mann hat mich verlassen jobcenter frage?
moin moin,
ich stelle diese frage für eine weibliche person der ich helfen möchte..
ihr mann hat sie verlassen und sich nicht mehr gemeldet auch telefonisch nicht mehr zu erreichen und hat das geld mitgenommen.
die frau steht da mit 2 kindern.
normalerweise haben die vom jobcenter die miete bezahlt bekommen sowie leistung zum lebensunterhalt.
wie läuft das ganze jetzt aktuell ab?
die frau wird es morgen dem jobcenter melden hat aber angst das sie die wohnung verlassen muss aus dem grund da es weniger personen sind ect.
auch das geld ging immer auf dem konto von dem mann..
der ist aber wie gesagt nicht erreichen. die frau steht verzweifelt ohne geld da und befürchtet das sie in zukunft kein geld sehen wird weilsein konto angegeben ist. wie kann wird sowas geregelt? ( sie waren nicht verheiratet)
danke im vorraus.
4 Antworten
Sie sollte so schnell wie möglich den Jobcenter mitteilen, dass ihr Mann "weg" ist. Und natürlich mitteilen, dass die Leistungen für sie und ihre Kinder ab sofort auf ihr Konto zu überweisen sind.
Ob die größe der Wohnung und die Miete angemessen sind, kann sie googlen (Richtline Wohnungen *Stadtname*). Falls die Größe und/oder Kosten nicht angemessen sind, bekommt sie ggf. eine Aufforderung zur Kostensenkung - aber bekommt weiterhin für mindestens 6 Monat zu 100% die Miete gezahlt. Und wenn sie nachweisen kann, dass sie intensiv nach Wohnungen sucht, aber keine "angemessenen" Wohnungen finden kann, muss das JC sogar unbegrenzt die Miete weiter übernehmen. Aber da muss man ggf. Klagen, falls das JC sich weigert.
Bis zu einem halben Jahr kann sie mindestens noch da wohnen.
Wie das mit dem Geld ist, kann ich nicht sagen, notfalls muss das Sozialamt aushelfen.Die sollte sich beim Sozialdienst der Stadt melden ,die können da mehr sagen.
Sie meldet sich mit den ganzen Infos morgen dann beim Jobcenter und die werden alles weitere regeln. Kann gut sein, dass sie die Wohnung wechseln muss.
Auf wen läuft der Mietvertrag? Darf sie da überhaupt bleiben?
Sie soll sofort ihren Anteil auf ihr eigenes Konto überweisen lassen.