Mercedes Benz austauschen?

4 Antworten

Das klingt nach einem klaren Fall von Gewährleistung, da würde ich direkt mit dem Verkäufer sprechen. Wenn der Fehler nach drei Versuchen nicht behoben werden kann, hast du eigentlich das Recht auf Nachbesserung oder sogar Rücktritt vom Kaufvertrag. Hast du das Ganze schriftlich dokumentiert?

Woher ich das weiß:Recherche

Zeynep1907 
Beitragsersteller
 21.05.2025, 21:30

Sehr geehrte Damen und Herren, 

ich habe im Dezember 2024 einen neuen Mercedes A200 AMG bei Ihrem Händler in Berlin gekauft. Auftragsnummer :...

(Fahrzeug-Identnummer: ....)

(Kennzeichen: .....)

Seit dem Kauf gibt es ein störendes Geräusch aus dem Kofferraum und Airbag Verkleidung welches selbst nach zwei Werkstattbesuchen nicht behoben wurde. Das Fahrzeug wurde am 06.02.2025 sowie erneut am 13.05.2025 zur Nachbesserung in Ihrer Werkstatt vorgeführt. Ich kann Ihnen auch Videos vorlegen, die belegen, dass das Geräusch auch nach dem Besuch in der Werkstatt weiterhin vorhanden ist.

Die Ursache scheint nicht nutzungsbedingt zu sein, sondern auf einen Mangel (Produktions- oder Montagefehler) zurückzuführen.

Trotz dieser zwei Nachbesserungsversuche besteht der Mangel weiterhin. Nach § 440 BGB gilt eine Nachbesserung nach zwei erfolglosen Versuchen als fehlgeschlagen.

Die Werkstatt verfügt über sämtliche Unterlagen, die Aufschluss über die in der Werkstatt ausgeführten Arbeiten geben. Bitte setzen Sie sich mit der Werkstatt in Verbindung, um die erforderlichen Unterlagen anzufordern.

Da es sich um einen Mangel handelt, der innerhalb der ersten sechs Monate aufgetreten ist und bereits zwei erfolglose Nachbesserungsversuche stattgefunden haben, mache ich hiermit mein Recht auf Ersatzlieferung gemäß § 439 BGB geltend.

Ich fordere Sie daher hiermit auf, mir ein mangelfreies Ersatzfahrzeug gleicher Art.

Anfrage zum Fahrzeugtausch – Wunsch nach alternativem Modell bei Ersatzlieferung

Sollte Reaktion oder Lieferung eines Austauschfahrzeugs verstreichen, behalte ich mir ausdrücklich vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung. 

Mit freundlichen Grüßen 

das habe ich den Verkäufer heute versendet und habe dazu eine Formular erhalten

Zeynep1907 
Beitragsersteller
 21.05.2025, 21:33
@Zeynep1907

Habe ein Formular zugeschickt bekommen und zwar Rücktritts- / Minderungsbegehren angekreuzt ist rückabwicklung soll es unterschrieben. Werde aber am Samstag mal dahin fahren und werde mit dem Verkäufer sprechen. Wenn wir uns mit dem Austausch einigen werde ich es unterschrieben und Vorort abgeben.

Zeynep1907 
Beitragsersteller
 20.05.2025, 22:21

Es wurde 1mal versucht, das Geräusch aus dem Kofferraum zu beseitigen, und der Klapper Geräusch von Airbag wurde 2 mal versucht zu beseitigen. Ich habe heute mit dem Verkäufer telefoniert und ihm gesagt, dass ich das Auto nicht mehr haben möchte. Er sagte, ich soll alles schriftlich festhalten und er leitet es dann an die Teamleitung weiter.

Die Werkstatt meinte, er kann das reklamieren.Ich liebe mein Auto, aber es macht Geräusche, deshalb möchte ich es umtauschen.

ich weiß jetzt nicht ob ich das schriftlich selber machen soll. Oder soll das die Werkstatt reklamieren ?

Wende dich an den Verkäufer der ist in dem Fall dein Ansprechpartner.


Zeynep1907 
Beitragsersteller
 21.05.2025, 21:29

Sehr geehrte Damen und Herren, 

ich habe im Dezember 2024 einen neuen Mercedes A200 AMG bei Ihrem Händler in Berlin gekauft. Auftragsnummer :...

(Fahrzeug-Identnummer: ....)

(Kennzeichen: .....)

Seit dem Kauf gibt es ein störendes Geräusch aus dem Kofferraum und Airbag Verkleidung welches selbst nach zwei Werkstattbesuchen nicht behoben wurde. Das Fahrzeug wurde am 06.02.2025 sowie erneut am 13.05.2025 zur Nachbesserung in Ihrer Werkstatt vorgeführt. Ich kann Ihnen auch Videos vorlegen, die belegen, dass das Geräusch auch nach dem Besuch in der Werkstatt weiterhin vorhanden ist.

