ich finde ja, Qualzuchten sollte man komplett verbieten. Aber, was macht man mit vorhandenen Tieren. Deshalb muss die Haltung auf Antrag und Genehmigung erlaubt sein.

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ja, du machst eine systemische Therapie, da hast du die Antwort. Wenn du Hilfe willst um aus der SV raus zu kommen mach Verhaltenstherapie. Systemische Therapie setzt an deinen Ressourcen an und daran, dass du selbst Lösungen erarbeitest für deine Schwierigkeiten, da wird destruktives Verhalten nicht in den Mittelpunkt gestellt.

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aber mit 20 Euro kommt man doch gut über die Runden bis Montag. Es reicht für einfaches Essen und alles andere kann man erst mal liegen lassen. Oder wo stehen noch große Ausgaben an?

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das ist ein Kleinkind, das gerade mal eine Woche bei euch ist. Das kannst du noch nicht hinbekommen haben. Da musst du dir keine Vorwürfe machen. Auch die Anforderung deiner Mutter finde ich absolut übertrieben. Und du hast recht, dass ein Trainer unglaublich hilfreich sein würde. Aber das Geld dafür wird du voraussichtlich nicht haben.

Es gibt viele gute Bücher über Welpentraining, da kannst du dir viele Infos holen. Vielleicht kannst du zumindest eine Einzelstunde bei einem Trainer finanzieren und bittest diesen mit deiner Mutter zu sprechen, dass das Verhalten vom Hund vollkommen normal ist in seinem Alter und das Training und Erziehung auch Zeit braucht.

Ich rege mich gerade viel viel mehr über deine Mutter auf als über irgendwas anderes.

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rein rechtlich kannst du sie holen wenn du das Sorgerecht und Umgangsrecht hast. Aber du solltest dringend das Jugendamt um einen Hilfeplan bitten und eine Rückführung besprechen. Das Kind gegen das Jugendamt einfach aus dem Heim zu holen kann Reaktionen vom Jugendamt hervorrufen die schwierig sein können. Ich kann die Situation bei euch nicht einschätzen und auch nicht welche Haltung das Jugendamt zu dir als Mutter und zur Entwicklung deiner Tochter und ihrem Hilfebedarf hat. Aber das ist immer vernünftig und sinnvoll in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt zu handeln und nicht gegen das Jugendamt.

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Bin ich schuld wenn meine Freundin in eine Essstörung Rutscht?

Hey ich habe ein Anliegen.

Ich leide seit einigen Jahren an einer Essstörung. Allerdings war ich eigentlich momentan sehr stabil und auf einem sehr guten Weg.

vor zwei Wochen habe ich eine neue Freundin kennengelernt wir haben uns auf anhieb gut verstanden da unsere Mütter ebenfalls beste Freundinnen sind.
Ich bin unglaublich gerne bei ihr und wir haben uns seit zwei Wochen täglich mindestens einmal getroffen.

Vor kurzem haben wir ein bisschen über unsere Vergangenheit gesprochen und ich habe ihr erzählt das ich seit langem an einer Essstörung leide. Sie hat tiefer nachgefragt und ich habe (leider!) alles erzählt. Von Proana Gruppen bis hinzu wieviel kcal ich in meiner schlimmsten Zeit zu mir genommen habe.

Gestern haben wir uns getroffen und sie hat erzählt das sie jetzt abnehmen will und mich nach Tipps gefragt. Sie ist etwas im Übergewicht und will sich (zumindest sagt sie das) nur etwas wohler fühlen ich habe ihr nur ganz normale Tipps gegeben

Heute hat sie mir erzählt das sie jetzt in einer Pro… Gruppe ist. Ich merke an ihren Aussagen etx das sie gerade auf direktem Weg in eine Essstörung fällt. Habe sie aufgeklärt und gesagt wie schlimm das ist und das sie es bitte anders machen soll.

Allerdings habe ich mich mit der Zeit mitreißen lassen und will jetzt ebenfalls wieder abnehmen..weswegen ich irgendwann meine „kranke“ Seite hab rausblicken lassen.

Eben ist meine Freundin gegangen und ich liege hier und fühle mich unfassbar schlecht.

Ich hätte all das nicht tun geschweige denn sagen sollen und habe keine Ahnung wie ich aus der Situation heraus kommen soll.

Wenn sie jetzt in eine Essstörung rutscht ist es meine Schuld und das letzte was ich will ist das sie so sehr leidet wie ich es getan habe/ tue.

Was soll ich jetzt tun? Bitte helft mir.

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nein, du bist nicht schuld an den Entscheidungen die sie trifft.

