Mahnungen nicht bezahlen?
Hallo, ich habe in einem Onlineshop bestellt. Ich bin 15 Jahre alt und wusste nicht dass man nicht mehr stornieren kann. Ich habe die Verkäuferin daraufhin angeschrieben und meinte es tut mir sehr leid aber ich habe leider nicht gewusst, dass man die Bestellung am Ende nicht stornieren kann könnten Sie es bitte löschen? Die Verkäuferin meinte daraufhin Dass keine Stornierung möglich sei ich habe weiterhin E-Mails bekommen, dass ich eine Mahnung bekommen habe und so daraufhin schrieb ich sie noch mal an und meinte bitte lösch einfach die Bestellung es hängt doch eigentlich vom Verkäufer ab, ob die dir diese Mahnungen schicken oder nicht oder? Ich habe meine Eltern noch nicht informiert, aber ich weiß ganz genau, dass sie es nicht bezahlen würden. Weil eigentlich wollte ich es von meinem Geld bezahlen aber leider ist etwas schiefgelaufen und jetzt ist die Frage soll ich warten, bis sie meine Rechnungen zu Inkasso schicken und dann da anrufen und erzählen, dass ich 15 Jahre alt bin und ich wusste, dass Stornierung nicht möglich sind oder was soll ich machen Ohne dass ich es bezahle weil wie gesagt, ich will die Bestellung nicht mehr
7 Antworten
ich habe in einem Onlineshop bestellt.
Und was genau hast du da bestellt?
Die Verkäuferin meinte daraufhin Dass keine Stornierung möglich sei
Damit hat sie recht.
Für dich gibt es 2 Möglichkeiten.
- du hast ein gesetzliches Widerrufsrecht (eine Ausnahme die in einigen Fällen möglich ist). Das müsstest entweder du oder deine Erziehungsberechtigten ausüben.
- die Erziehungsberechtigten genehmigen den Vertrag nicht. Der Vertrag ist vermutlich schwebend unwirksam, sofern nicht der "Taschengeldparagraf" dazwischen funkt. Das sie den Vertrag nicht genehmigen, müssten sie dem Shop mitteilen.
Hallo nochmal,
wäre besser gewesen, du hättest nur einen Thread eröffnet und wärst dabeigeblieben.
Auch ein Liveshopping-Event unterliegt den Regeln des „normalen“ Fernabsatzes.
https://www.cmshs-bloggt.de/tmc/e-commerce-recht/live-shopping-events-neues-shopping-in-rechtlich-altem-gewand/
Wenn du also nichts nach deinen Spezifikationen hast anfertigen lassen, ist ein Widerrufsrecht selbstverständlich.
Die gewählte Formulierung zur Widerrufsfrist scheint irrtümlich gedeutet zu werden.
Sie haben die Formulierung 1b gewählt (https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_253anlage_1.html), aber das heißt nicht, dass der Artikel zwingend erst einmal verschickt werden muss. Die Floskel bezieht sich nur auf die Frist, bis zu der ein Verbraucher spätestens widerrufen kann. Das heißt aber nicht, dass er dafür den Erhalt der Ware abwarten muss.
Siehe auch: https://www.it-recht-kanzlei.de/widerruf-bereits-ab-vertragsschluss-moeglich.html
Sende denen mal den erste und den dritten von mir hier geposteten Links und besteh auf dein Recht auf Widerruf vor Versand der Ware.
Du erklärst noch einmal ausdrücklich deinen Widerruf. Wie das geht und wohin du das schickst, findest du bei denen auf der Seite. Ganz unten schwarz hinterlegt steht „Rechtliches“ und da auch das Stichwort „Widerrufsrecht“.
Bei meinen Kindern hätten ich denen allerdings auch ein paar Takte erzählt, aber natürlich dabei unterstützt, sich nicht um das Recht auf Widerruf bringen zu lassen.
bis sie meine Rechnungen zu Inkasso schicken
Das ist eine absolut schlechte Idee, am Ende wird es nur noch deutlich teurer für dich.
dann da anrufen und erzählen, dass ich 15 Jahre alt bin und ich wusste, dass Stornierung nicht möglich sind
Das wird denen herzlich egal sein. Nur weil du nicht wusstest, dass man nicht stornieren kann entbindet dich das nicht von der Zahlungspflicht.
Das du 15 bist könnte ein Anfechtungsgrund sein, wenn ín den AGBs den Online Shops steht, dass sie nicht an unter 18 Jährige oder so verkaufen. Hast du aber bei der Bestellung dann ein falsches geburstdatum angegeben, fällt auch das weg.
War ers ein gewerblicher Verkauf? Dann kannst du innerhalb von 14 Tage nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründe widerrufen und bekommst dein Geld zurück.
Dann kannst du innerhalb von 14 Tage nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründe widerrufen und bekommst dein Geld zurück.
Auf welcher Rechtsgrundlage?
