Mehr Pausenanspruch?

Hexle2  23.02.2025, 13:51

Was meinst Du mit zwei separaten Schichten?

Arbeitest Du im gleichen Betrieb in zwei Abteilungen mit unterschiedlichen Aufgaben?

Sbsbdjj 
Beitragsersteller
 23.02.2025, 13:52

Gleicher Betrieb, gleiche Aufgabe, gleicher Ort. Wenn man weiß wo ich arbeite ist es sehr logisch, ich mag das allerdings nicht teilen, weil rechtlich nicht darüber reden sollen

HappyMe1984  23.02.2025, 13:54

Wann fängst du an, wann hörst du auf, wo sind dort Pausen vorgesehen?

Sbsbdjj 
Beitragsersteller
 23.02.2025, 13:57

unsere Pausen, wenn wir welche haben, dürfen wir so legen, wie wir es mit den anderen mitarbeitenden absprechen. Wir sollen selbst acht geben, dass der Betrieb läuft

1 Antwort

Dann sind das doch keine separaten Schichten sondern eine Tätigkeit die von einer kürzeren oder längeren Pausen unterbrochen ist.

Du arbeitest gesamt 7 Stunden und 45 Minuten. Das bedeutet, Dein AG muss Dir mindestens 30 Minuten Pause geben, die auch in zwei Abschnitte von je 15 Minuten geteilt werden kann.

Wenn Du bei der Arbeitszeit nur 15 Minuten Pause machen darfst, verstößt Dein AG gegen § 4 Arbeitszeitgesetz


pultand111  25.02.2025, 10:53

Da du an diesem Tag insgesamt 8 Stunden arbeitest, solltest du eigentlich Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause haben. Wenn deine Pausenzeit durch die kurze Trennung der Schichten verkürzt wird, könnte das gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen.

@block blast

Sbsbdjj 
Beitragsersteller
 23.02.2025, 14:01

Danke! Gehört die Zeit die ich nicht eingeteilt bin zwingend in meine Pause oder gelten Pausen für die Zeit in der man arbeiten soll? Und weißt du ob es einen Unterschied macht, dass meine Arbeit mich theoretisch zwei Schichten mit unter 6 Stunden arbeiten lässt? Momentan sagen sie, dass ich ja unter 6 Stunden arbeite und deshalb keinen Anspruch habe

Hexle2  23.02.2025, 14:06
@Sbsbdjj

Die Zeit in der Du nicht arbeitest ist ja gewissermaßen eine Pause und wenn die beiden Arbeitsteile jeweils unter den sechs Stunden liegen, muss der AG Dir da keine weitere Pause geben. Voraussetzung ist allerdings, dass die Unterbrechung dann mindestens 30 Minuten betragen muss. 15 Minuten sind zu wenig, da muss beim zweiten Arbeitsteil mindestens noch einmal 15 Minuten Pause gemacht werden und zwar spätestens wenn der zweite Teil zusammen mit dem ersten die Sechs-Stunden-Marke der Arbeitszeit erreicht hat