Lehrer Konferenz?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ein Schüler kann trotz schlechter Leistungen aus pädagogischen Gründen versetzt werden. Allerdings bedeutet das nicht er hat es versucht. Das spricht eher gegen eine Versetzung, denn wenn man es versucht aber nicht schafft, dann reicht die Leistung wirklich einfach nicht. Eine pädagogische Versetzung bekommt man z.B. wenn aufgrund von großen privaten Schwierigkeiten die Noten für einen gewissen Zeitraum massiv gelitten haben, die Schwierigkeiten jetzt aber überwunden sind und das Kind das Potential hat alles wieder aufzuholen.

Kubi61 
Fragesteller
 16.06.2021, 19:14

Danke dir ebenfalls!

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Antwort gilt für NRW. Grundsätzlich Nein. Sie muessen sich formal an die jeweiligen Versetzungsbestimmungen halten. Diese sind von der Schulform und Stufe abhängig.

Beispiel

https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/schulformen/realschule/versetzungsbestimmungen

Was ansonsten möglich ist, ist die Änderung während der Konferenz der Note zu Gunsten der Versetzung innerhalb der Verordnung. Nach Absprache im Kollegium (Versetzungskonferenz) steht ein SchülerIn zwischen einer 4 und einer 5. Der Fachlehrer könnte nun sagen: Es gibt die 4.

Ansonsten kann man (NRW) auch an einer Nachprüfung teilnehmem, um die 5

Aber auch in Abstimmung auf Antrag des KL moglich Besondere Gründe :

§ 22

Allgemeine Versetzungsanforderungen [...]

(3) Eine Schülerin oder ein Schüler kann auch dann versetzt werden, wenn die Versetzungsanforderungen aus* besonderen Gründen *nicht erfüllt werden konnten, jedoch erwartet werden kann, dass auf Grund der Leistungsfähigkeit, der Gesamtentwicklung und der Förderungsmöglichkeiten der Schule in der nachfolgenden Klasse eine erfolgreiche Mitarbeit möglich ist. [...]

In der Regel nicht. Pädagogische Versetzungen werden nur gemacht,wenn man schon mehrfach sitzen geblieben ist

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 2 Staatsexamen
Kubi61 
Fragesteller
 16.06.2021, 19:09

Ok Danke

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Von Experte consillieri bestätigt

Für Bayern gilt:

Wenn der Schüler längere Zeit krank war, und dies belegt ist, kann das Vorrücken auf Probe gestattet werden. Auch bei besonderen häuslichen Schwierigkeiten kann so verfahren werden. Wenn unter diesen Voraussetzungen das Vorrücken auf Probe nicht gestattet wird, dann gilt der Schüler im Wiederholungsjahr nicht als Wiederholungsschüler.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lehrer u. Fachbetreuer für Mathematik und Physik i.R.

Wer nicht ausgleichen kann, ist automatisch nicht versetzt.

Wenn müssten die oder ggf. der Lehrer, der die 5er erteilt hat, sich 1× zu einer 4- durchringen.

Kubi61 
Fragesteller
 16.06.2021, 19:10

Ahh Verstehe

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