Lagerist soll unkrautjäten?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also grundsätzlich gibt es kein Gesetz, das sowas verbietet, so lange das in einem vernünftigen Rahmen bleibt und ggf das geeignete Werkzeug zur Verfügung gestellt wird.

"Zumutbar" finde ich übrigens sehr arrogant bezeichnet. Was wäre denn die Alternative? Einen Gärtner zu bestellen, weil für den ist es ja zumutbar, für den Lagerist nicht?

Wenn in dem Laden so wenig los ist, daß man die Lageristen rausschicken kann, würd ich mir ganz andere Gedanken machen.....

Gemini7668 
Fragesteller
 02.07.2021, 16:08

Dem Lageristen wird jetzt eine Motorsense zur Verfügung gestellt, er kann je nach Arbeitsaufwand am Platz selbst entscheiden wann er mäht, soll das Grünzeug nur kurzhalten wegen optischen Eindrucks^^

1
anwesende  05.07.2021, 09:30
@Gemini7668

na also, das hört sich ja schon anders an, als daß er auf Knieen über den Schotter robben soll.

Also viel Lärm um nichts.

1
Gemini7668 
Fragesteller
 05.07.2021, 09:33
@anwesende

Der Betreffende hat sich mit der Juniorchefin kurz geschlossen und die hat das mit der Seniorchefin geklärt/geregelt^^ Die Senoir hat echt gemeint robben und reissen.... Die Junior: mähen, kurzhalten ist ausreichend^^

1
luibrand  25.07.2021, 15:36
@Gemini7668

In vielen Arbeitsverträgen für Lageristen steht ein Passus: ...kann auch ggf. für tätigkeitsfremde Arbeiten herangezogen werden." Dann kann Dein Kollege kein Veto einlegen.

1
luibrand  26.06.2022, 22:42
@luibrand

Genau diesen Passus habe ich durchgestrrichen, bevor ich den Arbeiitsvertrag unterschrieben hab.

0

Ganz doofe Sache. Zumutbar oder nicht - das ist gar nicht das Problem. Sagt er "Ja, okay" hat er's für alle Zeit an der Backe. Sagt er "nö!", kann er sich vermutlich einen neuen Job suchen. (Was auf der Kündigung für eine Begründung steht, bleibt der Phantasie überlassen.)

Fest steht: Mit mir machten die das nicht. Ich bin aber auch zu alt für den Sch***. Aber ich wäre mir auch bewusst, dass ich mir höchstwahrscheinlich was Neues suchen müsste.

Ich habe die Paragraphen gerade nicht parat jedoch kann ich dir sagen das dies schwachsinnig ist der Auszubildende hat nach dem Ausbildungsschutz Gesetz nur Aufgaben zu erledigen die ihn zum Erhalt des Abschlusses weiterbilden.

Gemini7668 
Fragesteller
 01.07.2021, 15:47

das ist kein Azubi mehr, der hat schon Jahre ausgelernt

1
penisinator743  01.07.2021, 15:49
@Gemini7668

Oh, trotzdem sollte er doch Aufgaben erledigen die sich im Rahmen seines Berufes befinden sonst könnte er ja gleich Gärtner werden

3
Gemini7668 
Fragesteller
 01.07.2021, 15:50
@penisinator743

der Meinung bin ich auch, ist ja kein Gärtner oder Landschaftspfleger ^^

1
Paejexa  01.07.2021, 15:51
@Gemini7668

da kommt es soweit ich weiß ganz stark auf seine Arbeitsplatzbeschreibung an

1
Gemini7668 
Fragesteller
 01.07.2021, 15:57
@Paejexa

Standard wie Warenannahme, Kontrolle, Be - und Entladen, Inventur, Bestandspflege.

1
Paejexa  01.07.2021, 16:04
@Gemini7668

das ist eine Aussage aus dem Jahre 2013:

"Wird eine Arbeit zugeteilt, die nicht mit dem vereinbarten Tätigkeitsprofil im Arbeitsvertrag übereinstimmt, dann muss die Arbeit auch nicht verrichtet werden, außer die Betroffenen stimmen einer Änderung zu. Ist im Vertrag bereits eine einseitige Änderungsmöglichkeit des Arbeitgebers vereinbart, dann bedarf es keiner ausdrücklichen weiteren Zustimmung mehr."

Ein Arbeitgeber hat jedoch die Möglichkeit, "andere zumutbare Tätigkeiten" im Arbeitsvertrag festzuhalten. Welche das wären sollte bestenfalls im Vertrag beschrieben sein. Ohne diese Klausel kann sich ein Arbeitnehmer auf die Arbeitsplatzbeschreibung berufen und das Unkraut jäten verweigern. Da ist er rechtlich auf der sicheren Seite

2

Sehe ich anders: Massiv wucherndes Unkraut in einem Aussenlager zu beseitigen entspricht dem Ausfegen eines Innenlagers, gehört also absolut zum Aufgabenbereich.

Gemini7668 
Fragesteller
 01.07.2021, 15:56

Mähen und so würde ich ja auch einsehen.. würdest du 12000 qm plus auf den Knieen abgrasen?

1