Meine Frau ist Schwanger und ist ab September im Mutterschutz, nun möchte Sie Ihren Resturlaub nehmen wird dieser bis September oder Dezember Berechnet?

2 Antworten

Ausfallzeiten während mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote zählen als Beschäftigungszeiten und dürfen nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet werden. Der Urlaubsanspruch bleibt für diese Zeit komplett erhalten.

Anders als beim Mutterschutz darf Urlaubsanspruch wegen einer Elternzeit allerdings gekürzt werden. § 17 Abs. 1 BEEG regelt, dass der Arbeitgeber den bezahlten Erholungsurlaub, der der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr aus dem Arbeitsverhältnis zusteht, für jeden vollen Monat, für den Elternzeit in Anspruch genommen wird, um ein Zwölftel kürzen darf.

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urlaubsanspruch-was-gilt-bei-elternzeit-kuendigung-krankheit/urlaubsanspruch-richtig-berechnen_76_549504.html#:~:text=Ausfallzeiten%20w%C3%A4hrend%20mutterschutzrechtlicher%20Besch%C3%A4ftigungsverbote%20z%C3%A4hlen,f%C3%BCr%20diese%20Zeit%20komplett%20erhalten.

Ist deine Frau also im Dezember in Elternzeit, hat sie für diesen Monat keinen Urlaubsanspruch.

Alles Gute für euch und eine gesunde Schwangerschaft!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Sinan030 
Fragesteller
 08.05.2024, 21:59

Kurz gefasst im Mutterschutz bleibt der Urlaub erhalten, bedeutet hier wird bis Dezember gerechnet, bis aus dem Mutterschutz Elternzeit wird.

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Der Mutterschutz wirkt sich nicht auf die Anzahl der Urlaubstage aus. Dementsprechend wird ihr Urlaub bis Dezember angerechnet. Also das komplette Jahr.^^

Paragraph weiß ich jetzt leider nicht auswendig, ich habe das im Infomerkblatt meines Arbeitgebers so gelesen.