Lies jede einzelne Thesen genau und entscheide , ob sie zutrifft oder nicht? Begründe deine Meinung?
1. Ungeachtet der grundsätzlichen Trennung von Staat und Kirche (Art. 140 Grundgesetz) ist unser Grundgesetz von einem Kooperationsverhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften geprägt.
In welchem Land?
Deutschland
2 Antworten
Das finde ich nicht gut, weil Religion nicht auf Realitäten, sondern einzig und allein auf Glauben beruht. In der Geschichte Deutschlands haben sich seit den Zeiten von Jesus Christus immer wieder die Mächtigen Brutalitäten aller Art erlaubt. Kinder wurden wenig geachtet, die Kreuzzüge im Mittelalter sind Massenmord, ebenso wie die "Hexen ", die auf dem Scheiterhaufen verbrannten, und die mehrheitlich weise Frauen mit guten Kenntnissen in der Kräuterheilkunde waren. Selbst Hildegard von Bingen brachte sich manchmal in Gefahr. Und jetzt in der Neuzeit befriedigen sich perverse Pfarrer mit schlimmen Sado.-Maso-Praktiken. Und man verschleiert immer noch viel. Die fürs Leben gezeichneten Opfer erhalten allenfalls ein "Trinkgeld" als Entschädigung. Ich könnte k....n. LG
Kannst du ja, aber hast du auch ein Argument oder geht es dabei nur um dich
dank fortdauerndem Konkordat sind Staat und Kirche eben NICHT getrennt.
Wenn sie ungetrennt wären, könnten beide Parteien schlecht ein Konkordat miteinander aushandeln. Das wäre wie Selbstgespräche führen.
es steht und fällt mit den ins GG übernommenen Artikel der Weimarer Verfassung.
wenn du die Staatsleistungen ablöst, kann sich der Staat aus der "Unterhaltung" weitgehend verabschieden.
Und was hat zb eine Voodoogemeinschaft oder die Church of Satan damit zu tun? Das sind ja auch Religionsgemeinschaften.