Miete zu hoch bürgergeld?


01.05.2025, 19:15

Hinzu kommt das die Hälfte meiner Möbel auch keinen weiteren Umzug überleben (Küche, wohnwand, beide Kleiderschränke sowie die kommode)

8 Antworten

Ich weiß ganz genau, wie schwer es sein kann, einen Job zu finden – und ich verstehe, dass man mit einem kleinen Kind nicht viel Zeit hat. Aber wir leben im Zeitalter des Internets: Versuchen Sie, eine Remote-Tätigkeit für 1–2 Stunden am Tag zu finden, die Sie erledigen können, während das Kind im Kindergarten ist oder abends. Eine Freundin von mir hat auch ein kleines Kind, aber sie versucht trotzdem zu arbeiten – oft spät abends, wenn alle Aufgaben erledigt sind und das Kind schläft. Dann kann sie in Ruhe arbeiten. Sie hat sogar einen völlig neuen Beruf von Grund auf gelernt – etwas ganz anderes als das, was sie an der Uni studiert hat. Aber sie wusste, dass sie mit Kind Geld zum Leben und einen flexiblen Zeitplan braucht. Deshalb: Ich kann nur empfehlen, es zu versuchen.

Naja, schildere doch erstmal all diese Gründe auch nochmal dem Amt. Ein Versuch wäre es ja zumindest wert

Erst einmal hast Du ja die Aufforderung zur Kostensenkung jetzt erst schriftlich vom Jobcenter erhalten.

Da ist dann ja auch eine Übergangszeit angegeben, da zahlt das Jobcenter ja noch deine unangemessenen Wohnkosten.

Ich würde mich dennoch schriftlich auf passende Wohnungen bewerben, damit Du im Ernstfall auch Nachweise über deine Bemühungen vorweisen kannst, auch wenn Du eigentlich gar nicht umziehen möchtest.

Denn wenn Du deine ernsthaften Bemühungen passenden Wohnraum zu finden nachweisen kannst und dennoch keine Zusage bekommst, müsste das Jobcenter im Regelfall auch nach Ablauf weiter deine unangemessenen Wohnkosten anerkennen und bei Bedarf voll übernehmen.

Sollte das Jobcenter evtl. Gründe für einen Umzug in eine andere angemessene Wohnung nicht als wichtigen Grund ansehen und Du dir die dann eigene Zuzahlung nicht leisten könntest, deine Möbel den geforderten Umzug vom Jobcenter nicht überstehen, dann alles vor und nach dem Umzug fotografieren, dann käme unter Umständen auch eine teilweise Erstausstattung ohne zinsloses Darlehen in Betracht.

Wenn Du alleinerziehend bist, dann bekommst Du ja jetzt schon 36 % von deinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt als Alleinerziehenden Mehrbedarf mehr als üblich, wenn dein Kind unter 7 Jahre alt ist, sonst wären es derzeit dann nur 12 % von deinem Regelbedarf.

Dann hättest Du ja unter Umständen schon einen Teil für die eigene Zuzahlung und wenn Du Erwerbseinkommen erzielst, stehen dir darauf je nach Höhe des Bruttoeinkommens auch Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll zu.

Selbst wenn Du nur einen Minijob machen würdest und da angenommen auf monatlich min. 520 Euro kommen würdest, stünde dir darauf derzeit ein Freibetrag von 184 Euro zu, den hättest Du dann zusätzlich zumindest theoretisch im Monat zur Verfügung und könntest davon dann deinen Eigenanteil nach Ablauf der Übergangszeit zahlen.

Mit der Zeit wird es dann sicher auch wieder eine Anpassung der angemessenen Wohnkosten geben.

Die zu teure Miete muß solange erstattet werden, bis eine preiswertere Wohnung gefunden wurde.

Liegen bei Ihnen Hinderungsgründe vor, die es Ihnen nicht ermöglichen, die Unterkunftskos- ten entsprechend zu senken, so teilen Sie mir diese bitte mit.

Dann mache das doch :)

Nicht umziehen wollen, funktioniert jedoch leider nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Zu teuer/zu groß wird nur übernommen, wenn gute Gründe vorliegen. Bspw eine Einschränkung, weswegen du diese Wohnung brauchst und ne andere nicht zumutbar ist. Gefällt mir hier ist aber selten n guter Grund.

Du kannst es versuchen, mehr als n nein kann es nicht geben. Je nach Sachbearbeiter kann es funktionieren (wenn du dich vorher einsichtig zeigst und die Maßnahmen zur Eingliederung mitmachst) oder nicht. Du hast ja n Kindergartenplatz. Ist es dir möglich bspw im Einzelhandel so viele Stunden zu arbeiten, dass du selbst die 150 Euro zahlst?