Meine Frau ist Schwanger und ist ab September im Mutterschutz, nun möchte Sie Ihren Resturlaub nehmen wird dieser bis September oder Dezember Berechnet?
Hallo zusammen,
Meine Frau, wie oben beschrieben, möchte bevor Sie in Mutterschutz geht ihren Resturlaub nehmen, wird dies dann nur bis September (Also 6 Wochen vor der Geburt) bis zum Mutterschutz berechnet oder bis Dezember (8 Wochen nach der Entbindung)?
Denn wie ich weis wird der Mutterschutz zur regulären Beschäftigungszeit gezählt.
Da dieser nicht als Erholungszeit gewertet wird!
Bitte um Info und in welchem Paragraphen dies nachgelesen werden kann, vielen Dank :)
2 Antworten
Ausfallzeiten während mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote zählen als Beschäftigungszeiten und dürfen nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet werden. Der Urlaubsanspruch bleibt für diese Zeit komplett erhalten.
Anders als beim Mutterschutz darf Urlaubsanspruch wegen einer Elternzeit allerdings gekürzt werden. § 17 Abs. 1 BEEG regelt, dass der Arbeitgeber den bezahlten Erholungsurlaub, der der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr aus dem Arbeitsverhältnis zusteht, für jeden vollen Monat, für den Elternzeit in Anspruch genommen wird, um ein Zwölftel kürzen darf.
Ist deine Frau also im Dezember in Elternzeit, hat sie für diesen Monat keinen Urlaubsanspruch.
Alles Gute für euch und eine gesunde Schwangerschaft!
Kurz gefasst im Mutterschutz bleibt der Urlaub erhalten, bedeutet hier wird bis Dezember gerechnet, bis aus dem Mutterschutz Elternzeit wird.
Der Mutterschutz wirkt sich nicht auf die Anzahl der Urlaubstage aus. Dementsprechend wird ihr Urlaub bis Dezember angerechnet. Also das komplette Jahr.^^
Paragraph weiß ich jetzt leider nicht auswendig, ich habe das im Infomerkblatt meines Arbeitgebers so gelesen.