LKW Sattelzugmaschine privat als Hobby?

3 Antworten

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Wenn er selbst Betifskraftfahrer ist, soll er mal bei der BALM anfragen. Die Maut wird aber gutes Geld kosten.

Selbst die ältesten TGA brauchen aber noch paar Jahre, bis sie mit H-Kennzeichen fahren können. Beim Actros ist es diese Jahr schon so weit, doch gefühlt ist die erste Actros Generation in Deutschland schon von der Bildfläche verschwunden, TGA leider auch. Seine Kühlermaske gefällt mir besser als die seiner Nachfolger TGS/TGX.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit Thema intensiv befasst.

Klompex 
Beitragsersteller
 17.01.2025, 23:25

H kennzeichen wäre egal, hauptsache er darf damit fahren egal was. Auch wenn der die als LoF zugmaschine ummelden müsste oder sowas. Wäre das dann irgendwie möglich

Ohne mich jetzt tatsächlich auszukennen...: aber die Geschichte mit den Lenk- und Ruhezeiten gilt doch nur für gewerbliche Fahrten, oder...?

Und eine ausschließlich privat genutzte SZM braucht doch nicht einmal einen Fahrtenschreiber, bzw. der Fahrer eben auch keine Fahrerkarte.

Möglicherweise schwierig dürfte vielleicht der Nachweis der privaten Nutzung sein und die Wahrscheinlichkeit angehalten zu werden eher hoch.

Aber grundsätzlich könnte das ja auch ein zum Wohnmobil umgebautes ehemaliges Feuerwehr- oder Bundeswehrfahrzeug in LKW-Größe sein und da habe ich noch nie gehört, dass Berufskraftfahrer am WE nicht fahren dürfen, weil sie sonst ihre beruflichen Lenk- und Ruhezeiten überschreiten würden.


Highlands  18.01.2025, 17:01
aber die Geschichte mit den Lenk- und Ruhezeiten gilt doch nur für gewerbliche Fahrten, oder.

Leider falsch!

Und eine ausschließlich privat genutzte SZM braucht doch nicht einmal einen Fahrtenschreiber, bzw. der Fahrer eben auch keine Fahrerkarte.

Noch falscher...

Sog. "Privatfahrten" die nicht unter die Lenk- und Ruhezeiten fallen gibt es nur bei LKW bis 7,5 to zGG. Damit kann und darf man private Fahrten (zum Spaß oder einen privaten Umzug) ohne Fahrtenschreiber bzw Fahrerkarte machen.

Bei Fahrzeugen über 7,5 to gibt es keine Privatfahrten in diesem Sinne. Man kann damit zwar auch zu privaten Zwecken fahren, unterliegt aber der vollständigen Aufzeichnungs- und Nachweispflicht wie bei gewerblichen Fahrten - und muss natürlich auch die Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Es wird hier nicht unterschieden und gibt auch keine Ausnahmen oder Schlupflöcher.

Lediglich wenn das Fahrzeug ein H-Kennzeichen hat und die Fahrt "der Pflege des automobilen Kulturgutes" dient könnte man ohne irgend was fahren.