letzer fremder sex bei jungesellen abschied erlaubt?

14 Antworten

Nur zu, vögel, was bei drei nicht auf den Bäumen ist. § 1299 BGB Rücktritt aus Verschulden des anderen Teils

Veranlasst ein Verlobter den Rücktritt des anderen durch ein Verschulden, das einen wichtigen Grund für den Rücktritt bildet, so ist er nach Maßgabe des § 1298 Abs. 1, 2 zum Schadensersatz verpflichtet.

§ 1298 BGB Ersatzpflicht bei Rücktritt

(1) Tritt ein Verlobter von dem Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten und dessen Eltern sowie dritten Personen, welche anstelle der Eltern gehandelt haben, den Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist, dass sie in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht haben oder Verbindlichkeiten eingegangen sind. Dem anderen Verlobten hat er auch den Schaden zu ersetzen, den dieser dadurch erleidet, dass er in Erwartung der Ehe sonstige sein Vermögen oder seine Erwerbsstellung berührende Maßnahmen getroffen hat.

(2) Der Schaden ist nur insoweit zu ersetzen, als die Aufwendungen, die Eingehung der Verbindlichkeiten und die sonstigen Maßnahmen den Umständen nach angemessen waren.

Wenn das dein Ernst ist, tut mir dein Partner jetzt schon leid.

Deine Frage, lässt mich daruaf schließen, dass du es für in Ordnung hältst, den Partner zu betrügen, bis man verheiratet ist.

Wenn das deine Meinung dazu ist und du so mit deinem Partner umgehst, bitte ich dich dich einfach zu vergraben.

Können  schon, aber man sollte es nicht tun, wenn man weiß, dass es dem anderen Partner nicht  recht ist.  Denn eines Tages wird es  Deine Frau erfahren, aus welchem Anlass auch immer.

Man sollte sich nicht schon zu Beginn der Ehe  ein  Risiko-Problemfeld   aufbauen, das nicht sein muss.  

Als für mich wäre das, je nach dem wann ich es erfahre, der Grund zur Trennung bzw. Scheidung.

Untreue geht für mich gar nicht, egal ob am ersten Tag nachdem wir zusammen gekommen sind, am letzten Tag vor der Hochzeit oder am ersten Tag danach.

Wenn dein zukünftiger Ehepartner das anders sieht, dann kannst du es machen. Das sollte man aber lieber vorher abklären. Mich würde alleine schon die Frage ins grübeln bringen, ob die Ehe überhaupt je geschlossen werden sollte...

Der Sinn ist ja zu zeigen, dass du als Jungeselle diese ganzen Versuchungen hast, dem aber widerstehst (auch unter viel Alkoholeinfluss) und zu deiner Geliebten zurück kommst.

Da hast du doch schon einen Freund oder Freundin, also nein ;-). Oder willst du das das dein Freund oder Freundin auch auf seinem Junggesellenabschied macht?