Mein Freund is Asylant! ( Brief vom Amt zur abschiebung bekommen :( )

9 Antworten

Geh mit Ihm... aber 2 "^^" find ich bei so einer Frage unnötig?

Romeina 
Fragesteller
 09.10.2012, 21:19

häää ```???

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c6zr1  09.10.2012, 21:21
@Romeina

^^ sprechen belustigung aus.. und dies war meine 500. Anwort yeeee :D

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Warum ist er denn hier, wo kommt er her?

Was ist mit dir, welchen Status hast du?

Romeina 
Fragesteller
 09.10.2012, 21:18

er is hier weil er hier leben möchte ich bin Mutter und lebe in scheidung ^^

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Romeina 
Fragesteller
 09.10.2012, 21:20
@Affenzucht22

das geht ja nicht :( die scheidung ist ja noch nicht durch

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Affia  18.10.2012, 21:59
@Romeina

Ja, auch ganz toll. Da habt ihr irgendwie auf ganzer Linie versagt. Step by step hätte euch besser gut getan.

Ich weiß immer noch nicht, ob er Asyl gewährt bekommen hat oder ob sein Antrag abgelehnt wurde. Wenn er Asyl hatte und jetzt wieder zurück muss, dann gilt sein Heimatland jetzt als sicher.

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Affia  18.10.2012, 22:01
@Romeina

'Weil er lieber hier leben will' ist schon mal gar kein Grund, Asyl zu gewähren.

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Melde dich unter steffi80fcb@gmx.de da wird dir geholfen

Du/ Ihr brauch/st einen guten Anwalt....Ein Abschiebungshindernis nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG für den nichtehelichen ausländischen Vater kann sich überdies im Fall einer Risikoschwangerschaft aus der staatlichen Schutzpflicht des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG für das ungeborene Kind ergeben. Ein derartiges Abschiebungshindernis ist im Einzelfall in Betracht zu ziehen,** wenn die auch nur vorübergehende Aufenthaltsbeendigung des Ausländers in Deutschland infolge der mit der Trennung verbundenen Belastungen für die über ein Aufenthaltsrecht verfügende Mutter eine ernsthafte Gesundheitsbeeinträchtigung oder eine Lebensgefahr für das ungeborene Kind bewirken würde** (vgl. zu Vorstehendem: Sächsisches OVG, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 3 BS 274/05 - juris; Bay. VGH, Beschluss vom 1. Februar 2006 - 24 CE 06.265 - juris; OVG Saarland, Beschluss vom 24. April 2008 - 2 B 199/08 - juris; GK-AufenthG, Stand: Mai 2008, § 60a Rdnr. 150 i. V. m. 148 f.).

Er kann natürlich ein Visum beantragen, aber das dauert und es ist nicht sicher dass er eins bekommt. Heiraten wäre eine Möglichkeit. Das ist aber natürlich ein großer Schritt und sollte gut überdacht werden.

Affia  18.10.2012, 21:53

Nach abgelehntem Asylantrag KANN er hier nicht heiraten. Die beiden könnten höchstens in seiner Heimat heiraten.

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Affia  18.10.2012, 21:53

Nach abgelehntem Asylantrag KANN er hier nicht heiraten. Die beiden könnten höchstens in seiner Heimat heiraten.

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