Mathe Note 6 Unterschleif?
Ich habe heute eine Mathe Ex zurückbekommen mit der Note 6 wegen Unterschleif. Als wir die Ex geschrieben haben habe ich nachdem der Lehrer gesagt hat dass die Zeit vorbei ist wirklich nurnoch zwei Striche gemacht um das Kreisäußere zu markieren. Das war weniger als 5 Sekunden nach der Zeit und danach kam der Lehrer zu mir und hat gesagt das er die Aufgabe jetzt nicht zählen lassen kann weil ich es nach der Zeit gemacht habe. Das wäre für mich auch in Ordnung gewesen und ich hätte trotzdem eine 2 gehabt aber jetzt hat der Lehrer die ganze Ex nicht zählen lassen und ich habe eine 6 bekommen wegen "Unterschleif Paragraph 21 (2)" hat er dazu geschrieben. Ist das in gerechtfertigt oder kann ich dagegen noch etwas machen?
3 Antworten
mal eine Info: (gilt für NRW, aber andere Bundesländer haben das ähnlich)
Druck dir das aus, informiere deine Eltern, die mit dem Lehrer ein Gespräch führen:
Die APO SI (Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I) regelt hierzu in § 6 Abs. 7 in BASS 13-21 Nr.1.1/Nr.1.2:
Bei einer Täuschungshandlung
1. kann der Schülerin oder dem Schüler aufgegeben werden, den Leistungsnachweis zu wiederholen,
2. können einzelne Leistungen auf die sich der Täuschungsversuch bezieht, für ungenügend erklärt werden oder
3. kann, sofern der Täuschungsversuch umfangreich war, die gesamte Leistung für ungenügend erklärt werden.
Kommentar des Lehrerverbandes VBE dazu:
Hierbei kann sicherlich auch erst einmal eine Ermahnung ausreichen, bevor dann die genannten Maßnahmen ergriffen werden…..
Eine schwere Täuschung, die zu einer Benotung mit der Note ungenügend führt kann sicherlich angenommen werden, wenn zuvor Hilfsmittel erstellt wurden, die bei der Lösung der gesamten Aufgaben helfen und dies erst auffällt, wenn der Schüler oder die Schülerin bereits am Ende der Arbeit angekommen ist. In einem solchen Fall wird man keine Eigenleistung mehr erkennen können. Hat der Schüler/ die Schülerin erst ein Drittel der Arbeit verfasst, wenn die Täuschung auffliegt, so ist es sicherlich verhältnismäßig, nur den Teil, der mit der Täuschungshilfe, erfolgte mit der Note ungenügend zu bewerten. Wenn nun aber nicht mehr erkennbar ist, was eigenen Leistung ist und was nicht, so kann die Arbeit auch wiederholt werden.
Nicht wirklich, denn du hast zwar die Zeit überzogen, aber ich kann hier keinen Täuschungsversuch erkennen.
Zudem ist sein Zitat weiter unten so falsch, dass es meinen Dozenten Übelkeit verursachen würde. Er hat kein Gesetzeswerk dazugeschrieben. §21 BGB regelt den nicht wirtschaftlichen Verein
Rede mit deinem Lehrer nochmal persönlich, ansonsten sollen es deine Eltern klären. Da es aber bald Halbjahreszeugnisse gibt und solange du nicht zwischen 4-5 stehst und diese Ex entscheidet ob du einen 4er oder 5er bekommst sprich Leben oder Tod, solltest du es lieber sportlich nehmen und keinen Streit wegen so einem kleinen Test anfangen. Beim nächsten mal weißt du es besser. ;)
Ich kenne da ein gutes Zitat. Das ist von mir:
"Wer glaubt, dass es an Bildungsinstituten fair zu geht, der glaubt auch an den Weihnachtsmann."