Mietvertag / Tod Vermieter?

2 Antworten

Nix.

Gibt es für die späteren Erben / Käufer meiner Mietwohnung ein Sonderkündigungsrecht

Nein. Allenfalls könnte der Erbe Eigenbedarf haben und wegen Eigenbedarfs kündigen. Das hat aber nur insoweit mit der Erbschaft zu tun, als das es ein anderer Vermieter ist, auf den sich der Eigenbedarf bezieht.

Woher ich das weiß:Recherche

Der Erbe übernimmt den Mietvertrag, er läuft ganz normal weiter, auch hinsichtlich der gesetzlichen Kündigungsoptionen.