Miete zu hoch bürgergeld?
Hallo
Ich beziehe bürgergeld da ich bissher keinen Job gefunden habe durch alleinerziehend kitazeit bestimmte Zeiten........
Jetzt habe ich den Brief bekommen das meine Miete zuhoch ist und ich die Kosten senken oder umziehen soll. Bzw mir halt ansonsten etwa 150 Euro monatlich fehlen da nur noch die angemessenen kosten übernommen werden.
Ich bin vor 2.5jajren hier eingezogen wohne nun endlich da wo ich mein kind ohne bedenken rauslassen kann. In der nähe meiner familie die mich im Notfall unterstützen kann mit dem kind. Die kita ist in 20min erreichbar mit dem bus. Die Freunde sind hier. Der Sport ist 2min entfernt vom kind....
Und ich hatte damals riesen Glück die Wohnung zu bekommen mit alg1 bei 20 anderen Wohnungen habe ich nur absagen bekommen gehabt.
Ergo ich will hier nicht wieder weg. Aber fast 150 Euro im Monat kann ich auch nicht mal ebend so auftreiben.
Nun ist eine kosten Senkung durch untervermietung nicht möglich und auch eine andere Option ist nicht wirklich machbar. Ausser ich ziehe dahin wo man ab Dunkelheit garnicht mehr raus kann und davor auch nur für die mutigen 😂
Zweite was dort steht ist
Liegen bei Ihnen Hinderungsgründe vor, die es Ihnen nicht ermöglichen, die Unterkunftskos- ten entsprechend zu senken, so teilen Sie mir diese bitte mit. Schildern Sie diese Gründe rechtzeitig vor Ablauf der Frist unter Vorlage entsprechender Nachweise. Sollten Sie einen Umzug in einen angemessenen Wohnraum planen, aber keine angemessene Wohnung finden, so sind Sie verpflichtet detaillierte Nachweise vorzulegen, wo und wie Sie nach einer angemessenen Wohnung gesucht haben. Allein die Aussage, dass Sie keine angemessene Wohnung finden können, reicht nicht aus um von einer Kostensenkung abzusehen.
Ist es iwie möglich das die Kosten trotzdem übernommen werden.
Danke fürs lesen
Und die eventuellen Antworten.
PS die jobsuche läuft natürlich Kommentare die nur fürs negative reden sind können gerne behalten werden :)
Hinzu kommt das die Hälfte meiner Möbel auch keinen weiteren Umzug überleben (Küche, wohnwand, beide Kleiderschränke sowie die kommode)
8 Antworten
Ich weiß ganz genau, wie schwer es sein kann, einen Job zu finden – und ich verstehe, dass man mit einem kleinen Kind nicht viel Zeit hat. Aber wir leben im Zeitalter des Internets: Versuchen Sie, eine Remote-Tätigkeit für 1–2 Stunden am Tag zu finden, die Sie erledigen können, während das Kind im Kindergarten ist oder abends. Eine Freundin von mir hat auch ein kleines Kind, aber sie versucht trotzdem zu arbeiten – oft spät abends, wenn alle Aufgaben erledigt sind und das Kind schläft. Dann kann sie in Ruhe arbeiten. Sie hat sogar einen völlig neuen Beruf von Grund auf gelernt – etwas ganz anderes als das, was sie an der Uni studiert hat. Aber sie wusste, dass sie mit Kind Geld zum Leben und einen flexiblen Zeitplan braucht. Deshalb: Ich kann nur empfehlen, es zu versuchen.
Naja, schildere doch erstmal all diese Gründe auch nochmal dem Amt. Ein Versuch wäre es ja zumindest wert
Erst einmal hast Du ja die Aufforderung zur Kostensenkung jetzt erst schriftlich vom Jobcenter erhalten.
Da ist dann ja auch eine Übergangszeit angegeben, da zahlt das Jobcenter ja noch deine unangemessenen Wohnkosten.
Ich würde mich dennoch schriftlich auf passende Wohnungen bewerben, damit Du im Ernstfall auch Nachweise über deine Bemühungen vorweisen kannst, auch wenn Du eigentlich gar nicht umziehen möchtest.
Denn wenn Du deine ernsthaften Bemühungen passenden Wohnraum zu finden nachweisen kannst und dennoch keine Zusage bekommst, müsste das Jobcenter im Regelfall auch nach Ablauf weiter deine unangemessenen Wohnkosten anerkennen und bei Bedarf voll übernehmen.
Sollte das Jobcenter evtl. Gründe für einen Umzug in eine andere angemessene Wohnung nicht als wichtigen Grund ansehen und Du dir die dann eigene Zuzahlung nicht leisten könntest, deine Möbel den geforderten Umzug vom Jobcenter nicht überstehen, dann alles vor und nach dem Umzug fotografieren, dann käme unter Umständen auch eine teilweise Erstausstattung ohne zinsloses Darlehen in Betracht.
Wenn Du alleinerziehend bist, dann bekommst Du ja jetzt schon 36 % von deinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt als Alleinerziehenden Mehrbedarf mehr als üblich, wenn dein Kind unter 7 Jahre alt ist, sonst wären es derzeit dann nur 12 % von deinem Regelbedarf.
Dann hättest Du ja unter Umständen schon einen Teil für die eigene Zuzahlung und wenn Du Erwerbseinkommen erzielst, stehen dir darauf je nach Höhe des Bruttoeinkommens auch Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll zu.
Selbst wenn Du nur einen Minijob machen würdest und da angenommen auf monatlich min. 520 Euro kommen würdest, stünde dir darauf derzeit ein Freibetrag von 184 Euro zu, den hättest Du dann zusätzlich zumindest theoretisch im Monat zur Verfügung und könntest davon dann deinen Eigenanteil nach Ablauf der Übergangszeit zahlen.
Mit der Zeit wird es dann sicher auch wieder eine Anpassung der angemessenen Wohnkosten geben.
Die zu teure Miete muß solange erstattet werden, bis eine preiswertere Wohnung gefunden wurde.
Liegen bei Ihnen Hinderungsgründe vor, die es Ihnen nicht ermöglichen, die Unterkunftskos- ten entsprechend zu senken, so teilen Sie mir diese bitte mit.
Dann mache das doch :)
Nicht umziehen wollen, funktioniert jedoch leider nicht.
Zu teuer/zu groß wird nur übernommen, wenn gute Gründe vorliegen. Bspw eine Einschränkung, weswegen du diese Wohnung brauchst und ne andere nicht zumutbar ist. Gefällt mir hier ist aber selten n guter Grund.
Du kannst es versuchen, mehr als n nein kann es nicht geben. Je nach Sachbearbeiter kann es funktionieren (wenn du dich vorher einsichtig zeigst und die Maßnahmen zur Eingliederung mitmachst) oder nicht. Du hast ja n Kindergartenplatz. Ist es dir möglich bspw im Einzelhandel so viele Stunden zu arbeiten, dass du selbst die 150 Euro zahlst?