Mein Nachbar hat meine Post mit Einschreiben und Rückschein angenommen und geöffnet, was nun?

12 Antworten

Während ich nachweislich im Ausland auf Reise war, hat mein guter Nachbar eine an mich adressierte Post mit Einschreiben und Rückschein ohne meine Bevollmächtigung gutgläubig/unwissentlich angenommen und sie geöffnet.

Das ist zwar rechtswidrig und ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis, welchen du ahnden kannst, aber das ändert an der formgerechten Zustellung der Sendung per se nichts. Einschreiben/RS muss nicht zwingend persönlich ausgehändigt werden, ein Berechtigter genügt.

Kann er sie zukleben und der Post zurückgeben, so dass sie als nicht zugestellt gilt(wäre auch mein Wunsch)?

Nein. sofern die Sendung eine Terminsache beinhaltete - sei es nun eine Mahnung oder eine Kündigung -, ist diese fristgerecht zugestellt worden, und die daraus resultierenden Folgen sind zu tragen.

cldrn 
Fragesteller
 20.11.2019, 17:59

Berechtigter? Mein guter Nachbar ist und war nicht berechtigt/bevollmächtigt. Nur weil der Postbote ihn gedrängt hat, dass es dringlich und wichtig sei für mich, hat er sich darauf eingelassen.

Ist eine Terminsache, müsste innerhalb von 4 Wochen darauf reagieren und persönlich auch vor Ort anwesend sein! Bleibe jedoch noch über 3 Monate im Ausland, was nun?

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FordPrefect  20.11.2019, 18:03
@cldrn
Nur weil der Postbote ihn gedrängt hat,

Unglaubwürdig. Dem Postboten ist es völlig egal, ob er ein Einschreiben nun zustellt oder nicht. Und er wird auch niemandem ein Schreiben aufdrängen, außer der Betreffende hält sich zu dem Zeitpunkt in den Räumen des Adressaten auf.

Bleibe jedoch noch über 3 Monate im Ausland, was nun?

Bei der entsprechenden Behörde melden, von der das Schriftstück wohl kam, und schonmal vorsorglich einen Flug buchen. Hier wird dir dabei niemand helfen können.

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Hi,

Während ich nachweislich im Ausland auf Reise war, hat mein guter Nachbar eine an mich adressierte Post mit Einschreiben und Rückschein ohne meine Bevollmächtigung gutgläubig/unwissentlich angenommen

Das ist unglaubwürdig. Die Post stellt Einschreiben nicht an Nachbarn zu; das ist nicht erlaubt. Selbst ein neuer Postbote sollte sowas wissen. Die Briefe werden in eine Filiale benachrichtigt wo man sie abholen kann.

und sie geöffnet.

Das öffnen fremder Post verstößt gegen das Briefgeheimis!

Der Postbote hätte ihn darauf gedrängt.

Bestimmt nicht. Den Postboten interessiert nicht ob angenommen oder nicht, denn ihm blühen keine Konstequenzen und etwig mit sich rumfahren muss der die auch nicht, weil es auf seinem Weg mehrere Stellen gibt wo neue Briefe hinterlegt werden, und nicht zugestellte Briefe vorübergehend gelagert werden.

Eine Ausweisprüfung fand auch nicht statt?

Muss bei einem Einschreiben auch nicht. Eine Vollmacht muss aber vorliegen wenn der Empfänger nicht selbst das Einschreiben annimmt.

Kann er sie zukleben und der Post zurückgeben, so dass sie als nicht zugestellt gilt(wäre auch mein Wunsch)?

Der Nachbar hat einen Rückschein unterschrieben, welcher an den Absender zurück geschickt wurde, und er hat digital unterschrieben: das gilt somit als zugestellt.

Geöffnete Sendungen kann man auch nicht im Nachhinein verweigern und wieder zurück schicken. Außerdem ist das Teil doch geöffnet; völlig auffällig.

Das Ganze klingt sehr unglaubwürdig... so läuft das nicht ab.

Sicher das Du die Wahrheit erzählst, und Dein Nachbar auch? Nicht das Dein Nachbar eine Vollmacht gefälscht hat und sich den Brief widerrechtlich angeeingnet hat weil er neugierig war...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Angestellte bei der Postbank
cldrn 
Fragesteller
 20.11.2019, 22:57

Naa dann sage ich "willkommen in der Realität"!

Warum soll das unglaubwürdig sein, als hätte ich hier nichts besseres zu tun?

Der Postbote klingelt beim Nachbarn und übergibt ihm ohne Vollmacht den an mich adressierten Brief vom Konsulat. Mein Nachbar sagt ihm, dass ich verreist bin und der Postbote erwidert, dass es so in Ordnung sei und dass es zudem sehr dringlich und wichtig für mich sei(er sieht den Siegel des Konsulats auf dem Umschlag).

So gesehen haben beide Mist gebaut, nur den größten hat der Postbote, und ich könnte rechtlich gegen beide vorgehen! Oder?

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monara1988  21.11.2019, 08:01
@cldrn
Naa dann sage ich "willkommen in der Realität"!

Wie bitte?

Das ist nicht Realtität, sondern da stimmt was nicht. Das ist völlig unüblich und unglaubwürdig. Ich habe berufsbedingt tagtäglich mit DHL und Deutsche Post zu tun, habe Hintergrundinfos, Allgemeinwissen, kenne DHL Boten und hat mal einen Tag als Postbote gearbeitet.

