Maßnahmen mit denen die DDR ein vVerlassen des landes unmöglich gemacht hat?

3 Antworten

Zunächst Stacheldrahtzäune, später Metallgitterzäune. Hinzu kamen Selbstschussanlagen, Tretminen und scharfe Spürhunde an langen Laufleinen. Zwischen beiden Teilen Berlins die Berliner Mauer. Außerdem hatten die Grenzposten den Befehl, notfalls auf Flüchtlinge gezielt zu schießen.

Zunächst hat die Regierung der DDR im August 1961 damit begonnen, die Mauer zu bauen. Damit war ein ungehindertes Verlassen des Territoriums nicht möglich. Im Laufe der Zeit wurden die Grenzanlagen immer mehr perfektioniert. Es gab den Schießbefehl, Selbstschuss- und andere Sicherungsanlagen.

Um das Land an einem Grenzübergang verlassen zu können, brauchte man ein Visum. Dieses wurde normalerweise nicht oder nur in seltenen Fällen erteilt.

Die Bevölkerung war durchsetzt mit inoffiziellen und offiziellen Mitarbeitern der Staatssicherheit (Geheimpolizei).

Wurden Reisen in den Westen erlaubt, achtete man darauf, dass nie die ganze Familie reisen konnte. Insbesondere dann, wenn Westverwandtschaft vorhanden war.

Bei bekannten Künstlern, die im westlichen Ausland auftraten, um Devisen ins Land zu schaffen, sorgte man dafür, dass es ihnen Zuhause an nichts fehlte und es ihnen wirtschaftlich gut ging. Wer sich materiell viel aufgebaut hat, verlasst das nicht so ohne Weiteres.

Wer ansonsten beruflich ins Ausland musste, wurde "durchleuchtet". Ich habe zu DDR-Zeiten an der Staatsoper in Berlin gearbeitet. Dort gab es beim nichtkünstlerischen Personal so genannte Reisekader, die mit auf Gastspielreisen gingen. Auch Kollegen aus meiner Abteilung waren darunter. Ihr gesamtes privates Umfeld wurde überprüft. Unverheiratete, kinderlose Mitarbeiter wurden nur in den seltensten Fällen mit auf Gastspiel geschickt. Gleiches galt so ähnlich natürlich auch für die Künstler, aber einen Chor kann man nicht unendlich verkleinern und gute Solisten gab es auch nicht in Hülle und Fülle.

Mehr fällt mir jetzt nicht ein.

Gruß Matti

Erstmal hat Dir die Regierung es einfach nicht erlaubt, das Land zu verlassen. Die Grenzen waren geschlossen und man benötigte eine Ausreiseerlaubnis. Die wurde nicht immer erteilt.

Wenn man ohne Erlaubnis versuchte, die Grenzen zu übertreten, dann begab man sich in Lebensgefahr, denn die Grenzen waren mit Selbstschussanlagen gesichert und bewacht. Auf fliehende wurde geschossen.

Zudem war die DDR-Währung nicht eintauschbar. Wenn jemand das Land verlassen wollte, musste er zwangsläufig sein gesamtes Vermögen zurücklassen. Nicht-konvertible Währungen sind bei Regimen immer eine recht beliebte Methode, Menschen am verlassen des Landes zu hindern. Ist nicht so auffällig wie Mauern und Zäune.