Mein Vater hat ein Auto gemietet. Darf ich damit auch fahren?

13 Antworten

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Ein Zweitfahrer muss in der Regel auf dem Mietvertrag eingetragen werden. Dazu wird der Führerschein und evtl. der Personalausweis des Zweitfahrers zur Vorlage fällig. Es gibt Autovermieter die machen solche Zweitfahrereintragungen nur gegen Gebühr, z.B. 5 Euro pro Tag. Ich weiß es, da ich einmal bei einem gearbeitet habe. Fährt ein weiterer Fahrer mit dem Auto ohne das er eingetragen ist, kann es im Schadenfalle teuer werden, da man einen Vertragsbruch begangen hat. Siehe auch Kleingedrucktes im Mietwagenvertrag!

schiffer123  15.09.2011, 00:03

Wenn Du nicht oft fährst, kannst du dich als Zweitfahrer mit der On-Top-Versicherung von Autonetzer ganz flexibel (also tageweise) versichern: Schau mal hier auf http://www.Autonetzer.de.

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Eliasba  05.08.2022, 14:55

Aber wenn mich dann die Polizei Anhalt brauche ich keine Angst haben mich strafbar zu machen?

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Wenn ein Zweitfahrer im VErtrag eingetragen ist, jedoch die Altersbeschränkungen beachten.

Nur wenn er dich als zweiten Fahrer gemeldet und dafür bezahlt hat.

Sonst kannst du damit zwar fahren, aber im Falle eines Schadens, zahlt die Versicherung nicht.

Soulshift 
Fragesteller
 09.08.2010, 14:26

stimmt die antwort? ich hoffe schon^^

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TalaPran  09.08.2010, 14:49
@Soulshift

Rechtlich darfst du NICHT fahren.

Rechtlich darf dich dein Vater NICHT fahren lassen.

Wenn du noch nicht 21 bist, kannst du kein Auto mieten, also darfst du auch NICHT damit fahren.

Vertraglich weiss die Mietfirma NICHT dass du fahren würdest. Für einen zweiten Fahrer muss man mehr Miete bezahlen.

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alex3r4  16.08.2010, 01:07
@TalaPran

TalaPran, das ist völliger Quatsch. Prinzipiell könnte ein 6-jähriger ein Auto mieten, mal abgesehen davon dass er nicht geschäftsfähig ist und keinen Führerschein besitzt.

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TalaPran  16.08.2010, 10:38
@alex3r4

Nein kann er nicht, weil die Mietfirma seine Unterschrift nicht akzetiert und er keine Kreditkarte hat. Als KANN er NICHT mieten. Er kann es WOLLEN und es versuchen, aber es wird NICHT gelingen.

Du müsst über 21 sein, den Führerschein eine gewisse Zeit lang besitzen und eine Kreditkarte haben. Sonst wird dich die Mietfirma freundlich lächend rausschmeissen.

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Lest euch den Mietvertrag durch.Dort steht in der Regel drin,wer zum Fahren berechtigt ist. Wenn du aber nicht als zweiter Fahrer angemeldet bist,wohl kaum.

Heißt gemietet gliest oder gemietet , fAlls er es gemietet hat muss das dann im vertrag sethehn und wenn nicht dann darfst du nicht damit fahren, weil es auf deinen vater zugelassen ist .

alex3r4  16.08.2010, 01:06

Gemietet heisst gemietet, was sonst?

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