Warum soll das unglaubwürdig sein, als hätte ich hier nichts besseres zu tun?

Weil das VERBOTEN ist Einschreiben an Nachbarn zuzustellen und daher kein Bote macht! Das lernen die direkt zu Anfang und gehört zum Postboten 1x1. Auch drängt der sich nicht auf, weil der KEIN Interesse daran hat die Snedung loszuwerden weil er keinen Ärger bekommt wenn er Briefe benachrichtigt.

So gesehen haben beide Mist gebaut, nur den größten hat der Postbote, und ich könnte rechtlich gegen beide vorgehen!

Gegen den Nachbarn ja, weil der einfach Deine Post geöffnet hat wozu er nie die Erlaubnis hatte.

Der Postbote ist nicht unbedingt... denn was wenn der den Brief garnicht an den Nachbarn ausgehändigt hat, sondern den Brief in eine Filiale benachrichtigt hat, der Nachbar sich Deine Benachrichtungskarte genommen hat, eine Vollmacht gefälscht hat, zur Post gegangen ist und sich den abgeholt hat? Oder wenn der Nachbar Deinen Wohnungsschlüssel hatte, vielleicht war er in Deiner Wohnung als der Postbote kam, hat den Brief in Deinem Namen angenommen, und ihn dann geöffnet?
Das ist beides irgendwie wahrscheinlicher, als das der Postbote sich einem Nachbarn aufdrängt und ohne schriftliche Bevollmächtigung ein Einschreiben Rückschein ausgändigt.
Beim DHL Boten, da würde ich das glauben, aber die bekommen laut deren Angaben ja auch (je nachdem für welches Unternehmen angestellt) Ärger für jede Sendung die sie nicht zustellen und in die Filiale benachrichten.

Also:

  • Schau mal in die Sendungsverfolgung ob Du da was raus bekommst (Versanddatum und Sendungsnummer steht auf dem Einschreibenlabel). Steht da zugestellt an Empfänger? Oder an wen? (Unterschrift und Name wirst Du leider ohne Versanduhrzeit aber nicht rausfinden -.-)
  • Des Weiteren rufe bei der Deutschen Post an, denn man sieht leider nur den letzten Status. Es wäre aber interessant zu wissen, ob der Brief mal in einer Filiale war, oder nicht. Die müssten eigendlich den ganzen Verlauf sehen.Und mit denen klärst Du das am besten wegen der Zustellung an den Nachbarn und die sagen Dir, ob und was man was tun kann.
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Was soll es bringen. Der Zusteller hat doch sicher den Empfänger, also Dich vermerkt und der Absender dürfte aufgrund des Rückscheins längst gemerkt haben, dass Dich das Einschreiben nicht erreicht hat, offiziell zumindest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Zugestellt ist zugestellt. Der Postbote muß die Aushändigung unterschriftlich und abgescannt quitieren. Dein Nachbar hat sich "eigentlich" strafbar gemacht in dem er das Postgeheimnis verletzt hat. Das ist chancenlos.

cldrn 
Fragesteller
 20.11.2019, 18:16

Zugestellt? Wohl kaum oder?

Es geht hierbei um ein Schreiben, das ich innerhalb 4 Wochen beim Konsulat persönlich abholen muss.

Gut, m. Nachbar hat sich strafbar gemacht, das ist etwas anderes.

Aber, was ist, wenn er sie mit Begründung zurückschickt und ich mit für eine lange Zeit nicht im Inland aufhalten werde? Und ich im Nachhinein behaupten würde, dass er vorsätzlich gehandelt hat und ich von der Post keine Ahnung habe?

Muss jetzt nur für diese Sache doch nicht einreisen, oder?

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Leestigter  20.11.2019, 18:59
@cldrn

Damit könntest du durchkommen - Anzeige des Nachbarn und mit dem Nachweis kannst du auch nachweisen, dass du das nicht erhalten hast!

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Was hat das unerwünschte Öffnen durch den Nachbarn damit zu tun, ob dir das Schreiben zugestellt werden konnte. Das sind doch 2 unterschiedliche Sachverhalte.

Dass dir das Schreiben nicht zugestellt wurde, ist offensichtlich. Schließlich hast du den Empfang nicht bestätigt. Aber: Wäre es korrekt abgelaufen, wäre das Einschreiben für dich bei der Post hinterlegt worden.

Indem du eine Sendung nicht annimmst, verhinderst du nicht, dass sie als an dich zugestellt gilt. Das dauert dann nur was länger. Du gewinnst nichts. Von daher ergibt die Frage keinen Sinn.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
FordPrefect  20.11.2019, 17:51
Wäre es korrekt abgelaufen, wäre das Einschreiben für dich bei der Post hinterlegt worden

...und nach 7 Tagen als nicht zugestellt an den Absender zurückgegangen. Genau deswegen versendet man Schriftstücke, die den Empfänger auch dann erreichen sollen, wenn er dies nicht wünscht, niemals als Einschreiben/RS, sondern ausschließlich als Einwurfeinschreiben.

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cldrn 
Fragesteller
 20.11.2019, 17:52

Gilt also als nicht zugestellt! Oder nicht?

Denn den Inhalt habe ich durch m.Nachbar nun erfahren und müsste innerhalb von 4 Wochen auf das Schreiben reagieren!

Mein Nachbar fühlt sich richtig schlecht und will aus der Sache raus. Es wäre dringlich und wichtig für mich, so der Postbote, der den Mist baut, indem er keine Idenditätsprüfung durchführt!

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