Mietvertrag Kündigungsfrist?


01.08.2025, 19:44

Also stimmen diese Rechner-Apps nicht.

4 Antworten

In der Regel hat man 3 Monate Kündigungsfrist, also genau wie der Fristenrechner es sagt. Jetzt sofort kündigen und sicher stellen, das die Kündigung bis spätestens Montag Abend beim Vermieter ankommt.

Bis zum 4.8. bis 18 Uhr.

Ich gehe davon aus, dass du 3 Monate Kündigungsfrist hast und kein wechselseitiger Kündigungsverzicht aktiv ist.


NiMar3821 
Beitragsersteller
 01.08.2025, 20:16

Was bedeutet wechselseitiger Kündigungsverzicht. Dankeschön

DaKaBo  01.08.2025, 21:56
@NiMar3821

Dann würde in deinem Mietvertrag sowas stehen wie "Vermieter und Mieter verzichten wechselseitig für die Dauer von x Monaten auf ihr Recht zur Kündigung dieses Mietvertrags." Oder so ähnlich (zulässig max. 48 Monate bzw. 4 Jahre).

DaKaBo  02.08.2025, 13:13

"Hallo. Ich danke erstmal für die hilfreiche Antwort bezüglich meiner Kündigungsfrist-Frage und bitte erneut um einen Ratschlag. Ich möchte heute kündigen und nächste Woche den Mietvertrag für die neue Wohnung unterschreiben. In die neue Wohnung kann ich ab dem 1.09. einziehen. Kann ich dann am 31.08. aus der aktuellen Wohnung ausziehen, die Miete bis 31.10. nicht zahlen, aber vermerken, dass ich einverstanden bin, dass die Kaution dafür einbehalten werden kann. Ich verlasse die Wohnung sauber und ohne Schäden. Wenn ich in die neue Wohnung einziehe, kann ich gerichtlich Probleme geben. Dankeschön"

Ich habe deine Zusatzfrage mal hierher verschoben.

In die neue Wohnung kann ich ab dem 1.09. einziehen. Kann ich dann am 31.08. aus der aktuellen Wohnung ausziehen, die Miete bis 31.10. nicht zahlen,

Nein, das ist erstmal nicht in Ordnung. Die Kaution ist nicht dazu da, abgewohnt zu werden, sondern die Kaution ist eine Sicherheit für den Vermieter, was eventuelle Schäden und Nebenkostennachforderungen angeht. Diese Sicherheit würde er dann aus der Hand geben.

Ich verlasse die Wohnung sauber und ohne Schäden

Das wird sich am Tag der Übergabe rausstellen.

Du hast natürlich die Möglichkeit, das mit dem Vermieter zu verhandeln. Ich als Vermieter würde mich nicht darauf einlassen. Ich wüsste keinen Grund.

Der reguläre Weg ist: Du zahlst Miete und Nebenkosten bis zum Ablauf des Mietvertrags. Das ist absolut normal.

DerCaveman  02.08.2025, 01:45
bis 18 Uhr

Tatsaechlich bis 18 Uhr? Ich denke mal, dass die ortsueblichen Postzustellzeiten an vielen Orten schon deutlich vor 18 Uhr enden. Warum trotzdem 18 Uhr?

DaKaBo  02.08.2025, 01:50
@DerCaveman

"Entscheidend ist, wann der Vermieter unter normalen Umständen vom Inhalt der Kündigungserklärung hätte Kenntnis nehmen können. [...] Daraus hat sich der Grundsatz entwickelt, dass Briefe am selben Tag zugegangen sind, wenn sie bis 18:00 Uhr in den Briefkasten eingeworfen werden.

LG Krefeld, Urteil vom 21.9.2022-2 S 27/21"

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigung-am-3-werktag-um-22-30-eingeworfen-zugang-heute-oder-morgen-211170.html

🙋🏻‍♀️

DerCaveman  02.08.2025, 03:52
@DaKaBo

Na ja, dabei handelt es sich wohl mehr um einen (widerlegbaren) Richtwert, der bei Privathaushalten wohl noch am ehesten tragen kann. Zwar schreibt die Anwaeltin auf der von dir verlinkten Seite: "Nach überwiegende Ansicht in der Literatur und Rechtsprechung richtet sich die Beurteilung des Zugangs nicht nach den individuellen Verhältnissen des Empfängers, sondern im Interesse der Rechtssicherheit danach, wann grundsätzlich Briefe postalisch zu gehen. Daraus hat sich der Grundsatz entwickelt, dass Briefe am selben Tag zugegangen sind, wenn sie bis 18:00 Uhr in den Briefkasten eingeworfen werden."

Auf dem gleichen Portal schreibt aber eine andere Anwaeltin im Zusammenhang mit der Kuendigung eines Arbeitsverhaeltnisses: "Der Einwurf des Kündigungsschreibens bewirkt dessen Zugang, sobald nach der Verkehrsanschauung mit der nächsten Entnahme des Schreibens durch den Arbeitnehmer gerechnet werden kann – d.h. zu den besagten postüblichen Zustellungszeiten, welche natürlich von Ort zu Ort/Straße zu Straße individuell sind." (https://www.anwalt.de/rechtstipps/postuebliche-zeiten-zugang-der-kuendigung-232048.html)

Tatsaechlich kommt es, wie du ja auch ganz richtig schreibst, auf den Zeitpunkt an, zu dem der Empfaenger unter regelmaessigen Umstaenden fruehestens vom Inhalt des Schreibens Kenntnis erlangt haben kann, wobei der tatsaechliche Zeitpunkt der Kenntnisnahme natuerlich unbestritten keine Rolle spielt.

Entscheidend ist also nicht nur der Zeitpunkt des Einwurfs, sondern vor allem auch, ob der Empfaenger unter regelmaessigen Umstaenden auch noch am gleichen Tag Kenntnis vom Inhalt des Schreibens erhalten kann. Das kann aber beispielsweise ein gewerblicher Vermieter oder eine Verwaltungsgesellschaft nur, wenn der Zugang auch vor Ende der regelmaessigen Buerooeffnungszeiten erfolgt. Schliesst das Buero beispielsweise regelmaessig um 16:00, kann das Schreiben auch dann nicht mehr als am gleichen Tag zugegangen gelten, wenn es zu einer nach allgemeiner Verkehrsanschauung noch ueblichen Zustellzeit um 17:00 Uhr eingeworfen wird. Gleiches gilt, wenn ein Schreiben an einem Samstag eingeworfen wird, das Buero aber regelmaessig samstags geschlossen ist.

Wenn ich ein Schreiben am zur Wahrung einer Frist letzmoeglichen Tag in den Empfaengerbriefkasten einwerfen muesste, wuerde ich das tunlichst vormittags, spaetestens aber am fruehen Nachmittag tun. Alles andere waere mir zu risikioreich.

tja in deinem Mietvertrag nachlesen, was da unter Kündigungsfrist steht.

Vom Zeitpunkt her (frei wählbar, Monatsende, Quartalsende) als auch wie viele Monate vorher. Steht dort nichts: (BGB) § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung

(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.


Antitroll1234  01.08.2025, 19:45
fristgerecht nicht mehr, da hätte dies gestern beim Vermieter eingegangen sein müssen

..muss bis zum dritten Werktag des Monats beim Vermieter eingegangen sein, also spätestens am 04.08. um zum 31.10. zu kündigen.

Das gewünschte Datum minus deiner Kündigungsfrist z.b.: 3 Monate, also vor dem 31.7.2025