Martini Bianco, Rosso, Fiero // Altersfreigabe? (NICHT COCKTAIL)?
Hallo,
ich habe nun schon ganz Google durchforstet und überall steht was anderes. Es geht um den Martini genannten Wermut und NICHT um den Cocktail!
Ich habe MIT Ausweiskontrolle diesen mit 16 Jahren bekommen, habe ihn auch erst einmal kaufen wollen. Vielen sagen allerdings er wäre ab 18.
Ist dieses Getränk nun ab 16 oder ab 18?
Bitte nur antworten, wenn ihr es wirklich wisst (evtl. Praxiserfahrung) !
LG
4 Antworten
Da Martini nicht unter die Kategorien ""Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken" fällt, die ab 16 wären, darf er dementsprechend erst an Volljährige abgegeben werden.
Zwar ist Wermut rein von der Sache her ein Wein, aber da er mit zusätzlichem Alkohol versetzt wurde, zählt er nicht mehr dazu, sondern schlicht und einfach unter "andere alkoholische Getränke", die laut Jugendschutzgesetz nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden dürfen.
Ok, so sehr mit den Details eines Mirtini habe ich mich noch nicht befasst, da ich selbst keinen Alkohol trinke. Ergo habe ich auch noch keinen gekauft und deshalb nie drauf geachtet. Ist aber zumindest ein interessanter Ansatz dem ich auch mal nachgehen werde. Es wäre dann zumindest schlüssig.
Es ist also demnach, mal ganz simpel ausgedrückt, ein kleiner Suff, der gerne erwachsen sein möchte und sich deshalb im Regal auch gerne mit den Großen umgibt.
Ich habe einfach mal eine Mail an Martini geschrieben. Mal abwarten was die dazu sagen.
Habe eine (vorgefertigtige Standard-)Antwort bekommen, in der überhaupt nicht auf das Anliegen eingegangen wurde:
Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns über Ihre Erfahrungen mit Martini zu berichten.
Wir sind verpflichtet uns an das vorgeschriebenen Jugendschutzgesetz zu halten. Weitere informationen können Sie unter dem folgenden Link finden:
https://www.responsibledrinking.eu/
Wir schätzen Ihre Kommentare und hoffen, dass Sie weiterhin Martini genießen werden.
Freundliche Grüße,
Aleksander
Ich werde denen mal entsprechend antworten.
Ich arbeite bei Netto und werde morgen mal schauen was die Kasse dazu sagt.
Das wäre super. Dann haben wir wenigstens einen weiteren Ansatzpunkt. Vorausgesetzt, dass es korrekt im System ist.
Nach meiner Reaktion auf die erste Mail kam nun diese Zwischenantwort:
Vielen Dank für Ihre Email an Martini.
Ich habe Ihre Anfrage und Kontaktinformationen zur Prüfung an die entsprechende Abteilung weitergeleitet und ich werde mich bei Ihnen wieder melden nachdem Ich eine klare Antwort für Sie habe.
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Aleksander
Ich habe gestern mal geschaut. Bei uns steht auch ab 16 auf dem Display.
Ich denke, dass dann damit die Frage beantwortet sein dürfte. Kein Händler würde das machen, wenn es tatsächlich ab 18 wäre. Im Zweifel würden die es dann eher zur Sicherheit ab 18 machen auch wenn es ab 16 wäre.
Martini hat noch mal geantwortet. Allerdings haben sie nur gesagt, wie sie es intern handhaben und vermarkten:
Sie haben Recht, unabhängig von der Alkoholmenge (Vol) oder der lokalen Gesetzgebung zum gesetzlichen Mindestalter für den Alkoholkonsum vermarken wir alle unsere Produkte nur an Personen ab 18 Jahren in Deutschland und den "verantwortungsvollem Genuss ab 18" und mehr auf all unserem Marketingmaterialien promovieren. Dies entspricht unseren internen Richtlinien.
Wir hoffen, dass Sie diese Informationen nützlich finden und möchten diese Gelegenheit nutzen, um Ihnen für Ihre Treue zu danken.
Alles, was nicht Bier, Wein oder Sekt ist, kannst du erst ab 18 kaufen, selbst wenn der Alkoholgehalt geringer ist. Diese drei Alkoholika entstehen ausschließlich durch Vergärung, Bier aus Getreide, Wein aus Früchten (meist Trauben) oder Honig (Met) und Sekt ebenfalls aus Trauben und Zufügen von Kohlensäure).
Ich habe mich jetzt nochmal erkundigt. Der Martini weißt einen Alkoholgehalt von 14,4% auf und gilt so mit NICHT als Wermut laut Deifintion. Überall wird es als "aromatisiertes weinhaltiges Getränk" beschrieben, welches laut Definition KEIN Branntwein enthalten darf. Somit ist meine Vermutung richtig und der Martini Bianco bspw. ist ab 16. Deswegen sind auch die Kassen der meisten Supermärkte auf "ab 16" eingestellt, wenn die Kassiererin den Martini übers Band zieht.
Liege ich nun richtig oder gibt es doch Einspruch? Bin mir immer noch unschlüssig.
Wäre mir neu, dass der ab 16 ist.
Es hat auch nichts mit dem Alkoholgehalt zu tun. Ein Starkbier mit 16% ist schließlich immer noch ein Bier und käuflich ab 16 Jahren, ein Likör hingegen nicht.
Was du vermutlich meinst, ist dass es kein Brantwein ist, da er nicht gebrannt wurde, ein Wermut aber schon. Das ist im Grunde genommen nur ein Aufgesetzter bestehend aus Wein und Kräutern (also kein Kräuterschnaps, der wäre wiederum gebrannt).
18 nur bier wein und prosecco sind für 16 jährige ok
Ich würd mal sagen, es ist eine Spirituose, also ab 18
und wenn du dich gleich vernünftig informiert hättest, wüsstest du das, was Askarbes geschrieben hat. Das war übrigens kein halbwissen, sondern ein Factum.
Ich habe mich jetzt nochmal erkundigt. Der Martini weißt einen Alkoholgehalt von 14,4% auf und gilt so mit NICHT als Wermut laut Deifintion. Überall wird es als "aromatisiertes weinhaltiges Getränk" beschrieben, welches laut Definition KEIN Branntwein enthalten darf. Somit ist meine Vermutung richtig und der Martini Bianco bspw. ist ab 16. Deswegen sind auch die Kassen der meisten Supermärkte auf "ab 16" eingestellt, wenn die Kassiererin den Martini übers Band zieht.
Liege ich nun richtig oder gibt es doch Einspruch? Bin mir immer noch unschlüssig.
Ich habe mich jetzt nochmal erkundigt. Der Martini weißt einen Alkoholgehalt von 14,4% auf und gilt so mit NICHT als Wermut laut Deifintion. Überall wird es als "aromatisiertes weinhaltiges Getränk" beschrieben, welches laut Definition KEIN Branntwein enthalten darf. Somit ist meine Vermutung richtig und der Martini Bianco bspw. ist ab 16. Deswegen sind auch die Kassen der meisten Supermärkte auf "ab 16" eingestellt, wenn die Kassiererin den Martini übers Band zieht.
Liege ich nun richtig oder gibt es doch Einspruch? Bin mir immer noch unschlüssig.