Mehrere Geschäftsfelder/Zwecke in einem Unternehmen erlaubt?

1 Antwort

Natürlich reicht eine Gewerbeanzeige (mit mehreren Tätigkeitsfeldern) von einem Gewerbetreibenden (hier die GbR) an einem Standort. Ob das steuerlich auch zusammen geführt wird, hat mit der Gewerbeanzeige nichts zu tun. Wenn ihr den Handel aber nicht von der Werkstatt aus betreibt, müsst ihr eh zwei Anmeldungen abgeben.