Mein Hund bellt Spaziergänger an?

10 Antworten

Das solltest du ihn zwingend verbieten. Fast alle Hunde mögen gerne am Zaun herumbellen. Selbst meine, die nun rassetypisch null Wachinstinkt haben, würden das gerne tun, wenn ich es ihnen dann erlauben würde. Aber das musst du nicht dulden!

Hallo, ich hatte so eine Fall in der Nachbarschaft. Die Hunde haben sehr Agressiv gebellt wenn jemand auf dem Bürgersteig am Haus vorbei lief. 

Irgendwann hat sich ein Kind auf dem Fahrrad erschreckt und ist hingefallen. Das Kind war erst 5 Jahre und dürfte daher auf dem Bürgersteig fahren. Die Familie war in der Nachbarschaft zu Besuch und kannte daher die Situation nicht.

Es erfolgte eine Anzeige gegen die Hundehalter. Die mussten daraufhin einen neuen Innen-Zaun ziehen damit die Hund nicht mehr so nahe an den Eigendlichen Zaum kommen. 

Außerdem mussten sie dem Kind Schmerzensgeld zahlen da es sich bei dem Sturz leicht verletzt hat.

Rein Rechtlich reicht es also wenn dein Hund einen Menschen erschreckt und die Person daraufhin zu Fall kommt.

Ja, sobald sich ein Bürger bedroht fühlt und ständig erschreckt wird, kann er Anzeige erstatten. Selbst dann, wenn eigentlich keinerlei Gefahr vom Hund aus gehen kann, was der Bürger ja nicht weiß. Mit einer Belehrung ist zunächst zu rechnen.

Der Zaun könnte ein Loch haben, der Hund drüberspringen etc. Betrachten sich Mitmenschen durch Tiere belästigt, dann ist der Halter für Beseitigung dieser Umstände verantwortlich.

Hunde zeigen Territorialverhalten und machen das, zu was sie da sind- schützen, warnen. Ganz natürlich, aber nicht zeitgemäß. Hunde haben sich anzupassen. D.h. heute Erziehung um ihnen diesen Schutztrieb abzugewöhnen und sie der Gesellschaft anzupassen.

Fast jeder Eigenheimbesitzer mit mehr oder weniger qm Grundstück hat einen Hund. Wunderschön, aber gehe durch so eine Siedlung und wirst von allen Seiten angekläfft. Macht keinen Spaß.

Deshalb muss entsprechend erzogen werden. Vermittlung, Passanten sind normal und keine Gefahr für Grund und eigene Leute. Dieses Training ist langwierig wenn Fifffi schon einige Zeit auf Verteidigung aus ist.

Für dieses Anti-Verteidigungs-Training ist Grundgehorsamkeit als erste Baustelle unumgänglich. Sitz, Platz, Bleib usw. sowie das richtige Timing und viel Geduld/ Konzentration. Kommt ein Passant (kann man mit Bekannten üben), wird der Hund mit bereits festsitzenden Gehorsamkeitsübungen abgelenkt und mächtig gelobt, wenn er sie trotz "Feind" draußen absolviert. Somit wird u.a. kontinuierlicher Abruf gefördert. Das "Feindbild" bleibt jedoch bestehen, weshalb daran durch Umkonditionierung weiter gearbeitet werden sollte. Im Sinne, die Leute sind da draußen klasse und tun nichts und alles ist o.k. Für Entspannung gibts Belohnung. Klingt kompliziert, ist es jedoch nicht. Ein erfahrener Hundetrainer vorort kann Dir damit auch helfen.

Hmpf. Rechtlich vermutlich nicht, wenn's nicht auf nächtliche Ruhestörung oder sowas rausläuft...

Manno. Bei Deinen ersten Sätzen habe ich schon gedacht Du bist tatsächlich mal ein Hundehalter, der sich um andere Menschen sorgt...

Alena1976 
Fragesteller
 20.01.2017, 22:58

Ja, sorg ich auch.

Allerdings, mein Hund hat noch niemandem was angetan, und wir leben relativ abseits, gerade wegen dem Hund.

0
pythonpups  20.01.2017, 23:02
@Alena1976

Die drei häufigsten Sätze von Hundehaltern: "Der tut nix.", "Der will nur spielen.", "Das hat er ja noch nie gemacht." ;-)

0
Alena1976 
Fragesteller
 20.01.2017, 23:09
@pythonpups

nein, mein Hund will nicht bloß spielen, wenn jemand unerlaubt grundstück betritt, und mir ist bewusst, dass mein Hund, einfach so wie er ist, Angst machen kann, das ist schlißlich ein Dobermann.

und genau das
"Der will nicht nur spielen."
steht  auf 4 Schilder um mein Haus herum.

damit wollte ich nicht um Sicherheit meines Hundes sorgen, dem kann ja nichts passieren, nur wenn jemand eine Waffe dabei hat, sondern um Sicherheit der Menschen, die reingehen würden: postboten z.B.

0
pythonpups  20.01.2017, 23:17
@Alena1976

Dass der Dein Grundstück bewacht ist natürlich völlig OK und Dein gutes Recht. Aber Spaziergänger, auch wenn's nur wenige sind, haben auch das gute Recht auf einer öffentlichen Strasse nicht zu Tode erschreckt zu werden. Und ich finde es ist Dein Job, dafür zu sorgen, dass das nicht passiert. Grade ein Dobermann kann einem ganz schön Angst einjagen. Speziell wenn Kinder dabei sind, die werden dann auf Augenhöhe angebellt. Keine schöne Erfahrung. Keine Ahnung, was der Gesetzgeber dazu sagt, aber der sollte eigentlich auch nicht nötig sein, um das zu erkennen.

0
WildandFree01  21.01.2017, 09:44
@Alena1976

Diesbezüglich gibt es auch schon einiges an Urteilen. Aufgrund der Schilder ist anzunehmen, dass du dir bewusst über die Gefahr bist. Danach wird eine entsprechende Strafe bei Vorfällen sehr viel härter und gewichtiger ausfallen.

1

In der Rechtssprechung spricht man davon, dass man seinen Hund so zu halten hat, dass von ihm keine Gefahr ausgeht. Besteht auch nur die Gefahr, dass sich Passanten und andere Tiere erschrecken könnten, dann darf man eben auch von einem gewissen Potenzial an Gefahren sprechen. Ganz Egal ob es sich um einen Balkon oder um einen eingezäuntes und blickdichtes Grundstück handelt. Konsequenzen kann dies auf jeden Fall haben. Gebührenpflichtige Anordnungen und Bußgelder vom Ordungsamt. Geldstrafen, Vorstrafen und eben auch die Übernahme der Kosten der medizinischen Versorgung bei Unfällen. Sachbeschädigung. Selbst wenn fremde Hunde beteiligt sind. Je nach Lage des Grundstücks kann am Ende sogar die fahrlässige Tötung im Raum stehen. 

Wenn bei dir dieses Problem besteht, kann ich dir nur empfehlen den Zaun bis auf weiteres als Tabuzone zu erklären und dem Hund generell die Entscheidung "Ich muss mich um Eindringlinge und die Bedrohung kümmern" abnehme. Auch Wachhunde dürfen sich am Zaun nicht entsprechend auslassen.