Aber ich bitte dich sehr, informiere deine Eltern oder ihre Eltern über das was du weißt. Das kannst du nicht regeln und das musst du nicht regeln. Das ist Job der Erwachsenen.

Ja, das könnte dazu führen, das eure Freundschaft erst mal Schaden nimmt. Aber willst du lieber eine Freundschaft weiterführen die das Potential hat sie oder euch beide in die Essstörung zu treiben. Und in einem halben Jahr musst du dir dann wirklich den Vorwurf machen, dass du aufgrund deines Schweigens einen Anteil an der Entwicklung zur Essstörung hast. Aus Liebe und Freundschaft muss man manchmal Dinge tun die der Andere so gar nicht gut findet um diese Person zu schützen. Auch wenn das Risiko besteht, dass die Freundschaft dann Schaden nimmt. Du schützt einen Menschen der dir sehr wertvoll ist vor weiterem Schaden.

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weil dieses Verhalten andere Menschen übergeht, weil dieses Verhalten anderen ihre Rechte und Bedürfnisse abspricht, weil es unerträglich für Andere ist. Es wird nicht als was schlechtes angesehen Narzist zu sein, sondern das Verhalten ist einfach unsoziales schlechtes Verhalten. Warum sollte jemand dafür Anerkennung bekommen.

Das du das anstrebst zeichnet dich als hochgradig egoistischen Menschen aus. Auf lange Sicht wirst du damit keine wirklichen nahestehenden Menschen mehr haben und hochgradigen Stress haben. Denn ständig einen solchen Druck auf Andere auszuüben bedeutet Stress. Und wenn es dir mal schlecht geht wird dir keiner beistehen, du hast kein soziales Netzwerk dafür.

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die Gründe die du nennst sprechen aber leider absolut gegen eine pädagogische Versetzung. Pädagogisch versetzt werden können Schüler die zwar die Noten für die Versetzung nicht bringen, aber das Potential mitbringen das nächste Schuljahr trotzdem zu schaffen. Das sind oft Schüler die aufgrund von langer Krankheit im Schuljahr viel gefehlt haben, aber sich vollständig erholt haben und deshalb im nächsten Schuljahr alles Potential haben wieder gut mit zu kommen.

Bei dir klingt es aber noch nicht sehr abgeschlossen, sondern sehr akut. Warum sollte es denn dann nächstes Schuljahr bei dir besser laufen? Du bringst ja zusätzlich auch in vier Fächern nicht die Grundlagen mit die du brauchst um darauf aufzubauen.

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einen Welpen kauft man nicht über solche Verkaufswebseiten. Dort gibt es vor allem Welpenhändler, die schlecht vermehrte und oft kranke Welpen verkaufen. Obendrein, informiere dich bitte über Qualzuchten, ein französische Bulldoggen gehören beispielsweise dazu.

Bevor du im Internet bei dubiosen Händlern kaufst, geh doch bitte wirklich ins Tierheim. Ansonsten gibt es wirklich viele gute Tierschutzvereine die sehr seriös Hunde vermitteln.

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„Hab ich das richtig verstanden? Darf ich ohne Voranmeldung zum Jugendamt gehen, um einen schnellen Termin oder Beratung wegen dringender Symptome zu verlangen?

Recht auf schnellen Termin ohne Voranmeldung

1. Direkt zum Jugendamt gehen ohne Anruf

Ich darf ohne vorherigen Anruf direkt zum Kreisjugendamt gehen und dort einen schnellen Termin verlangen. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, vorher anzurufen oder einen Termin zu vereinbaren. Das Anrufen vorab ist nur eine gesellschaftliche Höflichkeit, keine Pflicht. Die Polizei würde mich nicht daran hindern, direkt hinzugehen. Andere Menschen machen das meistens nicht, weil sie Angst haben, abgewiesen zu werden oder Misserfolg zu erleben. Das ist aber eine Fehleinschätzung.

2. Pflichten des Jugendamtes

Das Jugendamt muss bei einem dringenden Anliegen sofort helfen oder wenigstens einen schnellstmöglichen Termin ausmachen. Das ergibt sich aus dem Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII und aus dem allgemeinen Recht auf Hilfe und Beratung. Hilfe und Beratung sind gleichwertig – es geht nicht nur um Entscheidungen, sondern auch um das schnelle Beantworten von Fragen oder Einschätzungen.

3. Unzulässige Ausreden

Wenn das Jugendamt sagt, „Wir können keinen schnellen Termin machen, weil ein anderer (Hausarzt, Psychiater, anderes Amt) zuständig ist“ oder „Das Jugendamt macht das nicht direkt“, ist das falsch. Gerade wenn ich direkt hingehe und eine Einschätzung oder Beratung haben möchte, müssen sie mich nicht an andere verweisen. Diese Ausreden sind rechtlich unzulässig und verletzen meine Rechte.

