Mietminderung bei Dachschrägen?
Um wie viel Prozent mindert sich die Miete bei Dachschrägen?
6 Antworten
Ich glaube nicht, dass Dachschrägen eine Mietminderung rechtfertigen. Die waren ja wahrscheinlich schon da, als der Mieter einzog. Lediglich auf die Quadratmeter haben Dachschrägen einen Einfluss, was bedeuten könnte, dass die Wohnung größer angegeben wird, als sie tatsächlich ist, was die m² betrifft.
Eigentlich garnicht. Denn der der Mietzins wurde ja für die Wohnung mit den Schrägen festgelegt. Da gibt es also keinen Grund die Miete im nachhinein zu mindern.
Dachschrägen mindern die vermietbare Fläche und damit die Miete.
Nicht unbedingt, es muss schon eine falsche Grundfläche im Vertrag stehen, sonst sicher nicht.
Dachschrägen mindern die vermietbare Fläche und damit die Miete.
Das ist so richtig. Mit Mietminderung hat das nichts zu tun.
Wenn nur die Grundfläche ohne Berücksichtigung der Kopfhöhe/Dachschrägen genommen wurde durchaus - dann heißt es den Vermieter ansprechen.
Erfahrungsgemäß geht das aber aus, wie das sprichwörtliche Hornberger Schießen. Viel Ärger um nichts.
Weiß ich nicht. Teppichboden ist nicht gleich Wohnfläche.10 % mehr als vorhanden sind im Mietvertrag noch zulässig, mehr nicht.
Eine Möglichkeit für eine Mietminderung könnte sich bei Dachschrägen höchstens dann ergeben , wenn der Vermieter bei der Berechnung der Wohnungsgröße nicht die minimale "Lichte Raumhöhe" von m.W. 1,20 m im Bereich der Schrägen berücksichtigt hätte bei der Flächenberechnung .
Dabei gibt es m.W. aber auch wieder Berechnungstoleranzen von 10 % in der Fläche .
Garnicht! De Schrägen werden ja wohl schon da gewesen sein, oder nicht?
Es sei denn, die Dachschrägen wurden nachträglich eingebaut......