Minijob?
Meine Frage wäre dürfte man während der Ausbildung neben bei einen minijob machen?
Oder ist das verboten?
4 Antworten
Moin,
Ihre Ausbildung gilt als versicherungspflichtiger Hauptjob. Daneben können sie nur einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Jeder weitere Minijob mit Verdienstgrenze würde mit dem Hauptjob zusammengerechnet und wäre sozialversicherungspflichtig, mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung.
Schönen Tag
das musst du den Arbeitgeber fragen. Ich, angestellte Psychotherapeutin, habe mal nebenher in meinem Beruf gearbeitet, Wochenendseminare. Dem Arbeitgeber habe ich das mitgeteilt und es war ok. Allerdings nur, weil ich nicht im gleichen Landkreis arbeitete, in der meine Dienststelle tätig war.
Wenn es mit deinem Ausbildungsbetrieb abgesprochen ist spricht nichts dagegen.
Sollte gehen, musst es halt bei deinem Ausbilder angeben und andersrum.