Minijob?

4 Antworten

Moin,

Ihre Ausbildung gilt als versicherungspflichtiger Hauptjob. Daneben können sie nur einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Jeder weitere Minijob mit Verdienstgrenze würde mit dem Hauptjob zusammengerechnet und wäre sozialversicherungspflichtig, mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung.

Schönen Tag

Woher ich das weiß:Recherche

das musst du den Arbeitgeber fragen. Ich, angestellte Psychotherapeutin, habe mal nebenher in meinem Beruf gearbeitet, Wochenendseminare. Dem Arbeitgeber habe ich das mitgeteilt und es war ok. Allerdings nur, weil ich nicht im gleichen Landkreis arbeitete, in der meine Dienststelle tätig war.

Wenn es mit deinem Ausbildungsbetrieb abgesprochen ist spricht nichts dagegen.

Sollte gehen, musst es halt bei deinem Ausbilder angeben und andersrum.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung