Gilt bei regionalen Feiertagen in den Bundesländern auch lenk und ruhezeit bei lkws?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
JA, es gilt auch in verschiedenen Bundesländern bei regionalen Feiertagen ausgenommen

Siehe §30 Abs 3 und 4 StVO

(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden. .....

(4) Feiertage im Sinne des Absatzes 3 sind

Neujahr;

Karfreitag;

Ostermontag;

Tag der Arbeit (1. Mai);

Christi Himmelfahrt;

Pfingstmontag;

Fronleichnam, jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland;

Tag der deutschen Einheit (3. Oktober);

Reformationstag (31. Oktober) in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen;

Allerheiligen (1. November), jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland;

1. und 2. Weihnachtstag.

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Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Führerschein, Verkehrsrecht, LKW)
Blablanenaistda 
Fragesteller
 10.03.2024, 10:02

Vielen Dank:)

Also zählt der Frauentag wo nur in Berlin Feiertag ist auch dazu?

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Nein, Fahrverbot gilt nur an bundeseinheitlichen Feiertagen.

TransalpTom  10.03.2024, 01:27

Das stimmt nicht, es gilt auch an regionalen Feiertagen in verschiedenen Bundesländern. Findest Du in §30 Abs 4 StVO

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