Die Ursache scheint nicht nutzungsbedingt zu sein, sondern auf einen Mangel (Produktions- oder Montagefehler) zurückzuführen.

Trotz dieser zwei Nachbesserungsversuche besteht der Mangel weiterhin. Nach § 440 BGB gilt eine Nachbesserung nach zwei erfolglosen Versuchen als fehlgeschlagen.

Die Werkstatt verfügt über sämtliche Unterlagen, die Aufschluss über die in der Werkstatt ausgeführten Arbeiten geben. Bitte setzen Sie sich mit der Werkstatt in Verbindung, um die erforderlichen Unterlagen anzufordern.

Da es sich um einen Mangel handelt, der innerhalb der ersten sechs Monate aufgetreten ist und bereits zwei erfolglose Nachbesserungsversuche stattgefunden haben, mache ich hiermit mein Recht auf Ersatzlieferung gemäß § 439 BGB geltend.

Ich fordere Sie daher hiermit auf, mir ein mangelfreies Ersatzfahrzeug gleicher Art.

Anfrage zum Fahrzeugtausch – Wunsch nach alternativem Modell bei Ersatzlieferung

Sollte Reaktion oder Lieferung eines Austauschfahrzeugs verstreichen, behalte ich mir ausdrücklich vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung. 

Mit freundlichen Grüßen 

das habe ich den Verkäufer heute versendet und habe dazu eine Formular erhalten

Zeynep1907 
Beitragsersteller
 21.05.2025, 21:32
@Zeynep1907

Habe ein Formular zugeschickt bekommen und zwar Rücktritts- / Minderungsbegehren angekreuzt ist rückabwicklung soll es unterschrieben. Werde aber am Samstag mal dahin fahren und werde mit dem Verkäufer sprechen. Wenn wir uns mit dem Austausch einigen werde ich es unterschrieben und Vorort abgeben.

Wenn du eine Wandlung möchtest setzt du dich am besten mit einem Anwalt zusammen und besprichst das. Kaum ein händler wird wegen einem klappern sofort daß Fahrzeug tauschen. Er kann den Wagen auch wochenlang zur Prüfung in der Werkstatt stehen lassen um die Geräusche zu prüfen wenn du ihm bissig kommst.

Ein Anwalt hilft dir. Denn: RECHT HABEN UND RECHT BEKOMMEN SIND 2 SACHEN.


Zeynep1907 
Beitragsersteller
 21.05.2025, 21:34

Habe ein Formular zugeschickt bekommen und zwar Rücktritts- / Minderungsbegehren angekreuzt ist rückabwicklung soll es unterschrieben. Werde aber am Samstag mal dahin fahren und werde mit dem Verkäufer sprechen. Wenn wir uns mit dem Austausch einigen werde ich es unterschrieben und Vorort abgeben.

Eine Wandlung musst du mit dem Verkäufer, also Autohaus, durchziehen.


Zeynep1907 
Beitragsersteller
 21.05.2025, 21:29

Sehr geehrte Damen und Herren, 

ich habe im Dezember 2024 einen neuen Mercedes A200 AMG bei Ihrem Händler in Berlin gekauft. Auftragsnummer :...

(Fahrzeug-Identnummer: ....)

(Kennzeichen: .....)

Seit dem Kauf gibt es ein störendes Geräusch aus dem Kofferraum und Airbag Verkleidung welches selbst nach zwei Werkstattbesuchen nicht behoben wurde. Das Fahrzeug wurde am 06.02.2025 sowie erneut am 13.05.2025 zur Nachbesserung in Ihrer Werkstatt vorgeführt. Ich kann Ihnen auch Videos vorlegen, die belegen, dass das Geräusch auch nach dem Besuch in der Werkstatt weiterhin vorhanden ist.

Die Ursache scheint nicht nutzungsbedingt zu sein, sondern auf einen Mangel (Produktions- oder Montagefehler) zurückzuführen.

Trotz dieser zwei Nachbesserungsversuche besteht der Mangel weiterhin. Nach § 440 BGB gilt eine Nachbesserung nach zwei erfolglosen Versuchen als fehlgeschlagen.

Die Werkstatt verfügt über sämtliche Unterlagen, die Aufschluss über die in der Werkstatt ausgeführten Arbeiten geben. Bitte setzen Sie sich mit der Werkstatt in Verbindung, um die erforderlichen Unterlagen anzufordern.

Da es sich um einen Mangel handelt, der innerhalb der ersten sechs Monate aufgetreten ist und bereits zwei erfolglose Nachbesserungsversuche stattgefunden haben, mache ich hiermit mein Recht auf Ersatzlieferung gemäß § 439 BGB geltend.

