Mit 15 bei Freundin (18) übernachten?

5 Antworten

Für die Übernachtung muss die Person, die das Nutzungsrecht der Wohnung/des Hauses inne hat, zustimmen. Also vermutlich die Eltern als Eigentümer oder Mieter, die dann das entsprechende Hausrecht haben.

Was Sex betrifft, da haben eure Eltern kein Mitspracherecht, da ihr beide mindestens 14 seid und daher das sexuelle Selbstbestimmungsrecht habt.

Legal ist es. Nur für Geschlechtsverkehr müsst ihr beide und eure Eltern einverstanden sein.


Mungukun  27.10.2024, 20:01
Nur für Geschlechtsverkehr müsst ihr beide und eure Eltern einverstanden sein.

Die Eltern haben da überhaupt nichts zu melden.

GoldenGave  27.10.2024, 21:15
@Mungukun

Moralisch ja, gesetzlich nein. Für eine Beziehung zwischen Minderjährigen und Volljährigem müssen alle einverstanden sein

Mungukun  27.10.2024, 21:16
@GoldenGave
gesetzlich nein

Falsch auch gesetzlich haben die Eltern kein Mitspracherecht. Mit 14 Jahren haben Menschen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Ab da haben die Eltern gar nichts mehr zu melden was die Sexualität des Kindes betrifft.

Das bestätigt auch das OLG Brandenburg, Urteil vom 24.03.2016, Az. 9 UF 132/15, bei dem entschieden wurde, dass eine 15-Jährige eine Beziehung zu ihrem 47 Jahre alten Onkel haben darf gegen den Willen der Eltern.

jebbyd 
Beitragsersteller
 27.10.2024, 19:49

Jagut bin Christ da fällt geschlechtsverkehr eh weg haha

Es ist immer wieder Interessant, was für falsche Antworten man hier lesen muss.

Ich gehe einfach mal davon aus, dass das Übernachten bei ihr schon geklärt ist.

Selbstverständlich könnt ihr auch Sex miteinander haben. Hauptsache ihr verhütet mit Kondome und mit der Pille.

Und nein, ihr müsst da nicht eure Eltern fragen 😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂.

Viel Spaß euch 2!