Louis Vuitton Imitat verkaufen

5 Antworten

Wenn der Verkäufer aus Deutschland ist:

  1. Drucke alles, was in Zusammenhang mit dieser Transaktion steht, aus.
  2. Gehe zur nächsten Polizeistelle (Tasche und Papiere dabei) und erstatte Anzeige wegen Betrug.
  3. Sollte in den nächsten 2 Wochen nichts geschehen, nimm Dir einen Anwalt. (Deine Vorauslagen wird der Anwalt dem Verkäufer in Rechnung stellen=

Versuche auf keinen Fall, die Fälschung zu veräußern! Aus Opfer machst Du dich zum Täter und verstößt gegen das Markenschutzgesetz.

  1. Melde den Verkäufer bei eBay. Wenn Du mit PayPal bezahlt hast, kannst Du den Käuferschutz innerhalb von 45 Tagen in Anspruch nehmen.

Damit machst du dich sicherlich auch strafbar?! Ich würde an deiner Stelle zuerst den Verkäufer kontaktieren - oder direkt bei ebay melden, dass es sich um ein Fake handelt. So hast du noch die möglichkeit dein Geld zurück zu bekomme.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Ich wollte meinem Freund zum Geburtstag eine Jacke schenken - und habe diese auch über ebay ersteigert für ca 100 EUR (NP 200EUR). Dabei handelte es sich eingentlich um einen gew. Verkäufer - darunter stand aber noch das Kommentar verkaufe privat.... Die Jacke war auch nicht echt, ich habe diese daraufhin an den Verkäufer zurück geschickt und ihn angeschrieben. Der meinte nur, die ist echt, ich wolle nur mein Geld haben -und dass er mich bei Finanzamt melden würde, weil ich als Privatperson zu viele Bewertungen habe. Ich habe den Fall auch an ebay weitergeleitet und das Geld (dank Paypal) zurück bekomme.

der erwerb und der verkauf von imitaten ist verboten. schreib der verkäuferin doch mal eine nachricht und schau wie sie reagiert... sonnst mach eine anzeige. aber verkaufen würd ich die sachen nicht, was wäre, wenn du erwischt wirst

Der Handel mit Plagiaten wird in Deutschland strafrechtlich verfolgt

http://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html

Du läufst zudem Gefahr vom Inhaber der Markenrechte Louis Vuitton Malletier kostenpflichtig abgemahnt zu werden.

Google "Abmahnung Preu, Bohlig & Partner"

Raoul Zanzara, UserMod Light  24.06.2012, 16:41

Ich würde an Deiner Stelle den Verkäufer über die Sachmängelhaftung auf Lieferung eines Originals in Anspruch nehmen.

Der Verkauf von gefälschter Ware ist nach den Ebaygrundsätzen nicht zulässig. Man kann also davon ausgehen, das man bei Ebay Originalware erwirbt, wenn nicht ausdrücklich auf eine Fälschung hingewiesen wird. Wurde erst kürzlich durch ein entsprechendes Urteil des BGH (Urteil vom 28. März 2012 - VIII ZR 244/10) untermauert.

http://testberichte.ebay.de/Ware-nicht-wie-beschrieben-oder-Faelschung-erhalten?ugid=10000000001377760

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Wenn du die Tasche öffentlich verkaufst, z.B. bei eBay, dann machst du dich strafbar und es besteht auch das Risiko das du vom LV Anwalt eine Abmahnung bekommst. Die Chance dafür ist recht hoch.

Ich würde mit dem Verkäufer reden, und wenn das nicht sofort was bringt auch sofort anzeigen. Ich würde auch erst das Geld haben wollen bevor ich die Tasche zurückschicke - sonst ist ja dein Beweis weg.

Da die eBay Auktionen nicht ewig gespeichert werden drucke dir auch sofort die Auktion aus, plus den Zahlvorgang und die Kommunikation.

War der Verkäufer in Deutschland und kam die Tasche aus Deutschland? Wenn nicht dann macht es wenig Sinn etwas zu tun.