Mietminderung, fristlose Kündigung?

3 Antworten

Natürlich kann euch vom Vermieter fristlos gekündigt werden. Die Gefahr besteht bei Mietrückstand immer. Ihr müsst dann der Kündigung widersprechen. Die Sache nimmt vor Gericht ihren Lauf und dabei wird dann auch geprüft, ob der Mietrückstand aufgrund berechtigter Mietminderung erfolgte oder nicht.

Ich empfehle euch

  • Die zurückbehaltene Miete nicht auszugeben, damit ihr im schlimmsten Fall schnell nachzahlen könnt
  • Einen Termin bei eurem Anwalt zu machen und sich von diesem die gesamte Sachlage mit den Eventualitäten, die eintreten können, ordentlich erklären zu lassen. Der müsste das aus dem ff wissen. Es spricht nicht für ihn, wenn er das bisher versäumt hat.

Die Mietminderung muss halt gut begründet sein und rechtlich sauber formuliert,inkl.Fristsetzung und Möglichkeit für den Vermieter, die Mängel zu beheben.

Das sollte Euer Anwalt aber hinbekommen haben...

Bereits seit dem Einzug vor über einem Jahr haben wir immer wieder bemängelt, dass diese Lüftungsanlage unangenehme Gerüche in jedes Zimmer der Wohnung bläst.

Tja, das kommt davon, wenn man eine Wohnung mit Zwangsbelüftung anmietet. Je nachdem, wo die Ansaugung stattfindet, wird der Geruch natürlich überallhin verteilt. Besonders lustig, wenn in den Schächten verendete Nager etc. liegen.

Nachdem auch nach einer Wartung keine Besserung zu riechen war, haben wir uns nun dazu entschlossen, die Miete zu mindern.

Das ist möglich, aber IMHO nur für die Zukunft.

Selbstverständlich über einen Rechtsanwalt.

Soso.

neben der Lüftung ist auch schon seit längerem der Fahrradkeller aufgebrochen,

Das dürfte kaum zu einer nennenswerten Minderung führen.

das Türschloss klemmt,

Dito. Könnte man ja auch selbst austauschen.

die Außenbeleuchtung geht nicht,

Das ist ein Mangel, so diese zwecks Verkehrswegesicherung notwendig ist.

und die Mülltonnen werden als öffentliche Mülldeponie genutzt, da frei zugänglich für alle.

Das ist kein Mangel, da so bei Anmietung bereits vorhanden (und ggfs. baulich nicht anders zu lösen).

Da die Miete rückwirkend ab Dezember 2023 gemindert wird

Das ist wie gesagt mMn nicht möglich im Rückgriff. Die Minderung kann nur für die Zukunft angekündigt und mit Fristsetzung vollzogen werden.

fragen wir uns, ob wenn alles schief läuft, wir unsere Wohnung gegebenenfalls durch eine fristlose Kündigung und Räumungsklage verlieren könnten

Natürlich. Das würde dann eben auch vor Gericht gehen.