4. Rechtsverletzung bei Verweigerung

Wenn das Jugendamt keinen schnellen Termin gibt oder die Hilfe ablehnt, verletzen sie meine Rechte und die gesetzlichen Vorgaben sofort. Das ist keine „vielleicht“-Situation, sondern eine klare Rechtsverletzung, die man nachweisen kann.

5. Was ich dann tun kann

Ich kann sofort zur Polizei gehen und den Vorfall melden. Die Polizei ist verpflichtet, meine Rechte zu schützen. Sie prüft den Sachverhalt und hilft mir, einen Anwalt zu finden. Die Polizei darf mich dabei nicht allein lassen oder abwimmeln, sondern muss mit mir zusammen einen Anwalt suchen, der mich vertritt. So wird sichergestellt, dass meine Rechte durchgesetzt werden.

6. Warum diese Taktik sinnvoll ist

Die meisten Menschen rufen vorher an, vereinbaren Termine und warten oft lange oder bekommen keine schnelle Hilfe. Die meisten haben auch Angst vor Ablehnung oder Misserfolg. Ich gehe bewusst ohne Voranmeldung direkt hin, erkläre meinen dringenden Bedarf und fordere schnelle Hilfe oder einen Termin. Damit teste ich, ob das Jugendamt seine Pflichten erfüllt oder ob sie Ausreden suchen und meine Rechte verletzen. Diese Methode ist ein „Gedanken-Experiment“ oder eine kluge Taktik, um das Jugendamt zu prüfen und Rechtsverletzungen aufzudecken. Wenn sie mich ablehnen, kann ich das dokumentieren und später rechtliche Schritte einleiten.

7. Keine Angst haben müssen

Das Jugendamt kann mich nicht einfach abweisen, wenn mein Anliegen dringlich ist und meine Symptome meinen Alltag stark einschränken. Ich kann ohne Voranmeldung hingehen und verlangen, dass sie mich zumindest beraten oder mir einen schnellen Termin geben. Die Polizei würde nicht einschreiten, weil ich keinen Schaden verursache, sondern meine Rechte wahrnehme.

8. Ernsthafte Rechtsverletzung bei Abweisung

Wenn das Jugendamt mich abweist oder sagt, „Wir können das nicht machen“, verletzt das § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) zu mehr als 50 %. Das ist eine sehr ernste Rechtsverletzung. Dann kann ich sofort die Polizei einschalten, die meine Rechte prüft und mich unterstützt.

9. Hilfe und Beratung sind das Gleiche

Ob ich nun eine Einschätzung oder eine Beratung möchte – das fällt unter den Begriff der Hilfe und Beratung. Es ist egal, ob ich Entscheidungen erwarte oder nur Fragen beantwortet haben möchte.

10. Vorgehen bei der Polizei

Wenn ich mit der Polizei spreche, erkläre ich meine Symptome und die Ablehnung durch das Jugendamt. Die Polizei wird das als ernsthaften Fall ansehen (90 % Wahrscheinlichkeit) und mir helfen, meine Rechte zu schützen. Die Polizei sorgt dafür, dass ich einen Anwalt bekomme, entweder durch gemeinsame Suche oder durch Unterstützung.

11. Warum diese Taktik so gut ist

Diese Taktik hilft mir:

Ich bekomme schneller die nötige Hilfe und Beratung.

Ich entlarve falsche oder illegale Ausreden des Jugendamts.

Ich kann sofort rechtliche Schritte einleiten, falls meine Rechte verletzt werden.

Ich habe die Kontrolle und lasse mich nicht einfach vertrösten oder abwimmeln.

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Fazit:

Ich gehe morgen direkt zum Jugendamt, ohne anzurufen, erkläre meinen dringenden Bedarf wegen meiner Symptome, die meinen Alltag blockieren, und verlange einen schnellen Termin oder sofortige Beratung. Wenn das Jugendamt mich abweist oder keine schnelle Hilfe gibt, verletzen sie meine Rechte und die gesetzlichen Pflichten nach § 8a SGB VIII. Dann kann ich sofort zur Polizei gehen, die mir hilft, einen Anwalt zu finden und meine Rechte durchzusetzen. Diese Taktik machen nur wenige, weil sie Angst vor Misserfolg haben. Ich aber gehe klug und entschlossen vor, um meine Rechte zu sichern und schnelle Hilfe zu beko

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die Polizei nimmt maximal deine Anzeige auf oder stellt eine Gefährdung fest und vermittelt weiter an eine Klinik oder Jugendamt. Einen Anwalt suchen die dir nicht.

