Jobs mit Vertrag darfst du in deinem Alter eh noch nicht machen. Und andere Jobs wie Nachhilfe oder Babysitten oder Hilfe im Haushalt macht man ja in seiner Nachbarschaft. Das wirst du kaum vor deinen Eltern verbergen können.
von mir aus soll jeder Mensch so leben wie er sich wohl fühlt, solange er damit nicht andere einschränkt. Das darf auch mein Kind. Unterstützung bekommt mein Kind bei allem was es beschäftigt. Mein Kind mit einem anderen Namen und Pronomen zu rufen wird mir schwer fallen, nicht weil ich nicht bereit dazu bin, sondern wegen der Gewohnheit. Aber ich würde mich anstrengen. Und welche Kleidung, Haarschnitt etc. es trägt soll es gerne selbst entscheiden. Dafür stehe ich auch in seiner Schule oder sonst wo ein.
wenn sich alle einig sind braucht es überhaupt nichts. Alles wo "Unterschrift eines Erziehungsberechtigten" draufsteht darf auch die Mutter deines Freundes unterschreiben, nur das für Sorgeberechtigte muss deine Mutter unterschreiben.
das deine Mail kindisch war hast du ja jetzt schon mehrfach gelesen.
Aber du forderst doch in deinem Schreiben ein persönliches Gespräch. Zu diesem wurdest du jetzt eingeladen. Und jetzt hast du die Hose voll?
Exmatrikulation ist deswegen nicht möglich. Aber ein ernsthaftes Gespräch schon.
Übrigens ist es vollkommen unerheblich ob andere Profs die Punkte gegeben hätten. Dieser hat es nicht. Und dein Widerspruch wurde bearbeitet und hat nicht zum Erfolg geführt.
Lern anständig für den 3. Versuch und mach den bei einem anderen Prof.
ich verstehe zwar nicht wirklich was du da schreibst, aber eines weiß ich sicher. Du darfst jedes Gutachten das über dich verfasst wurde an jede Person weiterleiten der du es weiterleiten willst.
da gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Wenn die Eltern dem Kind außergerichtlich die Entscheidung überlassen darf es mitreden, egal ob 4 oder 17 Jahre alt. Ansonsten entscheiden die Eltern und wenn die sich nicht einigen kann das Gericht. Vor Gericht ist ab dem 14. Lebensjahr der Wunsch des Kindes erheblich mit einzubeziehen. Bedeutet aber nicht, dass nach Wunsch des Kindes entschieden werden muss. Ab 18 darf ein junger Erwachsener so oder so frei entscheiden.
wenn es wirklich medizinisch notwendig und Alternativlos ist, dann sobald die Notwendigkeit eintritt, unabhängig vom Alter.
vielen Dank für deinen letzten Satz. Ich glaube du hast recht. Das Tier scheint mir einfach total unerzogen zu sein. Gib es bitte in gute Hände ab.
ein wenig Aufmerksamkeit auf die Rechtschreibung und man kann die Frage fast verstehen.
deine PC Zeit zu regulieren ist in deinem Alter vollkommen normal. Und um 10 Uhr ins Bett gehen in den Ferien finde ich auch in deinem Alter vollkommen in Ordnung.
Das Thema mit den Diskussionen kann man nicht wirklich beantworten, da man nicht weiß um welche Themen es geht und wie du in solchen Diskussionen argumentierst.
ohne Einverständnis ab 18, vorher nur mit Einverständnis der Sorgeberechtigten
nein, und Narzissmus hat nichts mit Konsum und Geldgier zu tun.
kommt halt darauf an was man dafür macht. Arbeitet man in einem Pflegeheim und leistet verantwortungsvolle und anspruchsvolle Arbeit oder sitzt man als Wachdienst am Eingang und kontrolliert wer rein geht?
das du Angst hast ist verständlich, denn Expo bedeutet, dass du dich deiner größten Angst stellen musst und sie durchleben musst. Aber, es ist wirklich eine sehr sehr wirksame Methode. Wenn du deiner Therapeutin vertraust, dann mach das. Der Mut sich darauf einzulassen wird belohnt werden und du wirst eine Veränderung erleben.
meine Eltern wären bei diesen Noten in Begeisterungsstürme ausgebrochen und hätten mich dicke belohnt. Aber da sind die Ansprüche unterschiedlich,
nach deinem Vater würde ja die Theorie stimmen. Gib mir mehr vom Gift, dann ist es nicht schädlich. Stimmt aber halt nicht.
warum sollte man wegen weglaufen in die Psychiatrie? Das steht in keinem Zusammenhang. Und wo willst du die 2 Jahre bleiben und wie willst du dein Leben finanzieren?
weil es ihr Job ist
dann kannst du genau so gut sagen: "Soll ein Beinbruch verboten werden." oder "Soll ein Herzinfarkt verboten werden" Du kannst so was nicht verbieten, hat ja keiner mit Absicht.
den Begriff kenne ich in dem Zusammenhang nicht. Es gibt eine Zwangsunterbringung. Wenn ein Richter das entscheidet, dann kann einen die Polizei auch unter Anwendung von Zwangsmaßnahmen zu der Wohngruppe bringen. Macht dann aber nur Sinn wenn es sich um eine geschlossene Wohngruppe handelt.