Mein Chef sagt es mir nicht ob ich nach der Ausbildung übernommen werde . ist das richtig?

7 Antworten

Das was dein Chef da tut , ist ein klares Nein für die Übernahme..

Du solltest dich zuerst Arbeitssuchend melden..

Danach solltest du anfangen dich woanders zu bewerben..

Unabhängig von einer weiteren Beschäftigung solltest Du Dich anderweitig bewerben.

Und zusätzlich nicht vergessen Dich beim AA arbeitssuchend zu melden.

Petwr  17.03.2017, 23:53

Stimmt hab ich ja ganz vergessen, Du brauchst außerdem dringenst die Antwort fürs A-Amt

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wilees  18.03.2017, 00:03
@Petwr

Arbeitssuchend melden kann die FS sich unabhängig davon.

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Diese Nicht-Antwort würde ich einfach mal als ein NEIN nehmen.

Nach Paragraph 21 Abs. 2 BBiG endet dein Ausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse.

Somit enden auch Pflichten und Rechte aus diesem Vertragsverhältnis. Eine Pflicht zur Bekanntgabe, ob ein Arbeitsvertrag im Anschluss abgeschlossen wird oder nicht, besteht nicht, außer ein Tarifvertrag schreibt es vor.

Wenn du aber nach der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses zum weiter arbeiten herangezogen wirst, hast du automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis  (Paragraph 24 BBiG).

Theoretisch braucht Dir Dein Chef erst am letzten Tag 5 Minuten vor Feierabend sagen, ob Du übernommen wirst oder nicht.

Gehe also mal davon aus, dass Du nicht übernommen wirst. Melde Dich arbeitslos, bewerbe Dich!