MediaMarkt behält Handy ein. ist das rechtens?
MediaMarkt behält mein Handy ein, da mir das Leihhandy heruntergefallen ist und das Display nun zerbrochen ist. Sie meinten nur, die Reparatur kostet 150 Euro und dass ich mein Handy jetzt nicht bekommen würde, solange die Rechnung nicht gezahlt ist.
Im Leihvertrag steht: "Dem Verleiher steht ein Zurückbehaltungsrecht an dem zur Reparatur gegebenen Gerät des Kunden zu, bis der Kunde dem Verleiher das Leihgerät zurückgegeben hat, oder bei verspäteter Rückgabe oder Verlust des Leihgerätes Schadenseratz entrichtet hat"
Verlust bzw verspätete Rückgabe tritt nicht ein, da das Leihgerät schon abgegeben wurde und es nur defekt war.
10 Antworten
Moin,
ja das ist durchaus noch im Rahmen des möglichen.
Die Antwort steht doch im Leihvertrag. Die behalten das Handy so lange ein, bis das geliehene Gerät zurückgegeben wurde. Da hier auch von Schadenersatz gesprochen wird, deckt diese Klausel auch den Schaden ab, den Du verursacht hast und demnach auch ersetzen musst.
Natürlich können die das so machen.
Theoretisch könnte da aber auch ein kleiner Formfehler drin sein. Da könntest du einen Anwalt beauftragen. Was dich unterm Strich mehr Ärger und wohl auch Geld kosten wird.
Kurz: zahl den Schaden, den du angerichtet hast.
Ja klar.
Nennt sich Pfandrecht. Das wird Deine Bemühungen, den von Dir angerichteten Schaden dann doch zu erstatten, noch erhöhen.
Das darf man, ja.
Da darf auch z.B. eine Autowerkstatt. Zahlst Du z.B. eine Reparatur nicht, behält man das Auto, bis Du zahlst. Oder ein Verieter, zahlst Du die Miete nicht, behält der Deine Wohnungseinrichtung beim Auszug, bis Du zahlst.
Zahl halt einfach.......
Du hast sicher für das Ersatzhandy einen Leihvertrag oder sowas unterschrieben und genau da drin wird das auch stehen.