ladendiebstahl wiederholungstäter
hey..... ich wurde jetz zum 4 mal beim ladendiebstahl erwischt...was erwartet mich es handelte sich immer so um bis 20 eu.ich bin 36 un es tud mir sehr leid alles un will das auch nicht....hab ich eine gefängnisstrafe zu erwarten?lg
was erwartet mich???
4 Antworten
Hallo Diana,
zum vierten Mal?!? Sorry, da muß ich mal ganz direkt werden - ich bin zwar kein Psychotherapeut, aber ich vermute mal, Du stiehlst nicht aus Bedürftigkeit, sondern wegen dem Kick beim Stehlen, oder?
Bitte laß Dich zu einem Psychotherapeuten überweisen und mach eine Psychoanalyse bzw. ggfs. eine Verhaltenstherapie. Du leidest mMn an psychischen Problemen (s.a. deine andere Frage), die behandlungswürdig sind.
Jetzt zum strafrechtlichen Teil: Das Strafmaß liegt immer im Ermessen des Richters. Eine Gefängsnisstrafe ist aber mMn nicht zu erwarten (letztendlich kostet die Unterbringung im Strafvollzug ja Geld), du wirst aber mit einer Geldstrafe bzw. einer Freiheitsstrafe zur Bewährung rechnen müssen. Die Strafe wird auf jeden Fall härter als die letzte ausfallen.
Eventuell sind wir hier bereits in einem Bereich, bei dem ein Eintrag ins Führungszeugnis ansteht - das solltest Du nach Möglichkeit vermeiden, da es Dir aus Jahre hinaus die Zukunft verbaut!
Sollte meine o.g. Vermutung zutreffen, wäre eine Behandlung auch ein Zeichen für Einsicht, welches den Richter zu einer milderen Strafe bewegen könnte...
Verurteilungen bis zu einer Höhe von 90 Tagessätzen / 3 Monaten Freiheitsstrafe werden nicht im Führungszeugnis aufgenommen.
Sobald Du darüber bist und dein (neuer) Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangt, sieht er auch deine Fehltritte. Die Konsequenzen kannst Du dir denken...
Überleg Dir also mal, warum Du immer wieder straffällig wirst...
Und was ist nun passiert? Bin in einer ähnlichen Lage, auch 4 mal, beim 1. Mal nicht strafmündig gewesen, beim 2. Mal unter 18,und beim 3. Mal wurde das Verfahren eingestellt,das war so ca. 18. Jahre, Jetzt bin ich 23,ist es möglich dass die vorherigen Taten verjähren, und ich dadurch nicht als wiederholungstäter gelte?
LG danni
Hallo dianapuper,
Beim 4.mal erwischt? Es kann sein dass du ins Gefängnis musst aber wenn,nicht gerade lange. Hattest du das letzte mal Bewährung gekriegt(Ich frag dass weil du warscheinlich von derjenige angezeigt wurdest.)
Mfg GromHellScream
nein ....arbeitsstunden...hatte ich bekommen?gefängnis??oh nein im ernst so schlimm?mmann ey ...was ich gemacht hab
wie meinen sie das von derjenige angezeigt wurde warscheinli9ch?
Mhmmm... Warscheinlich bekommst du jetzt Bewährung. Für die Zukunft:Diebstahl zahlt sich nicht aus.
Mfg GromHellScream
Ob sie Angezeigt worden sind von dem vergangenheitsklauer. Aber wie ich sehe ja.
ja das wird auch nie wieder vorkommen....die anderen male das war nich ganz mein vergehn...aber trotzdem war ja mit dabei9...leider.....ich bereu es alles...... brauch ich jetz lieber ein anwalt was soll ich tun
Ne,tu einfach deine Schuld einsehen,und du wirst sowieso mit Bewährung oder WIEDER wenn du GLÜCK hast mit Sozialstunden davon kommen
meinst du wirklich.....kein gefängnis nein?????????weil das schon zum 4 mal war und überall steht höchstafe gefängnis hab total angst
Hey, du sagst es ist das 4 mal mittlerweile ... was war den die strafe beim 2 mal? Weil ich wurde heute auch erwischt, ist das 2 mal und bin 18 ... bin jetzt voll aufgelöst, weil ich mittlerweile echt angst vor dem urteil hab
was heist das ins führungszeugnis?das wenn ich z.b.mir ne neue arbeit suche....das es dort angegeben wird?das ich srafrechtig bin oder wie das heist?