Das gesetzliches Widerrufsrecht ist ja nur eine Ausnahme die in einigen Fällen möglich ist.
- Frage wann hast du es bestellt also Datum
- online Haustürgeschäfte oder Telefonberatung/Kauf ist laut fernmeldeabsatztgesetzt gesetzlich geregelt und man hat eine Widerrufsrecht, den Kauf innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu stornieren !!!
Dann mach von dem Fernmedleabsatzgesetz Gebrauch du hast ein Widerrufsrecht auf das du dich beziehen kannst, es sei denn es ist ein Artikel der extra für dich produziert/hergestellt wurde dann ist es schlecht bestellt um dich !!!
Fernmedleabsatzgesetz Gebrauch
Von etwas das es nicht gibt, kann man keinen Gebrauch machen.
online Haustürgeschäfte oder Telefonberatung/Kauf ist laut fernmeldeabsatztgesetzt gesetzlich geregelt
Nein
man hat eine Widerrufsrecht, den Kauf innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu stornieren !!!
Stimmt auch nicht
Dann gib es bei Wiki ein und da kommt es genau beschrieben, würde gern den link einfügen bin aber zu blöd dafür …Sry ,dann halt die lange Version wenn es erlaubt ist !!!
Widerrufs- und RückgaberechtBei Fernabsatzverträgen wurde den Verbrauchern ein grundsätzliches Widerrufsrecht gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 FernAbsG i. V. m. § 361a BGB a. F. eingeräumt. Innerhalb einer Frist von zwei Wochen konnte der Verbraucher seine Willenserklärung widerrufen und war dann nicht mehr an den Vertrag gebunden.
Diese Frist begann, sobald der Unternehmer seine oben genannten Informationspflichten erfüllt hat. Wurde ein Kaufvertrag geschlossen, begann die Frist frühestens, sobald der Verbraucher die Ware erhalten hat, spätestens jedoch vier Monate nach Erhalt der Ware.
Kein gesetzliches Widerrufsrecht bestand bei Fernabsatzverträgen
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten waren oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet waren oder schnell verderben konnten oder deren Verfalldatum überschritten worden wäre,
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden waren,
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
- zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder
- die in der Form von Versteigerungen (§ 156BGB) geschlossen wurden.
- zur Lieferung von Frischwaren (z. B. Blumen)
Das Widerrufsrecht konnte gemäß § 3 Abs. 3 FernAbsG durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht (§ 361b BGB a. F.) ersetzt werden. Das Recht des Verbrauchers auf Widerruf (bzw. Rückgabe) war nicht abdingbar, es konnte also nicht vertraglich ausgeschlossen werden.
Fernabsatzgesetz (FernAbsG), außerkraftgetreten: 1. Januar 2002, (Art. 6 Nr. 7 G vom 26. November 2001, BGBl. I S. 3138, 3187)
§ 361a BGB, außerkraftgetreten: 1. Januar 2002
Hast du nicht noch was aus der Kaiserzeit in petto?
Ja sorry, aber habe das als letztes gelesen und nicht gleich gecheckt aber der 14-tägige Widerruf den gibt es trotzdem noch, habe Einzelhandelskaufmann gelernt mit Abschluss sogar und da hatten wir das Thema ausführlich und hat sich meines Erachtens nichts geändert, ist trotzdem noch gültig und steht auch in den AGB‘s im Kleingedruckten drin …
aber der 14-tägige Widerruf den gibt es trotzdem noch
Ja, in diversen Fällen hat man ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen
habe Einzelhandelskaufmann gelernt mit Abschluss sogar und da hatten wir das Thema ausführlich
Das war dann vor gut 25 Jahren?
hat sich meines Erachtens nichts geändert
Ein paar Details schon, aber die größte Änderung ist: das gesetzliche Widerrufsrecht ist extrem verbraucherorientiert, da kann sogar zugeschnittener Stoff von erfasst sein. Zu Zeiten des Fernabsatzgesetz war so was nicht mal in dem Alpträumen der Händler ein Thema.
Naja rum wie num, sie kann, wenn es nicht direkt auf sie zugeschnitten, hergestellt oder produziert wurde stornieren/widerrufen und vom Kauf zurücktreten….
so das ist wohl erstmal die Hauptsache
Wieso bestellst du etwas wenn du es nicht haben willst?
Auch für Minderjährige gilt: pacta sunt servanda. Informiere deine Eltern, dass sie einen schwebend unwirksamen Kauf ihres Kindes zurückabwickeln wollen.
Weil ich dachte dass ich es von meinem eigenen Geld bezahlen kann. Doch etwas ist schiefgelaufen und die Lieferung ist nicht mal angekommen. Die kann erst ankommen, nachdem ich die Rechnung bezahlt habe. Deshalb kann doch die Bestellung direkt gelöscht werden
ich kann das Paket erst erhalten wenn ich die Rechnung bezahlt habe aber ich will es ja nicht mehr und es ist ungefähr 8 Tage her