Mietende nach Erstbezug - Rollos vom Vermieter abzukaufen?

2 Antworten

Vielleicht gestattet er Ihnen die kostenlose Belassung.

Das Entfernen von geklebten und verschraubten Velux-Rollos könnte Beschädigungen an den Fenstern verursachen, für deren Beseitigung Sie dann haftbar wären.

Schließlich hat Sie niemand gezwungen Rollos anzubringen; lediglich war für einen solchen Fall eine Herstellerempfehlung vorgegeben.