Mieter fristlos kündigen wegen sexueller Belästigung?
ich vermiete mehrere Zimmer in einer Wg, nun hat sich eine Studentin bei mir beschwert von einem Mitbewohner sexuell belästigt zu werden. Ich habe ihn schon gekündigt, allerdings hat er das Recht 3 Monate drin zu bleiben. Eine Überlegung war es, dass Sie ihn deswegen anzeigt. Aber wie lange das dann dauert wissen wir nicht. Darf ich ihn aus solchen Gründen fristlos kündigen bzw. sofort rausschmeißen? Wie ist das rechtlich?
7 Antworten
M.E. ist das fraglos eine Begründung für eine fristlose Kündigung.
Dass der Mieter gegen diese Kündigung vorgehen kann, steht auf einem anderen Blatt. Das ist ja bei derartigen Fällen nicht ungewöhnlich.
Hast du überhaupt schon geprüft, ob an den Vorwürfen etwas dran ist? Möglicherweiße erzählt die auch nur Geschichten, weil sie die Person nicht mag. Gibt Frauen, die wo etwas machen.
Wenn die Schuld gerichtlich festgestellt wurde. Vorher ist das eine unbewiesene Behauptung und kein Kündigungsgrund.
Welchen Kündigungsgrund hast die im Kündigungsschreiben angegeben?
Wenn die Vorwürfe nicht haltbar sind, dann wirst du ihm den dadurch entstandenen Schaden ersetzen müssen.