Mahnkosten bezahlen, wenn man Artikel zurück geschickt hat?

3 Antworten

Mahnkosten musst du bezahlen , weil du die Lieferung nicht gezahlt hast, das hat mit dem Rückversand der Ware nach 100 Tagen nichts zu tun. Im Laden musst du die Ware auch gleich bezahlen.

Ja, weil du hier grundlegend was falsch verstanden hast. Auch wenn man die Sachen noch nach 100 Tagen zurückgeben darf, gilt das nicht für die Bezahlung der Rechnung.

Schau mal auf die Rechnung und was da steht, bis wann du die beglichen haben musst. Hast du das nicht gemacht ist die Mahnung gerechtfertigt.

Ja, die Mahnung ist gerechtfertigt. Gezahlt wird innerhalb der Frist, die auf der Rechnung steht, unabhängig davon, ob man etwas zurückschickt oder nicht.

Wenn du Ware zurückschickst, wird dir der entsprechende Betrag zurück erstattet.