Mein Kind hat in App Käufe gemacht - was nun?

24 Antworten

du kannst die Entwickler anschreiben Per E-mail.Und die Situation erklären.

Frag nach ob der Account gesperrt wird und du dein Geld wieder bekommst da dein 6 Jähriger Sohn die in App Käufe getätigt hat und schreib auf jedenfall das alter deines Sohnes dazu und vermerk noch das er nicht geschäftsfähig ist.

Normalerweise sind die Fimen recht Kundenfreundlich und geben dir dein Geld zurück.

In Zukunft würde Ich auch keinen Kind unter 12 ein Handy oder der gleichen geben wegen genau sowas.

FraeuleinUnke  27.10.2019, 20:45

Bekommt sie nicht, die Daten waren schon drauf das ist dann also ihr Lehrgeld was sie zahlen darf, sie muss dafür sorgen das ihr Kind eben nicht solche sachen so leicht durchführen kann, anders sieht es aus wenn das kind bewusst die Karte samt pin von Mutti oder Vati klaut und dann eine runde Shoppen geht, da gab es Schon mal so eine Sache, da hat das liebe Kind 1500 Euro für Pferde in einem Onlinespiel verzockt und die Eltern saßen dann auf der Rechnung, rate mal wieso manche handyanbieter eine sperre für sondernummern drin haben ^^

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Hast du das Konto für das Kind angelegt, oder hat sich dein Kind selber ein Konto angelegt, und vielleicht deine Kreditkarte gestohlen und so bezahlt?

Bei letzterem könntest du dir das Geld erstatten lassen.

Wenn du allerdings selbst ein Konto erstellt, oder dein Kind gar dein Konto benutzt, so sieht das Ganze für dich schlecht aus:

Fall 3) Eltern haben Account angelegt

Anders wäre der Fall zu beurteilen, wenn das Kind zusätzlich den Account genutzt hätte, den die Eltern angelegt haben. In dem Fall, dass Kinder das Konto ihrer Eltern „missbrauchen“, stellt sich das Problem, dass für den Vertragspartner nicht erkennbar ist, dass ein Minderjähriger gehandelt hat statt der erwachsenen Eltern.

Wenn dann das Kind die Passwörter für den Account und die dort hinterlegte Zahlungsmethode hatte, gelten nach Ansicht des BGH im Hinblick auf die vertragliche Haftung die Regeln des Stellvertretungsrechts aus dem BGB (Urteil vom 11. Mai 2011 – VIII ZR 289/09):

„Erklärungen, die unter dem Namen eines anderen abgegeben worden sind, verpflichten den Namensträger daher nur, wenn sie in Ausübung einer bestehenden Vertretungsmacht erfolgen oder vom Namensträger nachträglich genehmigt worden sind oder wenn die Grundsätze über die Duldungs- oder die Anscheinsvollmacht eingreifen“.

Doch Vorsicht – das gilt nur für die vertragliche Haftung. Dennoch sollten Kontoinhaber ihre Daten sorgfältig vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte schützen. Zwei Jahre zuvor hatte der BGH nämlich die Frage der deliktischen Haftung für die missbräuchliche Nutzung eines Kontos ganz anders entschieden (Urteil vom 11.03.2009, Az. I ZR 114/06 – Halzband): Danach haftet der Inhaber eines eBay-Kontos für Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstöße, die über sein Konto begangen wurden, als Täter.

a) Kind kannte Passwörter und hat Account missbraucht

Haben die Eltern dem Kind den Zugang zu dem Account mit hinterlegter Zahlungsinformation eingerichtet, dann haben sie dem Kind meist auch eine konkludente Vollmacht gegeben, über den Account etwas zu bezahlen.

Selbst, wenn sie nicht alle Käufe autorisiert haben, sondern das Kind nur gebeten haben, nichts zu kaufen, so wird man hier von einer solchen Fahrlässigkeit ausgehen, dass die Grundsätze der Anscheinsvollmacht erfüllt sind. Daher haften hier grundsätzlich die Eltern für die Käufe ihrer Kinder, wenn der Zahlungsempfänger „gutgläubig“ war. Es sei denn, sie können nachweisen, dass sie alles Erdenkliche getan haben, um eine derartige unbefugte Nutzung zu verhindern. Dies wird allerdings in der Regel nicht gelingen.

b) Kind kannte Passwörter nicht, hat aber Account gehackt oder die Passwörter gestohlen

Hierzu schreibt der BGH: „…allein die unsorgfältige Verwahrung der Kontaktdaten eines eBay-Mitgliedskontos (hat) noch nicht zur Folge, dass der Inhaber des Kontos sich die von einem Dritten unter unbefugter Verwendung dieses Kontos abgegebenen Erklärungen zurechnen lassen muss.“

In diesem Fall sind die Grundsätze der Anscheinsvollmacht zu verneinen. Die Eltern haften nicht, sondern können das Geld zurück verlangen.

https://www.wbs-law.de/it-und-internet-recht/in-game-kaeufe-durch-kinder-wann-haften-die-eltern-23848/

Wohl nicht. Wenn du deinem Sohn dein Handy überlässt ohne das es abgesichert ist, wirst du wohl für den Schaden selbst aufkommen. Für die Zukunft solltest du aber die automatische Eingabe des Passwords für Google Play durch eine manuelle ersetzen. Vielleicht sobald es geht, den Vertrag auf Prepaid umstellen.

Das musst du bezahlen und zukünftig vielleicht darüber nachdenken, ob du deinem Sohn das Handy komplett alleine gibst.....er kann ja vermutlich noch nicht lesen oder?😉 Dann trägt er auch, meiner Meinung nach, überhaupt keine Schuld. Woher hätte er wissen sollen, dass er gerade etwas mit echtem Geld käuft.... Das Geld ist leider weg, davor gibt es keinen Schutz und wird von den Herstellern, wenn man sich beschweren würde, als "dann passen Sie besser auf, was ihre Kinder machen" abgestempelt.🤷

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – wurde mit 16 Mama :)

17 mal etwas gekauft auf einmal.. Shush. Geh zum support von Apple und erkläre ihnen das Problem, sie können Helfen.