutter)

Würde mich über eine Antwort von Ihnen freuen. Danke im voraus.

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Hi haassii,

auch von mir erstmal herzlichen Glückwunsch!

Ich arbeite beruflich in diesen Bereichen [googel mich. "Pühringer Würselen DOWAS"] und kann Dir absolut sicher sagen:

So einfach, wie das viele Antworter hier behaupten, geht das dann doch nicht!Ich hatte schon einige solcher Fälle, einen Fall, wo das Jugendamt genau wie Du es schreibat mit der Wegnahme des Kindes gedroht hat, falls die Mutte rnicht in eine Einrichtung wechselt.

Am Ende hab ich gegen die Mitarbeiterin des Jugendamtes (erfolgreich) Strafanzeige gestellt und die Mutter konnte natürlich dort mit dem KInd wohnen, wo SIE es wollte.

das schonmal vorab, mehr dazu folgt oder ruf einfach mal an, ich bin grad im Büro (02405) 479788

Grüße, W. Pühringer

Fisch64  15.06.2011, 03:09

Das Aufgeführte kann nur dann umgesetzt werden, bevor das Kind "in den Brunnen" gefallen ist. Leider gibt es nur sehr sehr wenige engagierte Anwälte, die sich die Mühe machen und die Eltern im Vorfeld aufklären - wenn sie denn aufgesucht werden ... denn, wie auch hier wieder zu sehen, geht die Öffentliche Meinung mit den Rechtsbrüchen der Jugendämter wegen solcher Fälle, die in den Medien vorgeschoben werden, konform. Es ist im Allgemeinen so, daß die Jugendämter eine "Gefahr in Verzug" jederzeit konstruieren oder vorschieben können, um Kinder aus den Familien zu entziehen, auch wenn eine solche Gefahr in keinster Weise vorliegt. Natürlich möchte der "gute deutsche Bürger" davon nichts wissen und verteidigt sein "gutes Jugendamt". Es wurden in den Jahren 2008 und 2009 über 35.000 Kinder jährlich von den Familien getrennt. In diesem Monat soll die Anzahl der Kindeswegnahmen von 2010 im Bundesamt für Statistik (destatis.de) veröffentlicht werden.

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dowas  15.06.2011, 21:39
@Fisch64

Ich danke für den Kommentar. Ganz so schwarz empfinde ich die Jugendämter aber auch nicht. Mein bester Freund ist Kinderarzt (Neuropädiatrie) und berichtet von Fällen, in denen Kinder durch gute anwälte in den Familien bealssen wurden und dann mit schwersten Hirnschäden nach "Durchschütteln" bei ihm landen. Es sind immer zwei Seiten, die zu sehen sind. So gesehen empfinde ich es als gut, wenn Jugendämter rechtzeitig wachsam sind und intervenieren. Wenn man aber anderseits bedenkt, welche Kosten die Wegnahme von Kindern verursacht (Gelder für die Pflegefamilie), dann mag ich mich manchmal fragen, warum man nicht die Kinder bei den leiblichen Müttern belässt und dort dieselben finanziellen Mittel zielgerichtet einsetzt, z. B. in Maßnahmen nach §§ 27 ff SGB VIII ( z. B. SPFH) oder 35a bei ADHS-Kindern oder anderen Hilfen wie z. B. finanzielle Unterstützung für Babysitter o. a.. Diese Mittel wären, meine ich, oft nicht nur ausreichend sondern auch besser als die Wegnahme.Solange die Wegnahme leichter zu bürokratisieren ist, als MIttel nach vorgenannten Normen zu genehmigen, wird es noch viele Tränen und kaputte Familien geben.Völlig stimme ich zu, dass diese Maßnahmen VOR der Wegnahme und sowieso vor dem Gerichtsbeschluss geschehen müssen. Ist das Urteil erst da, beginnt ein langer Leidensweg.LG W. P.

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als erstes: herzlichen glückwunsch zur schwangerschaft..

wenn dich das jugendamt so unter druck setzt, da sehen die an irgend einer stelle einen anlass/grund dafür. auch werden sie ihre erfahrungswerte bei minderjährigen müttern haben. was hat man als begründung dafür angegeben? denn ohne die, gehts nicht.

wenn die vormundschaft für das kind keiner aus dem familien- od. bekanntenkreis übernimmt, dann ist das amt in dieser funktion.

dass du unter 18 jahre bei deinem freund wohnst, geht von gesetzes wegen eigentlich wirklich nicht. es ist meiner meinung nach auch moralisch nicht vertretbar, weil du dich u.a. von ihm abhängig machen könntest. auch konflikte könnten auftreten, die euch drei alle zu sehr belasten könnten usw.

im mutter-kind-heim lernst du viele dinge nicht nur zur selbständigen baby-/kinderpflege und -erziehung, sondern auch dir deine zeit einzuteilen, den haushalt zu versorgen, geld zu verwalten usw. dort wird man dich unterstützen, anleiten und dir in allen belangen hilfreich zur seite stehen.

wie gesagt, die gründe für diese entscheidung des amtes sind wichtig. frage dich, ob du diese abstellen bzw. ändern kannst.. ansonsten ist das mutter-kind-heim keine strafe, sondern eher eine sehr wertvolle hilfe, von der du unter umständen ein leben lang profitieren könntest..

ich wünsche dir, deinem baby und deinem freund alles gute :)

Hi haassi,

wenn Du diese NAchricht siehst, dann melde Dich mal unbedingt. Ich denke, ich habe einen Weg gefunden, das Ganze relativ einfach zum Guten zu wenden. Auch der u. angeführte § 1791c BGB kommt dann gar nicht erst zur Anwendung.

Liebe Grüße, Werner Pühringer (Pühringer DOWAS Würselen)

asteppert  24.07.2011, 21:12

Hallo dowas,

diese Antwort konnte ich leider nicht bewerten, daher so:

DH!!!

Gruß Alfred

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Da du nicht volljährig bist, kann das Jugendamt über dein Kind entscheiden. Aber dein Vater kann eine vorübergehende Erziehungsberechtigung beantragen, somit wäre er dann bis zu deinem 18. für das Kind verantwortlich.

dowas  07.06.2011, 18:35

Hilfsweise kann Sie auch Dein Freund beantragen, falls das mit der Hochzeit nicht geht bzw. Du dafür auch einen Anwalt brauchst.

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