merz geschenk an trump ist das nicht verstoß gegen datenschutz?

4 Antworten

Nee, ist kein Verstoß gegen Datenschutz. Außerdem kann angenommen werden, dass das Geschenk zuvor unter den Regierungen abgesprochen war.

Man kann Geburts-, Sterbedaten usw. in KIrchenregistern nachlesen. Dort sind sie für jedermann zugänglich. Geschützt sind besondere persönliche Daten wie z-B. Religion, ethnische und kulturelle Herkunft, politische und philosophische Überzeugungen, Gesundheit, Sexualität und Gewerkschaftszugehörigkeit. 

Du kannst ja mal suchen, ob sein Opa in seinem Testament verfügt hat, seine Daten nicht an seine Enkel weiterzugeben. Wenn du es findest, stellt sich für dich vor der Veröffentlichung dann auch die Frage, ob das nicht unter den Datenschutz... 😯🤔😄

Kinder und Enkel von Verstorbenen dürfen deren Geburtsurkunden behalten, andere Personen erst nach 110 Jahren nach dem Tod (§ 5 des Personenstandsgesetzes).