LRS Hessen FOS?

2 Antworten

Ja. Normalerweise hast du die Wahl, ob du nur den Nachteilsausgleich (v.a. Arbeitszeitverlängerung) bekommen möchtest oder das Vollprogramm mit Notenschutz.

Der Nachteilsausgleich steht nicht im Zeugnis; Notenschutz dagegen schon, weil dann die Rechtschreibung nicht in die Bewertung einfließt und mündliche Leistung ggf. höher gewichtet werden. Letzteres betrifft natürlich hauptsächlich Deutsch und Fremdsprachen.

Nein. Irgendwann ist das vorbei. Und Du willst ja sicher nicht, dass das in Deinem Zeugnis steht. Da verliert jeder Arbeitgeber gleich das Interesse. Und mit den Rechtschreibprogrammen heute kann man das gut ausgleichen.