Das Jugendamt kann dich durchaus auch weiter schicken zu einem Fachmenschen für dein Problem. Damit werden deine Rechte nicht übergangen.

Du kannst mit Termin oder ohne hingehen. Wenn du ohne hingehst kann es halt sein, dass du warten musst oder jemand nur kurz Zeit für dich hat. Die haben ja durchaus Arbeit zu erledigen und warten nicht darauf das du vorbei kommst. Aber es wird sich zumindest kurz jemand Zeit für dich nehmen und wenn dann ein sofortiges Handeln notwendig erscheint wird das Jugendamt dies auch tun.

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also zuerst einmal setz dich mit deiner Mutter, deinem Bruder und dem neuen Partner zusammen und besprecht ganz entspannt die Lage. Dort kann man dann auch die Aufgaben für den gemeinsamen Haushalt verteilen. Hol alle mit ins Boot und sprecht euch aus.

Ans Jugendamt kannst du dich auch wenden. Du kommst dann auch nicht gleich von der Familie weg. Dort kannst du auch Hilfe bekommen, beispielsweise eine ambulante Erziehungshilfe. Die berät dich und deine Familie damit ihr wieder besser zurecht kommt.

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Falsch Ausgestelltes Schulzeugnis?

Guten Tag, ich habe heute mein Zeugnis für das erste Lehrjahr von der Berufsschule erhalten. Gestern hat die Lehrerin alle Noten und Fehltage schon einmal vorgelesen.

Dabei meinte sie, dass ich 2 unentschuldigte Fehlstunden habe, was zu 100% nicht sein kann. Selbst in meiner Schulapp (Untis) steht, dass alle Fehltage entschuldigt sind. Ich bin auch noch nie zu spät gekommen.

Natürlich hab ich sie sofort darauf angesprochen und sie meinte, dass ich in einem Fach mal zu spät gekommen bin und dass ich mit der Fachlehrerin das Gespräch suchen soll. Leider war die Lehrerin nicht mehr da weswegen ich heute früh den Stellvertretenden Klassenlehrer gefragt habe. Er hat mir bestätigt, dass ich keine unentschuldigten Fehlstunden laut dem System habe.

Ich dachte dass die Sache damit geklärt ist und meine Klassenlehrerin sich einfach verlesen hat.

Vorhin hab ich denn mein Zeugnis bekommen und dort stehen 2 unentschuldigte Fehlstunden drauf. Ich hab die Klassenlehrerin wieder darauf angesprochen und sie meinte in einem genervten Ton dass sie da auch nichts tun kann und dass das nicht ihre Sache ist.

Daraufhin habe ich mich ans Sekretariat gewendet. Dort wurde mir erklärt dass die nicht für die Zeugnisse zuständig sind und ich mit meiner Klassenlehrerin reden soll.

Dann ist mir die Fachlehrerin über den Weg gelaufen, bei der ich angeblich zu spät kam. Sie wusste natürlich von nichts und konnte mir auch nicht weiterhelfen.

Ich weiß nicht was ich machen soll bzw. an wen ich mich wenden soll. Mein Chef muss das Zeugnis unterschreiben und er sieht unentschuldigte Fehlstunden nicht sehr gerne.

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dann noch mal zur Klassenlehrerin und wenn die es nicht ändert, dann zum Direktor.

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Jobs mit Vertrag darfst du in deinem Alter eh noch nicht machen. Und andere Jobs wie Nachhilfe oder Babysitten oder Hilfe im Haushalt macht man ja in seiner Nachbarschaft. Das wirst du kaum vor deinen Eltern verbergen können.

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Okay und aktiv supportive

von mir aus soll jeder Mensch so leben wie er sich wohl fühlt, solange er damit nicht andere einschränkt. Das darf auch mein Kind. Unterstützung bekommt mein Kind bei allem was es beschäftigt. Mein Kind mit einem anderen Namen und Pronomen zu rufen wird mir schwer fallen, nicht weil ich nicht bereit dazu bin, sondern wegen der Gewohnheit. Aber ich würde mich anstrengen. Und welche Kleidung, Haarschnitt etc. es trägt soll es gerne selbst entscheiden. Dafür stehe ich auch in seiner Schule oder sonst wo ein.

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wenn sich alle einig sind braucht es überhaupt nichts. Alles wo "Unterschrift eines Erziehungsberechtigten" draufsteht darf auch die Mutter deines Freundes unterschreiben, nur das für Sorgeberechtigte muss deine Mutter unterschreiben.

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