Ich fordere Sie daher hiermit auf, mir ein mangelfreies Ersatzfahrzeug gleicher Art.

Anfrage zum Fahrzeugtausch – Wunsch nach alternativem Modell bei Ersatzlieferung

Sollte Reaktion oder Lieferung eines Austauschfahrzeugs verstreichen, behalte ich mir ausdrücklich vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung. 

Mit freundlichen Grüßen 

das habe ich den Verkäufer heute versendet und habe dazu eine Formular erhalten

PolierteMurmel  20.05.2025, 21:42

Du musst dem Händler die Möglichkeit bieten, den Mangel zu beseitigen. Gelingt das nicht, dann besteht die Möglichkeit suf Wandlung, die in der Regel außergerichtlich durchgeführt wird.

Zeynep1907 
Beitragsersteller
 20.05.2025, 22:22
@PolierteMurmel

Es wurde 1mal versucht, das Geräusch aus dem Kofferraum zu beseitigen, und der Klapper Geräusch von Airbag wurde 2 mal versucht zu beseitigen. Ich habe heute mit dem Verkäufer telefoniert und ihm gesagt, dass ich das Auto nicht mehr haben möchte. Er sagte, ich soll alles schriftlich festhalten und er leitet es dann an die Teamleitung weiter.

Die Werkstatt meinte, er kann das reklamieren.Ich liebe mein Auto, aber es macht Geräusche, deshalb möchte ich es umtauschen.

ich weiß jetzt nicht ob ich das schriftlich selber machen soll. Oder soll das die Werkstatt reklamieren ?

PolierteMurmel  20.05.2025, 23:00
@Zeynep1907

Du willst wandeln, dann musst du das Ganze anstoßen. Die Werkstatt hat mit deinem Ansinnen nichts zu tun.

Zeynep1907 
Beitragsersteller
 21.05.2025, 21:28
@PolierteMurmel

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe im Dezember 2024 einen neuen Mercedes A200 AMG bei Ihrem Händler in Berlin gekauft. Auftragsnummer :...

(Fahrzeug-Identnummer: ....)

(Kennzeichen: .....)

Seit dem Kauf gibt es ein störendes Geräusch aus dem Kofferraum und Airbag Verkleidung welches selbst nach zwei Werkstattbesuchen nicht behoben wurde. Das Fahrzeug wurde am 06.02.2025 sowie erneut am 13.05.2025 zur Nachbesserung in Ihrer Werkstatt vorgeführt. Ich kann Ihnen auch Videos vorlegen, die belegen, dass das Geräusch auch nach dem Besuch in der Werkstatt weiterhin vorhanden ist.

Die Ursache scheint nicht nutzungsbedingt zu sein, sondern auf einen Mangel (Produktions- oder Montagefehler) zurückzuführen.

Trotz dieser zwei Nachbesserungsversuche besteht der Mangel weiterhin. Nach § 440 BGB gilt eine Nachbesserung nach zwei erfolglosen Versuchen als fehlgeschlagen.

Die Werkstatt verfügt über sämtliche Unterlagen, die Aufschluss über die in der Werkstatt ausgeführten Arbeiten geben. Bitte setzen Sie sich mit der Werkstatt in Verbindung, um die erforderlichen Unterlagen anzufordern.

Da es sich um einen Mangel handelt, der innerhalb der ersten sechs Monate aufgetreten ist und bereits zwei erfolglose Nachbesserungsversuche stattgefunden haben, mache ich hiermit mein Recht auf Ersatzlieferung gemäß § 439 BGB geltend.

Ich fordere Sie daher hiermit auf, mir ein mangelfreies Ersatzfahrzeug gleicher Art.

Anfrage zum Fahrzeugtausch – Wunsch nach alternativem Modell bei Ersatzlieferung

Sollte Reaktion oder Lieferung eines Austauschfahrzeugs verstreichen, behalte ich mir ausdrücklich vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung. 

Mit freundlichen Grüßen 

das habe ich den Verkäufer heute versendet und habe dazu eine Formular erhalten

Zeynep1907 
Beitragsersteller
 21.05.2025, 21:33
@Zeynep1907

Habe ein Formular zugeschickt bekommen und zwar Rücktritts- / Minderungsbegehren angekreuzt ist rückabwicklung soll es unterschrieben. Werde aber am Samstag mal dahin fahren und werde mit dem Verkäufer sprechen. Wenn wir uns mit dem Austausch einigen werde ich es unterschrieben und Vorort abgeben.

PolierteMurmel  22.05.2025, 07:42
@Zeynep1907

Ok, wenn ihr euch einigen könnt, dann ist es ok. Eine Wandlung läuft nach Vorgaben ab.