Leiblicher Vater hetzt wahrscheinlich die Kinder auf. Was tun?
Jahrelang hat sich der Ex.-Mann meiner Freundin kaum blicken lassen und hat die gemeinsamen Kinder (8 und 9) nie zu sich genommen, dabei hätte er sie alle zwei Wochen am Wochenende holen können. Die Kinder litten darunter. Jetzt hat meine Freundin einen neuen Freund und auf einmal tauchte der Ex wieder auf und wollte Umgang mit den Kindern.
Es stellt sich aber immer mehr heraus, dass er wohl einzig aufgetaucht ist, um die Kinder gegen sie und den neuen Freund aufzubringen.
Er erzählt den Kindern allem Anschein nach Lügen und dramatisiert seine eigene Lage. Er kann angeblich keine neue Familie haben, da die Mama so viel Geld von ihm haben will, ansonsten ließe sie ihn die Kinder nicht sehen usw. Darunter leidet das Vertrauensverhältnis zwischen Kindern und Mutter sehr und sie erzählen ihr nicht mehr alles. Obiges wie anderes hat sie nur über die Mütter der Freunde ihrer Kinder herausbekommen, aber da sie es von mehrere Seiten gehört hat, wird es wohl stimmen. Auch nässt der Kleine wieder ein und weint viel und beide Söhne lehnen auf einmal den neuen Freund ab. Der große schlägt sich in der Schule.
Der Ex streitet alles ab und ihre Anwältin meint nur, dass sie nichts machen könne, solange die Kinder nicht reden.
Meine Freundin möchte die Kinder nun von einem Psychologen untersuchen lassen. Was kann man sonst noch tun?
3 Antworten

Die Antwort der Anwältin kann ich nciht verstehen. Es sind doch Zeugen da. Und die Kinder sind verhaltensauffällig!
Wenn die Beratung und die vorgeschlagene Umgangsregelung durch das Jugendamt keine Wirkung zeigt, dann bleibt nur noch der Gang zum Familiengericht, wo in Form einer gerichtlichen Vereinbarung der Umgang - notfalls auch ein betreuter Umgang - festgelegt wird.
Bei weiteren vorsätzlichen Zuwiderhandlungen des Kindsvaters, kann das Gericht verfügen, dass ein weiterer Umgang ihm vorerst verwehrt wird bzw. ein entsprechendes Gutachten anfertigen lassen.
Diese Gutachten sind nicht billig. Falls sich Deine Freundin einen Anwalt/-in nicht leisten kann, dann beteht die Möglichkeit, dass sie für das Verfahren Prozesskostenhilfe bekommt.
Die Kindsmutter kann dem Kindsvater aus den genannten Gründen auch den Umgang von sich aus verwehren. Dann ist der Kindsvater im Zugzwang und soll sich den Umgang durch einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht regeln lassen, wobei dann die Umstände, die zur Nichtgewährung des Umgangs führten, mit einbezogen und erörtert werden, was ggf. auch wieder zu o. a. Ergebnissen führen kann.


Ich rate von Einsatz von Psychologen und anderen Instanzen aus meiner eigenen Erfahrung ab. Die Kinder leiden dadurch noch mehr. Der Erfolgt ist tatsächlich sehr gering. Besser ist es, wenn die Mutter viel mit den Kindern unternimmt und sich selbst in einer Familietherapeutie beraten lässt. Zu viele Instanzen machen die Kinder kaputt. Als starke Mutter, die von jemand gecoacht wird, gibt sie den Kindern Sicherheit und schafft Vertrauen.

Wenn das mit dem Umgangsrecht nicht klappt, dann kann sie beim Jugendamt betreutes Umgangsrecht beantragen.

beim jugendamt kann man keinen betreuten umgang beantragen. man kann sich dort nur beraten lassen. ansonsten hat das jugendamt nix zu melden u. nix festzulegen. vielleicht sollte man dort mediation im beisein einer sachbearbeiterin betreiben um die hintergründe zu erfahren. bis dato steht aussage gegen aussage u. ein betreuter umgang ist nicht begründet.
Geht das so ohne weiteres?