Lehrerin erzählt meine Geschichte?
Hallo,
hätte da mal eine kurze Frage.
Und zwar gab es bei mir im Herbst letzten Jahres an der Schule einen Vorfall in den ich verwickelt war. Habe danach die Schule verlassen und gewechselt.
Nun hat die Lehrerin die von dem Vorfall wusste, meine Geschichte erzählt. Zwar ohne Namen zu nennen dennoch wussten einige dass ich es bin, die gemeint war da sie auch erzählte dass ich und meine Familie rechtlich gegen die Schule vorgingen.
Meine Frage lautet nun: Darf sie dass? Oder könnte ich sie deswegen anzeigen?
Sie hat die Geschichte vor meiner alten Klasse erzählt
4 Antworten
Ist alles aus einem Zusammenhang gerissen, hier weiß keiner was los ist.
Wenn du dich ungerecht behandelt fühlst, zeige sie an wegen übler Nachrede.
Wenn 'er' meint, dass andere dadurch erkannt haben, dass es sich um ihn handelt...ok, da man nicht weiß worum es geht ist das Ganze eh ein Witz. Aber wenn man sich 'ungerecht' behandelt fühlt, kann man es trotzdem versuchen.
Solange sie keinen Namen nannte, hat sie den Datenschutz nicht verletzt!
Wieso sollte sie das nicht dürfen?
Weil indirekt jeder wusste dass es dabei um mich ging
Wenn das ohnehin jeder wusste, ohne dass sie Namen genannt hat, hat sie ja auch nichts Geheimes ausgeplaudert.
Also:
- Kein Datenschutz verletzt
- Keine Verleumdung oder üble Nachrede (sofern sie bei den Tatsachen gelbieben ist)
es wusste eben nicht jeder nur vereinzelt welche denen ich erzählt habe was geschah. Meiner Meinung nach war es nicht in Ordnung da sie ja meinte mein rechtliches Vorgehen gegen sie war sowieso nutzlos und ich nicht möchte das sie das in klassen herumerzählt.
Was Du möchtest hat aber keine rechtliche Verbindlichkeit. Sofern die Lehrerin nicht gegen Gesetze verstößt, kannst Du nichts machen.
Naja, du kannst ja nicht wissen, wem diese ausgewählten das alles erzählt haben. Grad in der Schule sind Geheimnisse genauso eine krasse Währung wie centershocks 😂
Ich denke auch, dass es da keinerlei Probleme mit dem Gesetz gibt, da sie ja keine Namen, oder Dinge genannt hat, die auf dich schliessen lassen.
Und diejenigen, die diese Geschichte kennen, die wussten auch vorher schon, um den es sich hierbei handelt.
Die Schüler kannten die Geschichte doch eh,wo ist dein Problem? Man darf schon noch Sachen erzählen. Auch Sachen die man gehört hat. Ist also erlaubt.
Du erzählst auch Sachen die du erlebt hast oder gesehen und fragst auch vorher nicht die Leute die dabei gewesen sind nach Erlaubnis.
Glaub nicht dass du das beurteilen kannst was ich erzähle😉
Wir erzählen alle Geschichten die wir erlebt haben auch im Alltag und fragen vorher nicht andere Leute ob wir das dürfen.reg dich ab.
Ist aber was anderes ob ich das privat mache oder vor einer ganzen Klasse
Du bist da nicht an der Schule also was interessiert Dich das du hörst es doch nicht selber u. dann kann es doch über mehrere Schülerinnen gehen also was möchtest Du ? Wenn Du nicht nur die Klasse sondern die Schule gewechselt hast muss doch ganz was anderes vorgefallen sein u. die Hilfe eines Vertrauenslehrer bzw. Sozialarbeiter hast du nicht genutzt. Wenn Du da noch Freundinnen hast sage doch ist doch egal ich konzentriere mich auf die neue Schule u. die Lehrer/ innen .
Dann glaub du bitte auch nicht, dass wir deine Frage beurteilen können, wenn du es nur erzählst.
So wie es hier geschildert wird, hat sie lediglich Tatsachen berichtet und keine Namen genannt. Wie soll das den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen?