Lagerist soll unkrautjäten?
Da wären die Arbeitsrechtler gefragt:
Szenario:
Lagerist Außenlager, Großer Platz ca. 12000m² wenig asphaltiert, viel Kies.
Seniorchefin meint der Lagerist sollte auf dem gesamten Platz Unkraut jäten da das Grünzeug zu hoch stehen würde.
Ist das für einen Lageristen eine zumutbare Arbeit?
Ist eine Reale Frage, kenne den betreffenden gut.
4 Antworten
Also grundsätzlich gibt es kein Gesetz, das sowas verbietet, so lange das in einem vernünftigen Rahmen bleibt und ggf das geeignete Werkzeug zur Verfügung gestellt wird.
"Zumutbar" finde ich übrigens sehr arrogant bezeichnet. Was wäre denn die Alternative? Einen Gärtner zu bestellen, weil für den ist es ja zumutbar, für den Lagerist nicht?
Wenn in dem Laden so wenig los ist, daß man die Lageristen rausschicken kann, würd ich mir ganz andere Gedanken machen.....
na also, das hört sich ja schon anders an, als daß er auf Knieen über den Schotter robben soll.
Also viel Lärm um nichts.
Der Betreffende hat sich mit der Juniorchefin kurz geschlossen und die hat das mit der Seniorchefin geklärt/geregelt^^ Die Senoir hat echt gemeint robben und reissen.... Die Junior: mähen, kurzhalten ist ausreichend^^
In vielen Arbeitsverträgen für Lageristen steht ein Passus: ...kann auch ggf. für tätigkeitsfremde Arbeiten herangezogen werden." Dann kann Dein Kollege kein Veto einlegen.
Ganz doofe Sache. Zumutbar oder nicht - das ist gar nicht das Problem. Sagt er "Ja, okay" hat er's für alle Zeit an der Backe. Sagt er "nö!", kann er sich vermutlich einen neuen Job suchen. (Was auf der Kündigung für eine Begründung steht, bleibt der Phantasie überlassen.)
Fest steht: Mit mir machten die das nicht. Ich bin aber auch zu alt für den Sch***. Aber ich wäre mir auch bewusst, dass ich mir höchstwahrscheinlich was Neues suchen müsste.
Ich habe die Paragraphen gerade nicht parat jedoch kann ich dir sagen das dies schwachsinnig ist der Auszubildende hat nach dem Ausbildungsschutz Gesetz nur Aufgaben zu erledigen die ihn zum Erhalt des Abschlusses weiterbilden.
das ist kein Azubi mehr, der hat schon Jahre ausgelernt
Oh, trotzdem sollte er doch Aufgaben erledigen die sich im Rahmen seines Berufes befinden sonst könnte er ja gleich Gärtner werden
der Meinung bin ich auch, ist ja kein Gärtner oder Landschaftspfleger ^^
da kommt es soweit ich weiß ganz stark auf seine Arbeitsplatzbeschreibung an
Standard wie Warenannahme, Kontrolle, Be - und Entladen, Inventur, Bestandspflege.
das ist eine Aussage aus dem Jahre 2013:
"Wird eine Arbeit zugeteilt, die nicht mit dem vereinbarten Tätigkeitsprofil im Arbeitsvertrag übereinstimmt, dann muss die Arbeit auch nicht verrichtet werden, außer die Betroffenen stimmen einer Änderung zu. Ist im Vertrag bereits eine einseitige Änderungsmöglichkeit des Arbeitgebers vereinbart, dann bedarf es keiner ausdrücklichen weiteren Zustimmung mehr."
Ein Arbeitgeber hat jedoch die Möglichkeit, "andere zumutbare Tätigkeiten" im Arbeitsvertrag festzuhalten. Welche das wären sollte bestenfalls im Vertrag beschrieben sein. Ohne diese Klausel kann sich ein Arbeitnehmer auf die Arbeitsplatzbeschreibung berufen und das Unkraut jäten verweigern. Da ist er rechtlich auf der sicheren Seite
Sehe ich anders: Massiv wucherndes Unkraut in einem Aussenlager zu beseitigen entspricht dem Ausfegen eines Innenlagers, gehört also absolut zum Aufgabenbereich.
Mähen und so würde ich ja auch einsehen.. würdest du 12000 qm plus auf den Knieen abgrasen?
Dem Lageristen wird jetzt eine Motorsense zur Verfügung gestellt, er kann je nach Arbeitsaufwand am Platz selbst entscheiden wann er mäht, soll das Grünzeug nur kurzhalten wegen optischen Eindrucks^^