Minijob + bezahltes Praktikum Überschreitung der 450-Euro-Grenze?


07.10.2021, 17:02

Das Praktikum ist in Teilzeit und wird mit nur 250 Euro monatlich vergütet, also nicht stündlich, sondern eher als Aufwandsentschädigung

2 Antworten

Hallo Nadi,

da hilft dir doch gerne die minijob-zentrale.de weiter:

Was ein Praktikum ist und wer als Praktikant gilt
Praktikant ist, wer sich praktische Kenntnisse in einem Unternehmen aneignet, die der Vorbereitung, Unterstützung oder Vervollständigung der Ausbildung für den künftigen Beruf dienen.
Praktikanten können ihr Praktikum vor, während oder nach ihrem Studium bzw. ihrer Ausbildung, als Vor-, Zwischen- oder Nachpraktikum absolvieren. Es gibt drei Arten von Praktika:

Vorgeschriebene Praktika

Das sind Praktika, die in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung verpflichtend vorgesehen sind.
Wer innerhalb seiner Gesamtausbildung ein Praktikum absolviert, übt dieses im Rahmen seiner betrieblichen Berufsbildung aus. Dazu muss der Praktikant die Verpflichtung zur Ausübung des Praktikums nachweisen. Er ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig – unabhängig von der Höhe seines Verdienstes. Selbst wenn er bis zu 450 Euro verdient oder das Praktikum bis zu drei Monate befristet ist, gelten für ihn nicht die Minijob-Regelungen.

Vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums

Wer ein vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums ausübt, ist für die Dauer dieses Praktikums versicherungsfrei in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Durch die Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung besteht zudem keine Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. Auf die Höhe des Verdienstes kommt es nicht an.

Nicht vorgeschriebene Praktika

Nicht vorgeschriebene Praktika unterscheiden sich in ihrer Art nicht von den vorgeschriebenen Praktika. Allerdings ist der Praktikant nicht verpflichtet, ein solches Praktikum abzuleisten und damit übt er dieses auch nicht im Rahmen seiner betrieblichen Berufsausbildung aus. Für ein nicht vorgeschriebenes Praktikum gelten die Minijob-Regelungen bzw. während des Studiums auch die Regelungen für Werkstudenten.

Näheres in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/02_infos_kompakt_zu/04_praktikanten_und_auszubildenden/node.html

Die einfachste Lösung wäre, mal abzuklären ob das "vorgeschriebene Praktikum während des Studiums" als kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten ausgeübt werden kann: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html

Die geringfügige Beschäftigung als 450-Euro-Minijob kann nämlich parallel u. zusätzlich zu einer kurzfristigen Beschäftigung ausgeübt werden ;-)

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
siola55  08.10.2021, 07:09

Die kurzfristige Beschäftigung hätte auch den Vorteil, daß du weiterhin kostenlos in der Familienversicherung über die Eltern krankenversichert bist:

Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
  • Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2021) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
  • Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
  • Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.

https://www.aok.de/pk/uni/inhalt/familienversicherung/

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Da es sich bei dem Praktikum um eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung handelt ist die hinsichtlich des geringfügigen Arbeitsverhältnisses weder sozialversicherungs- noch steuerrechtlich betrachtet relevant.

Nadip9 
Fragesteller
 07.10.2021, 17:04

Das Praktikum ist in Teilzeit und wird mit nur 250 Euro monatlich vergütet, also nicht stündlich, sondern eher als Aufwandsentschädigung und deswegen aus meiner Sicht nicht als Hauptbeschäftigung. Hauptbeschäftigung sollen mein Studium und die Uni sein, oder?

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siola55  07.10.2021, 20:01

Laut minijob-zentrale.de gilt aber folgendes:

Vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums

Wer ein vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums ausübt, ist für die Dauer dieses Praktikums versicherungsfrei in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Durch die Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung besteht zudem keine Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. Auf die Höhe des Verdienstes kommt es nicht an.
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siola55  07.10.2021, 20:32

Hast du denn eine Quellenangabe hierzu?

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